Seminarunterlagen von Referent Fritz Erhard mit ... - BdLa
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BDLA-Fachseminar HOAI 2013<br />
am 25.10.2013<br />
Abrenzung der Vergütung<br />
Freianlagen zu Ing.bauwerken/Verkehrsanlagen<br />
ABGRENZUNG DER VERGÜTUNG VON OBJEKTPLANUNGSLEISTUNGEN<br />
DER FREIANLAGEN ZU INGENIEURBAUWERKEN UND VERKEHRSANLAGEN<br />
NACH TEIL 3 DER HOAI 2013<br />
Prüfschritte zur Zuordnung des Objektes<br />
1. Erfassen des Plangebietes der Aufgabe<br />
einschl. dessen räumlicher Begrenzung<br />
sowie städtebauliches Umfeld und ökologischer Wirkräume<br />
Abstimmung <strong>mit</strong> dem Auftraggeber<br />
2. Erfassen des Programms und der Zielsetzungen der Aufgabe<br />
aus Erwartungen und Vorgaben des Auftraggebers<br />
sowie sonstigen aufgabenbezogene Rahmenbedingungen wie<br />
z. B. Beschlüsse aus Preisgerichten, Gremien, Beteiligungsverfahren<br />
Abstimmung <strong>mit</strong> dem Auftraggeber<br />
3. Feststellung, dass die Aufgabe bei gesamtheitlicher Betrachtung als ein Objekt zu<br />
verstehen ist<br />
oder ggf.<br />
Feststellung, dass die Aufgabe aus mehreren Objekten,<br />
die zu einem oder mehreren Teilen der HOAI zuzuordnen sind, besteht,<br />
die jeweils getrennt zugeordnet werden müssen<br />
in diesem Fall neue schrittweise Prüfung je Objekt<br />
4. Feststellung der Prägung der Aufgabe<br />
unter Heranziehung der wesentlichen Kriterien<br />
anhand der Bewertungsmerkmale des Teiles 3 HOAI § 39 Abs. 1Objektplanung<br />
der Abschnitte 2 und Abschnitte 3/4 § 41/§ 45 HOAI<br />
Wesentliche Prüfkriterien<br />
Gestalterische Lösung<br />
grundsätzlich erfasst<br />
in den Bewertungsmerkmalen<br />
lt. § 40 Abs. 2 HOAI<br />
oder<br />
Technisch konstruktive Lösung<br />
grundsätzlich erfasst<br />
in den Bewertungsmerkmalen<br />
lt. § 44 Abs. 2 HOAI<br />
Feststellung der Zuordnung zu<br />
Objektplanung, Abschnitt 2 Objektplanung Abschnitt 3/4<br />
Wenn die Prüfschritte 1 bis 4 keine eindeutige Zuordnung ergeben,<br />
sollen die nachfolgenden weiteren Prüfschritte 5 und 6 durchgeführt werden:<br />
5. Feststellung anhand des Objektbegriffs<br />
bei dezidierter Nennung der Aufgabe in den Objektlisten<br />
§ 49 Abs. 1 HOAI, Anlage 11.2 HOAI Objektliste Freianlagen oder<br />
§ 41/§ 45 HOAI, Anlage 12.2 HOAI Objektliste Ingenieurbauwerke,<br />
Anlage 13.2 Objektliste Verkehrsanlagen.<br />
Im Zweifel, bei Widersprüchen oder soweit die Aufgabe nicht gelistet ist,<br />
gilt die Zuordnung aus Schritt 4<br />
6. Feststellung anhand der erforderlichen Leistungen<br />
bei Nennung der für die Aufgabe erforderlichen Grundleistungen in den Leistungsbildern<br />
der Anlage 2 HOAI Nr. 2.7, Nr. 2.8 oder Nr. 2.9<br />
Im Zweifel oder bei Widersprüchen gilt die Zuordnung aus Schritt 4<br />
© <strong>Fritz</strong> <strong>Erhard</strong>, Dipl.Ing. (FH) 15. Oktober 2013<br />
Landschaftsarchitekt BDLA – ö.b.u.v. Sachverständiger Seite 10 <strong>von</strong> 26