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Seminarunterlagen von Referent Fritz Erhard mit ... - BdLa

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BDLA-Fachseminar HOAI 2013<br />

am 25.10.2013<br />

Er<strong>mit</strong>tlung der anrechenbaren Kosten<br />

Kostengliederung<br />

Unter diesen Begriff fällt zum einen die Gesamtgliederung der Kosten – je nach Stufe gleichartig<br />

für Kostenschätzung und Kostenberechnung – und daraus hervorgehoben die für Freianlagen<br />

zutreffenden Kostengruppen.<br />

Voraussetzung für die Kostener<strong>mit</strong>tlung bei Freianlagen ist stets eine herbeizuführende Klärung<br />

sowohl des eigenen Auftragsumfangs als auch der Schnittstellen <strong>mit</strong> anderen Planungsbeteiligten<br />

vor oder im Zuge der Planung.<br />

Hinweis:<br />

AlsBeispiele seien genannt und empfohlen:<br />

• Abgrenzung zu Kostener<strong>mit</strong>tlungen anderer Planer <strong>mit</strong> horizontalen oder vertikalen<br />

Schnittstellen<br />

• Dokumentation der Schnittstellenvereinbarung<br />

• Hinweise auf fehlende Kostenangaben Dritter, z.B. bei Rückbau <strong>von</strong> Baustelleneinrichtungsflächen,<br />

Bauraumverfüllungen/Erdarbeiten, Dachbegrünungen/-abdichtungen,<br />

Schutzlagen, Vorleistungen und Entsorgungen<br />

Die Kenntnis der Neufassung der DIN 276-1/2008-12 allgemein vorausgesetzt wird nachfolgend<br />

nur auf die für Freianlagen zutreffenden Sachverhalte eingegangen und <strong>mit</strong> Hinweisen<br />

für die Praxis ergänzt.<br />

Kostengruppen für Freianlagen<br />

210 Herrichten und Erschließen<br />

230 Nichtöffentliche Erschließung<br />

250 Übergangsmaßnahmen<br />

500 Außenanlagen<br />

510 Geländeflächen<br />

520 Befestigte Flächen<br />

530 Baukonstruktion in Außenanlagen<br />

540 Technische Anlagen in Außenanlagen (insbesondere 541 Oberflächenentwässerung)<br />

550 Einbauten in Außenanlagen<br />

560 Wasserflächen<br />

570 Pflanz- und Saatflächen<br />

590 Sonstige Außenanlagen<br />

(700 Baunebenkosten)<br />

Hinweis: Von besonderer Bedeutung können bei Freianlagen insbesondere sein:<br />

zu KG 200<br />

• Sicherungs- und Schutzmaßnahmen <strong>von</strong> Vegetation und Oberboden<br />

• Entsorgungen/soweit nicht der KG 596 zugeordnet<br />

zu KG 598<br />

• Provisorische Außenanlagen<br />

Im Zuge der Erstellung <strong>von</strong> Kostener<strong>mit</strong>tlungen ist es unumgänglich – insbesondere bei nicht<br />

fach-/kostenkundigen Auftraggebern – die Rahmenbedingungen der zutreffenden Ansätze<br />

aufzuzeigen, wie in § 4 Abs. 10 und 11 HOAI vorgegeben.<br />

Aus fachlicher Sicht sind bei Freianlagen die jeweiligen örtlichen Bedingungen, das vorhandene<br />

Umfeld und die Bausubstanz, Erkenntnisse aus Voruntersuchungen und arten-<br />

/naturschutzrechtliche Belange <strong>mit</strong> einzubeziehen.<br />

© <strong>Fritz</strong> <strong>Erhard</strong>, Dipl.Ing. (FH) 15. Oktober 2013<br />

Landschaftsarchitekt BDLA – ö.b.u.v. Sachverständiger Seite 16 <strong>von</strong> 26

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