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PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen

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Versicherungsschutz und Leistungen<br />

Gesunde Mitarbeiter – gesunder Betrieb<br />

Versicherungsschutz beim betrieblichen Gesundheitsmanagement<br />

Vielfältige Aktivitäten sind angesagt. Von Check-ups bis Zumba: Für jeden ist etwas<br />

dabei. Das Angebot im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst Mitmachaktionen,<br />

Vorträge, Beratungen zur gesunden Ernährung und vieles mehr. Maßnahmen<br />

finden im Betrieb und auch außerhalb statt. So vielfältig wie das Angebot<br />

sind auch die Fragestellungen rund um den Versicherungsschutz. Klare Regelungen<br />

und Vorgaben des Arbeitgebers sorgen für Sicherheit. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.<br />

Gute Chefs erhalten Mitarbeiter gesund<br />

Steigendes Durchschnittsalter der Beschäftigten,<br />

eine komplexer werdende<br />

Arbeitswelt und zunehmende Arbeitsverdichtung,<br />

die sich auch in der Fehlzeitenentwicklung<br />

der vergangenen Jahre niedergeschlagen<br />

haben, veranlassen viele<br />

Arbeitgeber, etwas für die Gesundheit<br />

ihrer Mitarbeiter zu tun. Mit Angeboten<br />

im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />

(BGM) wollen sie gute<br />

Bedingungen für ein gesundes Arbeitsleben<br />

bieten. Aber nicht jede Maßnahme<br />

des BGM ist für die Teilnehmer auch gesetzlich<br />

unfallversichert.<br />

Sicherheit bei gesundheitsfördernden<br />

Maßnahmen – so geht‘s<br />

Eindeutig sind Konstellationen, bei denen<br />

der Arbeitgeber die Teilnahme entweder<br />

anordnet oder aber eindeutig ablehnt.<br />

Gesetzlicher Unfallschutz besteht immer,<br />

wenn eine betriebliche Weisung zur Teilnahme<br />

an einer derartigen Maßnahme<br />

vorliegt. Der Unternehmer übt sein Direktionsrecht<br />

aus; der Arbeitnehmer folgt<br />

der Weisung. Folglich ist er versichert.<br />

Kein UV-Schutz besteht dagegen, wenn<br />

der Arbeitgeber die Teilnahme an einer<br />

solchen Maßnahme ausdrücklich ablehnt;<br />

sie dient dann nicht dem dienstlichen<br />

Interesse und steht auch nicht<br />

unter Versicherungsschutz. So eindeutig<br />

sind die Verhältnisse aber im richtigen<br />

Leben meistens nicht: Der Arbeitgeber<br />

fördert hier beispielsweise Maßnahmen<br />

durch finanzielle Hilfen oder er duldet<br />

lediglich die Durchführung im Betrieb.<br />

Was bedeutet Förderung oder Duldung?<br />

Als Grundsatz gilt: Versicherungsschutz<br />

bei der Teilnahme an Maßnahmen des<br />

BGM besteht immer dann, wenn dem<br />

Betriebsinteresse im Verhältnis zum<br />

privaten Interesse des Versicherten an<br />

der Gesundheit eine wesentliche Bedeutung<br />

zukommt.<br />

Deshalb muss die Teilnahme an der<br />

Maßnahme<br />

• entweder auf die Arbeitszeit<br />

• oder auf das Weiterbildungskonto<br />

des Beschäftigten angerechnet werden.<br />

Übernimmt oder beteiligt der Arbeitgeber<br />

sich nur an den Kosten der Maßnahme<br />

oder stellt er nur Räumlichkeiten<br />

zur Verfügung, reicht dies für den Versicherungsschutz<br />

nicht aus.<br />

Bei einer Förderung oder Duldung der<br />

Maßnahme durch den Arbeitgeber<br />

kommt es also darauf an, ob der Versicherte<br />

– nach den objektiven Umständen<br />

des Einzelfalls – davon ausgehen<br />

kann, eine Tätigkeit zu verrichten, die<br />

Bestandteil seines Arbeitsverhältnisses<br />

ist.<br />

Abgrenzung zu anderen (versicherten)<br />

betrieblichen Tätigkeiten<br />

Die Maßnahmen der Gesundheitsförderung<br />

sind von anderen betrieblichen<br />

Aktivitäten oder Veranstaltungen abzugrenzen.<br />

Zweck gesundheitsfördernder<br />

Maßnahmen ist es, die Gesundheit der<br />

Beschäftigten zu erhalten oder zu stärken.<br />

Steht allerdings die berufliche Weiterbildung,<br />

der sportliche Ausgleich, die<br />

Pflege der Gemeinschaft oder die Anerkennung<br />

für Leistungen der Beschäftigten<br />

im Vordergrund, handelt es sich nicht um<br />

gesundheitsfördernde Maßnahmen. Deshalb<br />

zählen Betriebsfeiern, Betriebssport,<br />

Gemeinschaftsveranstaltungen, teambildende<br />

Maßnahmen oder Angebote mit<br />

Belohnungs- oder reinem Erholungscharakter<br />

nicht zur Gesundheitsförderung.<br />

Versicherungsschutz<br />

für solche Maßnahmen<br />

ist aber ggf.<br />

nach anderen Kriterien<br />

zu prüfen.<br />

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