Seminarunterlagen von Referent Fritz Erhard mit ... - BdLa
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BDLA-Fachseminar HOAI 2013<br />
am 25.10.2013<br />
Er<strong>mit</strong>tlung der Honorarzone<br />
Beispiel einer Punktebewertung<br />
Es empfiehlt sich in strukturierten Arbeitsschritten vorzugehen:<br />
• Erfassen der Planungsaufgabe und des Objekts<br />
• Bewerten der Planungsanforderungen<br />
• Wichten/Umsetzen in Punkte<br />
Hinweis:<br />
Die Bewertung und Gewichtung ist nach h.M. im Vergleich zu den Planungsanforderungen<br />
aller (denkbaren) Freianlagen vorzunehmen, nicht nur im typologischen<br />
Vergleich z.B. <strong>von</strong> Wohnanlagen untereinander.<br />
Beispiel private Wohnanlage, innerstädtisch<br />
Bewertungsmerkmale § 40 Abs. 2 Bewertung nach § 5 Abs. 1 Punktebewertung<br />
§ 40 Abs. 3<br />
Einbindung in die Umgebung hohe Anforderungen IV 6,5<br />
Anforderungen an Schutz, Pflege und<br />
Entwicklung <strong>von</strong> Natur und Landschaft<br />
durchschnittliche ökologische<br />
Anforderungen<br />
III 5,0<br />
Funktionsbereiche mehrere Funktionsbereiche III 3,5<br />
gestalterische Anforderungen<br />
Ver- und Entsorgung<br />
sehr hohe gestalterische Anforderungen<br />
(Wettbewerb)<br />
durchschnittliche Ver- und Entsorgung<br />
V 7,0<br />
III 3,5<br />
Summe 25,5<br />
Die Bewertung ergibt 25,5 Punkte.<br />
Die Freianlage ist der Honorarzone IV zuzuordnen.<br />
Zuordnung nach Objektlisten<br />
Die Objektliste Freianlagen als Anlage 11.2 wurde gegenüber der HOAI-Fassung 2009 (dort<br />
Anlage 3.2) neu strukturiert.<br />
Bisher waren diese summarisch nach den Honorarzonen I bis V gegliedert. Durch die Strukturierung<br />
nach Objekttypen und deren tabellarische Zuordnung zu Honorarzonen soll ein<br />
besserer Überblick geschaffen und die Zuordnung erleichtert werden.<br />
Bei den Freianlagen werden als Objekttyp aufgelistet:<br />
• Objekte in der freien Landschaft<br />
• Objekte in Stadt- und Ortslagen<br />
• Gebäudebegrünungen<br />
• Spiel- und Sportanlagen<br />
• Sonderanlagen<br />
• sonstige Freianlagen<br />
Die Zuordnung zu Honorarzonen erfolgt je nach Planungsanforderung in eine oder zwei Zonen.<br />
Die wahlweise Zuordnung – <strong>mit</strong> dem Wert „oder“ – je nach den Kriterien der Anforderung,<br />
lässt jedoch Schwierigkeiten erwarten.<br />
Zweifelsfrei gemeint ist, dass bei höheren Anforderungen auch der höheren Honorarzone<br />
zuzuordnen ist.<br />
© <strong>Fritz</strong> <strong>Erhard</strong>, Dipl.Ing. (FH) 15. Oktober 2013<br />
Landschaftsarchitekt BDLA – ö.b.u.v. Sachverständiger Seite 22 <strong>von</strong> 26