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Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude

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5<br />

Beschluss:<br />

(31 Ja-Stimmen,<br />

8 Enthaltungen)<br />

2. Herr Michael Nyveld wird unter Berufung in das<br />

Beamtenverhältnis auf Zeit zum <strong>Stadt</strong>baurat<br />

gewählt. Die Wahlzeit beginnt am 06.02.2012 und<br />

beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich<br />

entsprechend der Niedersächsischen<br />

Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO)<br />

nach Besoldungsgruppe B 2. Neben der<br />

Besoldung wird nach der NKBesVO eine<br />

Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von<br />

monatlich 135,49 € gewährt. Ferner wird<br />

festgestellt, dass das Beamtenverhältnis auf<br />

Lebenszeit gleichzeitig beendet ist.<br />

Herr Nyveld bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und sichert zu, auch<br />

weiterhin mit den Gremien des Rates vertrauensvoll zum Wohle der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

zusammen zu arbeiten.<br />

Anschließend wird Herr Nyveld von Herrn Badur als Beamter auf Zeit vereidigt. Ihm wird<br />

eine Ernennungsurkunde ausgehändigt.<br />

Herr Nyveld nimmt ab jetzt in seiner neuen Funktion an der Sitzung teil.<br />

-------------------------------------<br />

Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

Verw.-Vorlage Nr. 03/2012<br />

3/2011-2016/06.02.2012/ö. T.<br />

6. Gleichberechtigungsplan nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz<br />

Beschluss:<br />

(einstimmig)<br />

-------------------------------------<br />

Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

Verw.-Vorlage Nr. 01/2012<br />

3/2011-2016/06.02.2012/ö. T.<br />

Der gemäß § 15 Nds.<br />

Gleichberechtigungsgesetz zu erstellende<br />

Gleichstellungsplan für die Jahre 2012 – 2014<br />

wird in der Fassung der Anlage 01a/2012 zur<br />

Verwaltungsvorlage Nr. 01/2012 beschlossen.<br />

7. 4. Satzung zur Änderung der Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> über die Gewährung von<br />

Entschädigungen an Ratsfrauen und Ratsherren sowie ehrenamtlich tätigen Personen<br />

Herr Lemke teilt mit, dass die Fraktion B90/Die Grünen die vorgesehene Erhöhung der<br />

Aufwandsentschädigungen für die Ratsfrauen und Ratsherren ablehnen wird. Von dort<br />

wird die Erhöhung als nicht moderat angesehen. Kritisch gesehen wird ferner der<br />

Zeitpunkt der Satzungsänderung gleich zu Beginn der Wahlperiode. Außerdem weist er<br />

darauf hin, dass durch die Erhöhung der Entschädigungen eine Mehrbelastung für den<br />

städtischen Haushalt in Höhe von 35.000,-- € entsteht. Herr Lemke hätte im Laufe der<br />

bisherigen Diskussion erwartet, dass ein Vorschlag unterbreitet wird, wie dieser Betrag<br />

finanziert werden soll.<br />

Auch die FDP-Fraktion ist nach Mitteilung von Herrn Fischer der Auffassung, dass eine<br />

Erhöhung der Entschädigungen für Ratsfrauen und Ratsherren nicht in die heutige Zeit<br />

passt. Dieses gilt insbesondere für die Erhöhung der allgemeinen<br />

Aufwandsentschädigung im Bereich der städtischen Gremien. Die maßvolle Erhöhung für

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