PDF herunterladen - Unfallkasse Hessen
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Versicherungsschutz und Leistungen<br />
Gesunde Mitarbeiter – gesunder Betrieb<br />
Versicherungsschutz beim betrieblichen Gesundheitsmanagement<br />
Vielfältige Aktivitäten sind angesagt. Von Check-ups bis Zumba: Für jeden ist etwas<br />
dabei. Das Angebot im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst Mitmachaktionen,<br />
Vorträge, Beratungen zur gesunden Ernährung und vieles mehr. Maßnahmen<br />
finden im Betrieb und auch außerhalb statt. So vielfältig wie das Angebot<br />
sind auch die Fragestellungen rund um den Versicherungsschutz. Klare Regelungen<br />
und Vorgaben des Arbeitgebers sorgen für Sicherheit. Wir zeigen Ihnen, wie das geht.<br />
Gute Chefs erhalten Mitarbeiter gesund<br />
Steigendes Durchschnittsalter der Beschäftigten,<br />
eine komplexer werdende<br />
Arbeitswelt und zunehmende Arbeitsverdichtung,<br />
die sich auch in der Fehlzeitenentwicklung<br />
der vergangenen Jahre niedergeschlagen<br />
haben, veranlassen viele<br />
Arbeitgeber, etwas für die Gesundheit<br />
ihrer Mitarbeiter zu tun. Mit Angeboten<br />
im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements<br />
(BGM) wollen sie gute<br />
Bedingungen für ein gesundes Arbeitsleben<br />
bieten. Aber nicht jede Maßnahme<br />
des BGM ist für die Teilnehmer auch gesetzlich<br />
unfallversichert.<br />
Sicherheit bei gesundheitsfördernden<br />
Maßnahmen – so geht‘s<br />
Eindeutig sind Konstellationen, bei denen<br />
der Arbeitgeber die Teilnahme entweder<br />
anordnet oder aber eindeutig ablehnt.<br />
Gesetzlicher Unfallschutz besteht immer,<br />
wenn eine betriebliche Weisung zur Teilnahme<br />
an einer derartigen Maßnahme<br />
vorliegt. Der Unternehmer übt sein Direktionsrecht<br />
aus; der Arbeitnehmer folgt<br />
der Weisung. Folglich ist er versichert.<br />
Kein UV-Schutz besteht dagegen, wenn<br />
der Arbeitgeber die Teilnahme an einer<br />
solchen Maßnahme ausdrücklich ablehnt;<br />
sie dient dann nicht dem dienstlichen<br />
Interesse und steht auch nicht<br />
unter Versicherungsschutz. So eindeutig<br />
sind die Verhältnisse aber im richtigen<br />
Leben meistens nicht: Der Arbeitgeber<br />
fördert hier beispielsweise Maßnahmen<br />
durch finanzielle Hilfen oder er duldet<br />
lediglich die Durchführung im Betrieb.<br />
Was bedeutet Förderung oder Duldung?<br />
Als Grundsatz gilt: Versicherungsschutz<br />
bei der Teilnahme an Maßnahmen des<br />
BGM besteht immer dann, wenn dem<br />
Betriebsinteresse im Verhältnis zum<br />
privaten Interesse des Versicherten an<br />
der Gesundheit eine wesentliche Bedeutung<br />
zukommt.<br />
Deshalb muss die Teilnahme an der<br />
Maßnahme<br />
• entweder auf die Arbeitszeit<br />
• oder auf das Weiterbildungskonto<br />
des Beschäftigten angerechnet werden.<br />
Übernimmt oder beteiligt der Arbeitgeber<br />
sich nur an den Kosten der Maßnahme<br />
oder stellt er nur Räumlichkeiten<br />
zur Verfügung, reicht dies für den Versicherungsschutz<br />
nicht aus.<br />
Bei einer Förderung oder Duldung der<br />
Maßnahme durch den Arbeitgeber<br />
kommt es also darauf an, ob der Versicherte<br />
– nach den objektiven Umständen<br />
des Einzelfalls – davon ausgehen<br />
kann, eine Tätigkeit zu verrichten, die<br />
Bestandteil seines Arbeitsverhältnisses<br />
ist.<br />
Abgrenzung zu anderen (versicherten)<br />
betrieblichen Tätigkeiten<br />
Die Maßnahmen der Gesundheitsförderung<br />
sind von anderen betrieblichen<br />
Aktivitäten oder Veranstaltungen abzugrenzen.<br />
Zweck gesundheitsfördernder<br />
Maßnahmen ist es, die Gesundheit der<br />
Beschäftigten zu erhalten oder zu stärken.<br />
Steht allerdings die berufliche Weiterbildung,<br />
der sportliche Ausgleich, die<br />
Pflege der Gemeinschaft oder die Anerkennung<br />
für Leistungen der Beschäftigten<br />
im Vordergrund, handelt es sich nicht um<br />
gesundheitsfördernde Maßnahmen. Deshalb<br />
zählen Betriebsfeiern, Betriebssport,<br />
Gemeinschaftsveranstaltungen, teambildende<br />
Maßnahmen oder Angebote mit<br />
Belohnungs- oder reinem Erholungscharakter<br />
nicht zur Gesundheitsförderung.<br />
Versicherungsschutz<br />
für solche Maßnahmen<br />
ist aber ggf.<br />
nach anderen Kriterien<br />
zu prüfen.<br />
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