Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude
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11. Hochwasser- und Küstenschutz in der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
a) Klärung juristischer und finanzieller Fragen, Trägerschaft der Maßnahmen, Renaturierung<br />
des Oberlaufs der Este<br />
Herr Hansen berichtet als Vorsitzender des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>planung,<br />
Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz über die Beratung in der gemeinsamen<br />
Sitzung mit dem Betriebsausschuss am 10.01.2012. Nachdem der Deichverband II. Meile<br />
überraschend die Entscheidung getroffen hatte, die Planung nicht mehr zu realisieren,<br />
wurden verschiedene Anträge von verschiedenen Fraktionen gestellt, die Grundlage der<br />
Beratung waren. Es wurde eine Empfehlung erarbeitet, die in die Beschlussempfehlung<br />
der endgültigen Verwaltungsvorlage Nr. 11/2012 eingeflossen ist.<br />
Herr Lemke bittet zur Klarstellung um Auskunft, ob Ziff. 2 der Beschlussempfehlung so zu<br />
verstehen ist, dass hier eine ergebnisoffene Herangehensweise zugrunde gelegt werden<br />
kann und dass ein Bau von Deichen, wie beispielsweise vom Deichverband vorgesehen,<br />
hiermit nicht automatisch festgelegt wird. Hierzu wird von Herrn Hansen erläutert, dass in<br />
den beiden Ausschüssen die Auffassung vertreten worden ist, dass – sofern kein anderer<br />
Träger der Maßnahmen gefunden wird – die <strong>Stadt</strong> die Planung umsetzen wird, die im<br />
Wesentlichen aus der Planung des Deichverbandes II. Meile besteht. So wäre nach<br />
Auffassung von Herrn Hansen die Formulierung der Ziff. 2 zu interpretieren. Nur unter<br />
diesen Voraussetzung könnte zügig ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.<br />
Herr Badur stellt klar, dass er die Formulierung in Ziff. 2 der Beschlussempfehlung<br />
bewusst so gewählt hat. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ist der Träger der<br />
Maßnahme daran gebunden, eine Zielsetzung vorzugeben. Wie dieses Ziel erreicht<br />
werden kann, ist aber ergebnisoffen zu halten. Insofern ist folgerichtig jetzt nicht<br />
festzulegen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> die Maßnahme auf der Basis der bereits<br />
vorliegenden Pläne umsetzt, sondern es sind auch durchaus die sich bietende<br />
Alternativen aufzuzeigen. Dieses stellt nach Auffassung von Herrn Badur eine weitest<br />
mögliche Rechtssicherheit in kommenden Verfahren dar.<br />
Herr Fischer begrüßt im Namen der FDP-Fraktion die Aussage von Herrn Badur<br />
ausdrücklich. Er verdeutlicht nochmals die Notwendigkeit, eine ganzheitliche Lösung für<br />
den Bereich der Este zu finden. Dieses wurde seiner Meinung nach eindringlich durch die<br />
Ausführungen von Herrn Nehlsen im Zuge der wissenschaftlichen Untersuchungen der<br />
TU Harburg bestätigt, die er in seinem Redebeitrag nochmals erläutert.<br />
Herr Riesterer weist darauf hin, dass bei den Ergebnissen der wissenschaftlichen<br />
Untersuchungen die Faktoren Zeit und finanzielle Mittel nicht ausreichend gewürdigt<br />
wurden und damit für das weitere Verfahren zurzeit nicht dienlich sind. Herr Riesterer<br />
stellt den Antrag, die Ziff. 2 der Beschlussempfehlung klarer zu fassen. Er schlägt<br />
folgende Formulierung vor:<br />
Sofern sich ergibt, dass es keinen Träger gibt, der in der Lage und bereit ist, die<br />
geplanten Maßnahmen des Küstenschutzes und/oder des Hochwasserschutzes für<br />
das besiedelte Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> zu planen und/oder durchzuführen, ist<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> bereit, als Planungs- und Maßnahmenträger hierfür<br />
aufzutreten.<br />
Dies gilt für alle Maßnahmen, für die die Möglichkeit einer Aufgabenwahrnehmung<br />
festgestellt wird und eine haushaltsrechtliche Sicherung möglich ist.<br />
Im Laufe der Diskussion, an der sich neben den schon genannten Ratsmitgliedern noch<br />
Herr Piepenbrock, Herr Subei, Herr Seemann und Herr Schäfer beteiligen, werden die<br />
unterschiedlichen Positionen der einzelnen Fraktionen nochmals bekräftigt.