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[pdf] 1.3 M B - Altstoff Recycling Austria

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1. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN – DIE VERPACKUNGSVERORDNUNG<br />

Die Verpackungsverordnung (VerpackVO) ist eine Verordnung<br />

auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes. Die VerpackVO<br />

verpflichtet alle österreichischen Her steller, Vertreiber<br />

und Importeure, die Verpackungen bzw. verpackte<br />

Waren im österreichischen Bun desgebiet in Verkehr setzen,<br />

zur unentgeltlichen Rücknahme und zur Wieder ver wendung<br />

bzw. Verwertung dieser Verpackungen.<br />

Die VerpackVO können Sie von der Web site des Bundesministeriums<br />

für Land- und Forst wirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirt schaft (BMLFUW) oder von unserer Website<br />

downloaden.<br />

www.lebensministerium.at<br />

www.ara.at<br />

2. WER KANN DIE DIENSTLEISTUNGEN DER ARA IN ANSPRUCH NEHMEN?<br />

Alle Unternehmen, die verpackte Waren bzw. Verpack ungen<br />

in Verkehr setzen.<br />

- Österreichische Abpacker und Abfüller<br />

- Österreichische Importeure<br />

- Österreichische Handelsunternehmen<br />

- Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in Österreich<br />

haben und verpackte Waren bzw. Verpackungen nach<br />

Österreich liefern<br />

- Serviceverpacker<br />

(= Unternehmen, die Verpackungen bzw. Packhilfsmittel<br />

produzieren bzw. mit diesen handeln):<br />

- Österreichische Importeure von Serviceverpackungen<br />

- Österreichische Produzenten und Händler von Serviceverpackungen<br />

- Produzenten und Händler von Serviceverpackungen, die<br />

ihren Firmensitz nicht in Österreich haben, jedoch Verpackungen<br />

nach Österreich liefern<br />

3. UNSER ANGEBOT – IHRE VORTEILE<br />

- Wir übernehmen alle Verpflichtungen, die Sie als Hersteller,<br />

Importeur oder Abpacker nach der österreich ischen<br />

Verpackungsverordnung haben.<br />

- Wir sorgen für die effiziente und kostengünstige Sammlung,<br />

Entsorgung und Verwertung sämtlicher Verpackungen<br />

aus<br />

- Gewerbe,<br />

- Industrie<br />

- und rund 3,6 Mio. Haushalten.<br />

- Wir bieten Transparenz und Mitsprache (ARA Lizenzpartnerforum)<br />

im Sinne unserer Kunden.<br />

- Wir vermeiden Wettbewerbsverzerrungen durch gleiche<br />

Konditionen für alle Lizenzpartner.<br />

NUTZUNGSRECHT DES PUNKTS<br />

Als ARA Vertragspartner haben Sie das Recht, den „Punkt“<br />

zur Kennzeichnung Ihrer vertragsgemäß in Österreich in<br />

Verkehr gesetzten Verpackungen zu nutzen (siehe Muster<br />

der Marke, Anlage 1, Anlagenverzeichnis). Wenn Sie das<br />

Zeichen international einsetzen wollen, setzen Sie sich<br />

bitte mit den jeweiligen nationalen Organisationen in Verbindung.<br />

Weitere Inform ationen erhalten Sie auf den Websites<br />

dieser Sammel- und Verwertungs systeme. Links dazu<br />

finden Sie auf der ARA Homepage.<br />

www.ara.at<br />

Gerne senden wir Ihnen auch eine Informationsbroschüre<br />

über die anderen „Grüne Punkt“-Systeme in Europa zu.<br />

- Unser serviceorientiertes Vertrieb- und Kundenservice-<br />

Team berät sie gerne vor Ort.<br />

4. WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN IHREM UNTERNEHMEN BEI DER TEILNAHME AM ARA<br />

SYSTEM?<br />

Die Kosten einer Teilnahme am ARA System sind davon abhängig,<br />

welche Packstoffe und welche Verpackungsmengen<br />

Ihr Unternehmen in Österreich in Verkehr setzt. Das Lizenzentgelt<br />

wird materialspezifisch und gewichtsbezogen unter<br />

Anwendung der gültigen Tarife errechnet.<br />

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