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Tarifbestimmungen 2013 - BSAG

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Für die Mitnahme von Fahrrädern innerhalb des Verbundraumes gelten die Bestimmungen gemäß<br />

den <strong>Tarifbestimmungen</strong> und Beförderungsbedingungen des VBN (IV, 12.3.1). Bei Fahrten über die<br />

Verbundgrenzen hinaus gelten die Bestimmungen des jeweils befördernden Eisenbahnverkehrsunternehmens.<br />

Die Fahrradkarten der DB gelten für beliebig viele Fahrten während der Geltungsdauer<br />

des Schönes-Wochenende-Tickets. Fahrradkarten der DB sind grundsätzlich nicht im Zug<br />

erhältlich.<br />

14. Niedersachsen-Ticket<br />

14.1 Geltungsumfang<br />

Das Niedersachsen-Ticket berechtigt am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten in den Verkehrsmitteln<br />

des VBN und darüber hinaus in den Nahverkehrszügen der DB AG, der NordWestBahn,<br />

der metronom, der erixx GmbH und der EVB innerhalb des Landes Niedersachsen sowie bei anderen<br />

Verkehrsunternehmen außerhalb des VBN, wenn diese das Angebot ebenfalls anerkennen.<br />

Darüber hinaus gilt es ab dem letzten Bahnhof in Niedersachsen in Hamburg und auf folgenden<br />

Strecken in<br />

Hamburg<br />

- Großbereich Hamburg (Ringe A und B) des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)<br />

Hessen<br />

- Hedemünden – Gertenbach – Eichenberg – Friedland (Han) (KBS 611) nur im Verkehr von<br />

und zu Zielen innerhalb des Landes Niedersachsen (Abgangs- und Zielbahnhof liegen nicht in<br />

Hessen)<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

- Salzbergen – Rheine – Ibbenbüren-Laggenbeck – Osnabrück Altstadt – Bruchmühlen –<br />

Bünde (Westf) – Löhne (Westf) – Minden (Westf) - Bückeburg (KBS 375/370)<br />

- Rheine – Münster (Westf.) Hbf (KBS (140)<br />

- Minden (Westf) – Petershagen-Lahde – Leese-Stolzenau (KBS 370/124)<br />

- Osnabrück Altstadt – Halen – Achmer (KBS 392)<br />

- Löhne (Westf) – Vlotho – Rinteln (KBS 372)<br />

- Löhne (Westf.) - Herford (KBS 370) und<br />

- Holzminden – Lüchtringen – Ottbergen - Lauenförde-Beverungen (KBS 356/403)<br />

14.2 Erwerb/Nutzung<br />

Ein Niedersachsen-Ticket kann genutzt werden von:<br />

- bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen oder<br />

- Eltern und/oder Großeltern (max. 2 Erwachsene) mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkeln<br />

bis einschließlich 14 Jahren (sog. „Familienkinder“)<br />

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