Tarifbestimmungen 2013 - BSAG
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BUS ausgestellt. Studentlnnen und Auszubildende sind nicht berechtigt, Schüler-10erTickets zu<br />
benutzen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Kinder-EinzelTickets sinngemäß.<br />
7. Besondere Tickets für das Tarifgebiet 3 (Stadt Oldenburg, Tarifzone 740)<br />
7.1. KurzstreckenTickets<br />
Das Tarifgebiet 3 (Oldenburg) ist in den Bereich 1 = Innenstadtbereich und in den Bereich 2 =<br />
äußerer Stadtbereich aufgeteilt. Der Kurzstreckentarif gilt jeweils für einen Bereich. Es werden<br />
Kurzstrecken-EinzelTickets und Kurzstrecken-4erTickets angeboten, die bei der VWG und den im<br />
Tarifgebiet 3 (Oldenburg) verkehrenden Regionalbussen anerkannt werden.<br />
Die Gültigkeitsbereiche der Kurzstrecke sind im Tarifplan dargestellt.<br />
Kurzstrecken-EinzelTickets werden in den Bussen der VWG und den im Tarifgebiet 3 (Oldenburg)<br />
verkehrenden Regionalbussen ausgegeben. Kurzstrecken-4erTickets sind nur in den Verkaufsstellen<br />
der VWG erhältlich.<br />
8. Besondere Tickets für Delmenhorst (Tarifzone 709 und 710)<br />
8.1. CityTickets<br />
Das CityTicket gilt für eine Fahrt im Innenstadtbereich von Delmenhorst ohne Umsteigeberechtigung.<br />
Sofern die Haltestelle „Markt“ nur durch Umsteigen am ZOB zu erreichen ist, darf<br />
einmal umgestiegen werden. Der Innenstadtbereich ist auf dem Linienplan der Delbus dargestellt<br />
und kann an den entsprechenden Haltestellen eingesehen werden.<br />
Das CityTicket ist nur in den Fahrzeugen der Delbus, der DHE und des WEB erhältlich und wird<br />
nur von diesen Unternehmen anerkannt.<br />
Das Lösen eines Anschluss-Tickets nach Ziffer 1.5 ist nicht möglich.<br />
8.2. Senioren-MonatsTickets<br />
Das Senioren-MonatsTicket besteht aus der Kundenkarte, der zugehörigen gültigen<br />
Monatsmarke und ist nicht übertragbar.<br />
Bezugsberechtigt sind alle Frauen und Männer über 60 Jahre. Die Ausstellung der Kundenkarte<br />
erfolgt gegen Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses im Delbus Center am<br />
Bahnhof. Die Berechtigung zum Kauf eines Tickets wird auf der Kundenkarte vermerkt. Beim<br />
Kauf des Tickets ist die Kundenkarte zum Nachweis der Bezugsberechtigung vorzulegen. Die<br />
Gültigkeit erstreckt sich auf den jeweiligen Kalendermonat entsprechend der Regelung gem.<br />
Ziffer 2.6.3 Abs. 1. Es gilt ausschließlich in den Tarifzonen 709 und 710.<br />
Die Mitnahmeregelungen gemäß Ziffer 2.6.7 Abs. 2 und 3 gelten nicht für das Senioren-<br />
MonatsTicket.<br />
Zum Senioren-MonatsTicket können keine Anschluss-Tickets nach Ziffer 1.5 hinzugelöst werden.<br />
9. Kombitickets und Kooperationen<br />
9.1 Allgemeines<br />
Zu Sonder- und Großveranstaltungen können tarifliche Sonderangebote (Sondertickets) mit zeitlich<br />
begrenzter Geltungsdauer und/oder begrenztem Geltungsbereich angeboten werden.<br />
Voraussetzung ist, dass sich durch eine solche Tarifmaßnahme die Wirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen<br />
nicht verschlechtert. Ermäßigungsumfang und Verkaufsbedingungen werden<br />
jeweils besonders bekanntgegeben.<br />
9.2 Kombitickets und Kooperationen<br />
Kombitickets sind Eintrittskarten, Hotelausweise oder Teilnehmerausweise mit Fahrtberechtigung.<br />
Verträge über Kombitickets und Kooperationen werden durch die VBN GmbH bzw. den am<br />
VBN-Tarif beteiligten Verkehrsunternehmen und dem jeweiligen Veranstalter geschlossen. Die<br />
zeitliche und örtliche Gültigkeit ergibt sich aus einem besonderen Aufdruck auf dem Kombiticket<br />
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