PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen
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Versicherungsschutz und Leistungen<br />
„Wir sind jetzt<br />
auf die Mitwirkung<br />
unserer Mitglieder<br />
angewiesen.“<br />
<strong>Hessen</strong>-Forst (links) gehört zur <strong>Unfallkasse</strong>,<br />
kommunale Betriebe der Land- und<br />
Forstwirtschaft bleiben dagegen bei der<br />
Sozialversicherung für Landwirtschaft,<br />
Forsten und Gartenbau.<br />
im kommunalen Bereich innerhalb einer<br />
Kommune einschließlich ihrer unselbstständigen<br />
Unternehmen. Sofern die Unternehmen<br />
allerdings in eigener Rechtsform<br />
betrieben werden, bleibt es bei der Zuständigkeit<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaft.<br />
Keine Änderung für landwirtschaftliche<br />
Unternehmen und Friedhof<br />
Für Eigen- oder Regiebetriebe im Bereich<br />
Park- und Gartenpflege, für den Friedhof<br />
und kommunale Betriebe der Land- und<br />
Forstwirtschaft ergeben sich allerdings<br />
keine Änderungen. Mitarbeiter, die in<br />
diesen Bereichen tätig sind, müssen nach<br />
wie vor bei der „Sozialversicherung für<br />
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“<br />
versichert werden. Für diese Bereiche<br />
bleibt es bei der bisher bestehenden<br />
Zuständigkeitsregelung.<br />
Wir brauchen Ihre Unterstützung!<br />
Unsere Aufgabe ist es nun, die geänderten<br />
Zuständigkeitsregelungen, wie vom<br />
Gesetzgeber gefordert, umzusetzen. Hierzu<br />
benötigen wir die Unterstützung und<br />
Hilfe unserer Mitglieder. Wir werden deshalb<br />
in den nächsten Wochen alle Mitglieder<br />
anschreiben, um sie über die gesetzlichen<br />
Änderungen zu informieren.<br />
Die Männer vom Bauhof sind bei der <strong>Unfallkasse</strong> <strong>Hessen</strong> versichert …<br />
Damit verbunden ist die Bitte, einige<br />
Fragen zu Neugründungen, Beteiligungen<br />
und Tochterunternehmen zu beantworten.<br />
So können wir gewährleisten, dass die<br />
vom Gesetzgeber geforderten Korrekturen<br />
im Mitgliederbestand umgesetzt werden<br />
können. Mit Ihrer Unterstützung sorgen<br />
Sie dafür, dass die Solidargemeinschaft<br />
der bei der UKH versicherten Unternehmen<br />
gestärkt und auf eine solide zukunftsfähige<br />
Basis gestellt wird. Schon jetzt danken<br />
wir Ihnen dafür!<br />
Alex Pistauer (069 29972-300)<br />
a.pistauer@ukh.de<br />
Beratung nach Maß<br />
Benötigen Sie weitere Informationen zur<br />
neuen Zuständigkeitsordnung in der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung?<br />
Unsere Experten in der Mitgliederbetreuung<br />
beantworten gerne Ihre Fragen.<br />
Rufen Sie einfach an:<br />
… ebenso wie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen.<br />
• Jürgen Keller: 069 29972-450<br />
• Alexandra Rebelo: 069 29972-475<br />
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