Datum: 11. September 2013 Thema: Vortrag zu neuen handels- und ...
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Steuerfreie Rücklagen in der Steuerbilanz 30<br />
AK Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden 500.000,00 AK Gebäude 600.000,00<br />
- übertragene stille - übertragene stille<br />
Reserven Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Reserven Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Boden 500.000,00000 Boden 100.000,00000 verbleibende AK in StB 0,00 verbleibende AK in StB 500.000,00<br />
R 6.6 (3) S. 1, 2 EStR<br />
R 6.6 (3) S. 1, 2 EStR<br />
Steuerfreie Rücklagen in der Steuerbilanz 31<br />
b) Mehrentschädigung<br />
Nach H 6.6 (3) Mehrentschädigung EStH kann die aufgelöste stille Reserve nur anteilig auf<br />
das Ersatz-Wirtschaftsgut übertragen werden. Wenn die Entschädigung nur teilweise für die<br />
Ersatzbeschaffung angelegt wird. Für die Errechnung der übertragungsfähigen stillen<br />
Reserven wurde die folgende Formel entwickelt (siehe Beispiel in H 6.6 (3) EStH):<br />
übertragungsfähige<br />
Reserve<br />
=<br />
aufgelöste stille Reserve x AK / HK des Ersatz-Wirtschaftsguts<br />
Entschädigungsleistung