Seminarunterlagen von Referent Fritz Erhard mit ... - BdLa
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BDLA-Fachseminar HOAI 2013<br />
am 25.10.2013<br />
Er<strong>mit</strong>tlung der anrechenbaren Kosten<br />
Kostengliederung<br />
Unter diesen Begriff fällt zum einen die Gesamtgliederung der Kosten – je nach Stufe gleichartig<br />
für Kostenschätzung und Kostenberechnung – und daraus hervorgehoben die für Freianlagen<br />
zutreffenden Kostengruppen.<br />
Voraussetzung für die Kostener<strong>mit</strong>tlung bei Freianlagen ist stets eine herbeizuführende Klärung<br />
sowohl des eigenen Auftragsumfangs als auch der Schnittstellen <strong>mit</strong> anderen Planungsbeteiligten<br />
vor oder im Zuge der Planung.<br />
Hinweis:<br />
AlsBeispiele seien genannt und empfohlen:<br />
• Abgrenzung zu Kostener<strong>mit</strong>tlungen anderer Planer <strong>mit</strong> horizontalen oder vertikalen<br />
Schnittstellen<br />
• Dokumentation der Schnittstellenvereinbarung<br />
• Hinweise auf fehlende Kostenangaben Dritter, z.B. bei Rückbau <strong>von</strong> Baustelleneinrichtungsflächen,<br />
Bauraumverfüllungen/Erdarbeiten, Dachbegrünungen/-abdichtungen,<br />
Schutzlagen, Vorleistungen und Entsorgungen<br />
Die Kenntnis der Neufassung der DIN 276-1/2008-12 allgemein vorausgesetzt wird nachfolgend<br />
nur auf die für Freianlagen zutreffenden Sachverhalte eingegangen und <strong>mit</strong> Hinweisen<br />
für die Praxis ergänzt.<br />
Kostengruppen für Freianlagen<br />
210 Herrichten und Erschließen<br />
230 Nichtöffentliche Erschließung<br />
250 Übergangsmaßnahmen<br />
500 Außenanlagen<br />
510 Geländeflächen<br />
520 Befestigte Flächen<br />
530 Baukonstruktion in Außenanlagen<br />
540 Technische Anlagen in Außenanlagen (insbesondere 541 Oberflächenentwässerung)<br />
550 Einbauten in Außenanlagen<br />
560 Wasserflächen<br />
570 Pflanz- und Saatflächen<br />
590 Sonstige Außenanlagen<br />
(700 Baunebenkosten)<br />
Hinweis: Von besonderer Bedeutung können bei Freianlagen insbesondere sein:<br />
zu KG 200<br />
• Sicherungs- und Schutzmaßnahmen <strong>von</strong> Vegetation und Oberboden<br />
• Entsorgungen/soweit nicht der KG 596 zugeordnet<br />
zu KG 598<br />
• Provisorische Außenanlagen<br />
Im Zuge der Erstellung <strong>von</strong> Kostener<strong>mit</strong>tlungen ist es unumgänglich – insbesondere bei nicht<br />
fach-/kostenkundigen Auftraggebern – die Rahmenbedingungen der zutreffenden Ansätze<br />
aufzuzeigen, wie in § 4 Abs. 10 und 11 HOAI vorgegeben.<br />
Aus fachlicher Sicht sind bei Freianlagen die jeweiligen örtlichen Bedingungen, das vorhandene<br />
Umfeld und die Bausubstanz, Erkenntnisse aus Voruntersuchungen und arten-<br />
/naturschutzrechtliche Belange <strong>mit</strong> einzubeziehen.<br />
© <strong>Fritz</strong> <strong>Erhard</strong>, Dipl.Ing. (FH) 15. Oktober 2013<br />
Landschaftsarchitekt BDLA – ö.b.u.v. Sachverständiger Seite 16 <strong>von</strong> 26