[pdf] 1.3 M B - Altstoff Recycling Austria
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1. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN – DIE VERPACKUNGSVERORDNUNG<br />
Die Verpackungsverordnung (VerpackVO) ist eine Verordnung<br />
auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes. Die VerpackVO<br />
verpflichtet alle österreichischen Her steller, Vertreiber<br />
und Importeure, die Verpackungen bzw. verpackte<br />
Waren im österreichischen Bun desgebiet in Verkehr setzen,<br />
zur unentgeltlichen Rücknahme und zur Wieder ver wendung<br />
bzw. Verwertung dieser Verpackungen.<br />
Die VerpackVO können Sie von der Web site des Bundesministeriums<br />
für Land- und Forst wirtschaft, Umwelt und<br />
Wasserwirt schaft (BMLFUW) oder von unserer Website<br />
downloaden.<br />
www.lebensministerium.at<br />
www.ara.at<br />
2. WER KANN DIE DIENSTLEISTUNGEN DER ARA IN ANSPRUCH NEHMEN?<br />
Alle Unternehmen, die verpackte Waren bzw. Verpack ungen<br />
in Verkehr setzen.<br />
- Österreichische Abpacker und Abfüller<br />
- Österreichische Importeure<br />
- Österreichische Handelsunternehmen<br />
- Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in Österreich<br />
haben und verpackte Waren bzw. Verpackungen nach<br />
Österreich liefern<br />
- Serviceverpacker<br />
(= Unternehmen, die Verpackungen bzw. Packhilfsmittel<br />
produzieren bzw. mit diesen handeln):<br />
- Österreichische Importeure von Serviceverpackungen<br />
- Österreichische Produzenten und Händler von Serviceverpackungen<br />
- Produzenten und Händler von Serviceverpackungen, die<br />
ihren Firmensitz nicht in Österreich haben, jedoch Verpackungen<br />
nach Österreich liefern<br />
3. UNSER ANGEBOT – IHRE VORTEILE<br />
- Wir übernehmen alle Verpflichtungen, die Sie als Hersteller,<br />
Importeur oder Abpacker nach der österreich ischen<br />
Verpackungsverordnung haben.<br />
- Wir sorgen für die effiziente und kostengünstige Sammlung,<br />
Entsorgung und Verwertung sämtlicher Verpackungen<br />
aus<br />
- Gewerbe,<br />
- Industrie<br />
- und rund 3,6 Mio. Haushalten.<br />
- Wir bieten Transparenz und Mitsprache (ARA Lizenzpartnerforum)<br />
im Sinne unserer Kunden.<br />
- Wir vermeiden Wettbewerbsverzerrungen durch gleiche<br />
Konditionen für alle Lizenzpartner.<br />
NUTZUNGSRECHT DES PUNKTS<br />
Als ARA Vertragspartner haben Sie das Recht, den „Punkt“<br />
zur Kennzeichnung Ihrer vertragsgemäß in Österreich in<br />
Verkehr gesetzten Verpackungen zu nutzen (siehe Muster<br />
der Marke, Anlage 1, Anlagenverzeichnis). Wenn Sie das<br />
Zeichen international einsetzen wollen, setzen Sie sich<br />
bitte mit den jeweiligen nationalen Organisationen in Verbindung.<br />
Weitere Inform ationen erhalten Sie auf den Websites<br />
dieser Sammel- und Verwertungs systeme. Links dazu<br />
finden Sie auf der ARA Homepage.<br />
www.ara.at<br />
Gerne senden wir Ihnen auch eine Informationsbroschüre<br />
über die anderen „Grüne Punkt“-Systeme in Europa zu.<br />
- Unser serviceorientiertes Vertrieb- und Kundenservice-<br />
Team berät sie gerne vor Ort.<br />
4. WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN IHREM UNTERNEHMEN BEI DER TEILNAHME AM ARA<br />
SYSTEM?<br />
Die Kosten einer Teilnahme am ARA System sind davon abhängig,<br />
welche Packstoffe und welche Verpackungsmengen<br />
Ihr Unternehmen in Österreich in Verkehr setzt. Das Lizenzentgelt<br />
wird materialspezifisch und gewichtsbezogen unter<br />
Anwendung der gültigen Tarife errechnet.<br />
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