Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude
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7<br />
Unter Berücksichtigung des vorstehenden Beschlusses lässt Frau Lemm dann über die<br />
Änderungssatzung insgesamt abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
(26 Ja-Stimmen, 11 Nein-<br />
Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />
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Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
Verw.-Vorlage Nr. 10/2012<br />
3/2011-2016/06.02.2012/ö. T.<br />
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> über die Gewährung von<br />
Entschädigungen an Ratsfrauen und<br />
Ratsherren sowie ehrenamtlich tätigen<br />
Personen wird in der Fassung der Anlage<br />
10a/2012 zur Verwaltungs-Vorlage Nr. 10/2012<br />
erlassen.<br />
8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen Dritter in Höhe von über 2.000,00 €; 2012-01<br />
Frau Wilgorski nimmt an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Es<br />
sind 38 Ratsmitglieder anwesend.<br />
Beschluss:<br />
(einstimmig)<br />
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Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
Endg. Verw.-Vorlage Nr. 14/2012<br />
3/2011-2016/06.02.2012/ö. T.<br />
Die Annahme der in der Anlage zur Vorlage Nr.<br />
14/2012 aufgeführten Zuwendungen wird<br />
beschlossen.<br />
9. Veränderungssperre für den Bebauungsplanbereich der 1. Änderung Hedendorf Nr. 4<br />
„Cuxhavener Straße/Harsefelder Straße“<br />
Zunächst teilt Herr Badur mit, dass ihm am 02.02.2012 zwei gleichlautende Eingaben der<br />
Bürgerinitiative Hedendorf und Umgebung mit 629 Unterschriften sowie des Betriebsrates<br />
und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stackmann GmbH und Co. KG mit 146<br />
Unterschriften überreicht worden sind. Anschließend verliest er den Wortlaut der<br />
genannten Eingaben.<br />
Den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 hat der<br />
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 31.01.2012 bereits gefasst, so dass dieser<br />
Teil der Eingaben nicht mehr zu beraten ist.<br />
Ferner weist Herr Badur zur Verwaltungsvorlage Nr. 07/2012 auf eine redaktionelle<br />
Änderung hin, wonach sowohl in der Präambel als auch in den Hinweisen II zum<br />
Satzungsentwurf der Hinweis auf die Fundstelle und die Fassung des Niedersächsischen<br />
Kommunalverfassungsgesetzes wie folgt zu ergänzen ist: „Niedersächsisches<br />
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17.11.2011 (Nds. GVBL. S. 422). Außerdem<br />
verweist Herr Badur inhaltlich zur Veränderungssperre noch einmal auf die Zielsetzung<br />
der 1. Änderung des B-Planes Hedendorf Nr. 4 „Cuxhavener Straße/Harsefelder Straße“,<br />
die auch Inhalt und wesentliches Ziel der Veränderungssperre ist; nämlich zum Schutz<br />
der zentralen Versorgungsbereiche die diesbezüglichen Festsetzungen des bereits<br />
bestehenden B-Planes unter grundsätzlicher Beibehaltung der Ziele und Inhalte des<br />
ursprünglichen B-Planes vorsorglich an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.