[pdf] 1.3 M B - Altstoff Recycling Austria
[pdf] 1.3 M B - Altstoff Recycling Austria
[pdf] 1.3 M B - Altstoff Recycling Austria
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
6. WELCHE VERTRAGSVARIANTEN SIND MÖGLICH?<br />
Bitte ordnen Sie Ihr Unternehmen der entsprechenden Vertragsvariante zu und folgen Sie in den weiterführenden Kapiteln<br />
dem gewählten Vertragssymbol.<br />
STANDARDVERTRAG<br />
Durch Abschluss der Entpflichtungs- und Lizenz vereinbarung<br />
(ELV) mit der ARA und der Lizenzierung (d. h.<br />
Meldung und Zahlung) Ihrer in Österreich in Verkehr gesetzten<br />
Verpackungen können Sie sich von den Verpflichtungen<br />
aus der VerpackVO befreien.<br />
KLEINSTVERTRAG Wenn Ihr voraussichtliches Jahreslizenzentgelt unter<br />
€ 3.000,- exkl. USt. liegt, können wir Ihnen diese besonders<br />
einfache Vertragsvariante anbieten: Schließen Sie zusätzlich<br />
zur Entpflichtungs- und Lizenz ver einbarung (ELV) eine<br />
Zusatzvereinbarung für „Geringe Verpackungsmengen“<br />
ab. Sie haben den Vorteil, dass Sie lediglich einen Meldetermin<br />
und einen Zahlungs termin pro Jahr haben. Damit<br />
wird der Verwaltungs auf wand für Sie auf ein Minimum<br />
reduziert.<br />
SERVICEVERTRAG Durch Abschluss der Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung<br />
für Serviceverpackungen mit der ARA und<br />
der Lizenzierung (d. h. Meldung und Zahlung) Ihrer in Österreich<br />
in Verkehr gesetzten Serviceverpackungen können Sie<br />
sich und Ihre Kunden von den Verpflich tungen aus der VerpackVO<br />
befreien.<br />
Importeure und Hersteller von Serviceverpackungen sind<br />
primär zur Rücknahme und Verwertung der von ihnen in<br />
Verkehr gesetzten Serviceverpackungsmaterialien oder zur<br />
Lizenzierung verpflichtet.<br />
ZUSATZVEREINBARUNG FÜR AUSLÄNDISCHE<br />
LIZENZPARTNER AUS EU- UND EFTA-STAATEN<br />
Die oben vorgestellten Vertragsvarianten gelten für österreichische<br />
Unternehmen. Sie können aber auch von ausländischen<br />
Unternehmen mit Sitz in einem EU- oder<br />
EFTA-Staat abgeschlossen werden, jedoch ist dafür eine<br />
Zusatzvereinbarung für ausländische Lizenzpartner<br />
erforderlich.<br />
7