Download - Amz.de
Download - Amz.de
Download - Amz.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
spezial<br />
Fuhrparkmanagement<br />
Foto: © © th-photo - Fotolia.com<br />
„Nein, das reicht nicht!“<br />
_ Noch immer wer<strong>de</strong>n die rechtlichen Belange rund um <strong>de</strong>n Einsatz<br />
von Transportern unterschätzt. Unsere Expertin Dr. Katja Löhr-Müller<br />
zeigt, worauf man unbedingt achten sollte.<br />
Als Rechtsanwalt fragt man<br />
sich immer wie<strong>de</strong>r: Wann<br />
begreifen Fuhrparkverantwortliche<br />
endlich, dass sie<br />
Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr<br />
beim Einsatz von Fahrern im<br />
Straßenverkehr ernst nehmen müssen?<br />
Nach wie vor gehen viele davon aus,<br />
dass es sich hierbei lediglich um ein<br />
Fahrerproblem han<strong>de</strong>lt. Wenn <strong>de</strong>r Chef<br />
<strong>de</strong>s Fuhrparks dann auf einmal selbst<br />
einen Anhörungsbogen von <strong>de</strong>r Ordnungsbehör<strong>de</strong><br />
wegen Verstößen gegen<br />
das Fahrpersonalrecht erhält, ist die<br />
Überraschung groß. So hagelt es <strong>de</strong>nn<br />
auch reihenweise Bußgeldbeschei<strong>de</strong><br />
wegen Verstoßes gegen Lenk- und<br />
Ruhezeiten und <strong>de</strong>m Arbeitszeitgesetz.<br />
Denn die aufgezeichneten Daten auf<br />
Fahrerkarten und Massenspeichern<br />
lassen leicht einen Rückschluss auf<br />
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz<br />
zu. Auch <strong>de</strong>r beste Rechtsanwalt kann<br />
dann nicht immer mehr vor einem<br />
saftigen Bußgeldbescheid schützen –<br />
und die 1.000 Euro-Grenze ist hierbei<br />
schnell überschritten.<br />
Breites Unwissen<br />
Obwohl bereits seit sechs Jahren neue<br />
Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeuggespanne<br />
zur Güterbeför<strong>de</strong>rung mit einer<br />
zulässigen Gesamtmasse von über<br />
3,5 Tonnen mit digitalen Tachografen<br />
ausgerüstet wer<strong>de</strong>n, zeigt sich in <strong>de</strong>r<br />
Fuhrparkpraxis nach wie vor ein breites<br />
Unwissen über einzuhalten<strong>de</strong> Lenk- und<br />
Ruhezeiten <strong>de</strong>r Fahrer und die damit<br />
zusammenhängen<strong>de</strong>n Pflichten <strong>de</strong>r<br />
Fuhrparkverantwortlichen. Hierbei geht<br />
es nicht etwa um Unternehmen, die im<br />
klassischen Transportgewerbe unterwegs<br />
sind und <strong>de</strong>ren Fahrer frem<strong>de</strong> Güter<br />
von einem Ort zum an<strong>de</strong>ren fahren.<br />
Gera<strong>de</strong> Fahrtätigkeiten im Werkverkehr<br />
wer<strong>de</strong>n oft unterschätzt. Da hört man<br />
dann Argumente wie: „Wir müssen doch<br />
gar nicht aufzeichnen. Wir fahren doch<br />
im Werkverkehr.“<br />
Nach Paragraf 1 Abs. 2 Güterkraftverkehrsgesetz<br />
(GüKG) gilt für Fahrzeuge<br />
o<strong>de</strong>r Gespanne mit über 3,5<br />
Tonnen zulässige Gesamtmasse Werkverkehr<br />
jedoch als Güterkraftverkehr<br />
für eigene Zwecke eines Unternehmens.<br />
Als Güterkraftverkehr ist <strong>de</strong>shalb auch<br />
diese Art <strong>de</strong>r Fahrzeugnutzung für <strong>de</strong>n<br />
Fahrer aufzeichnungspflichtig.<br />
Oft ist auch zu hören: „Unsere Fahrer<br />
sitzen nie länger als höchstens eine<br />
Stun<strong>de</strong> ununterbrochen hinter <strong>de</strong>m<br />
Steuer. Dann la<strong>de</strong>n sie aus und fahren<br />
zum nächsten Kun<strong>de</strong>n. Auf eine ununterbrochene<br />
Lenktätigkeit von 4,5 Stun<strong>de</strong>n<br />
kommen die nie.“ O<strong>de</strong>r: „Unsere<br />
digitalen Tachografen stellen sich bei<br />
Standzeiten <strong>de</strong>s Fahrzeugs automatisch<br />
auf Pause um. Das reicht doch.“ Nein –<br />
das reicht nicht!<br />
45 Minuten Pause<br />
Denn das Fahrpersonalrecht sanktioniert<br />
nicht nur jene Unternehmen, <strong>de</strong>ren<br />
Fahrer 4,5 Stun<strong>de</strong>n reine Lenkzeit<br />
überschreiten, son<strong>de</strong>rn gera<strong>de</strong> auch<br />
die Betriebe, die nicht für eine ununterbrochene<br />
Fahrtunterbrechung von 45<br />
Minuten sorgen. Art. 7 <strong>de</strong>r Verordnung<br />
(EG) Nr. 561/2006 schreibt vor, dass<br />
nach einer Lenkdauer von 4,5 Stun<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Fahrer eine ununterbrochene<br />
Fahrtunterbrechung von wenigstens<br />
45 Minuten vornehmen muss, sofern<br />
er keine Ruhezeit einlegt. Lenkdauer<br />
be<strong>de</strong>utet nach <strong>de</strong>r Definition <strong>de</strong>r Verordnung<br />
(Art. 4q) jedoch gera<strong>de</strong> nicht<br />
nur die ununterbrochene Lenkzeit. Eine<br />
Lenkdauer <strong>de</strong>finiert sich als „Gesamtlenkzeit<br />
zwischen <strong>de</strong>m Zeitpunkt, zu<br />
<strong>de</strong>m ein Fahrer nach einer Ruhezeit<br />
14 Tr a n s p o r t e r -Spezial 2013