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Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude

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7<br />

Unter Berücksichtigung des vorstehenden Beschlusses lässt Frau Lemm dann über die<br />

Änderungssatzung insgesamt abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

(26 Ja-Stimmen, 11 Nein-<br />

Stimmen, 2 Enthaltungen)<br />

-------------------------------------<br />

Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

Verw.-Vorlage Nr. 10/2012<br />

3/2011-2016/06.02.2012/ö. T.<br />

Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong> über die Gewährung von<br />

Entschädigungen an Ratsfrauen und<br />

Ratsherren sowie ehrenamtlich tätigen<br />

Personen wird in der Fassung der Anlage<br />

10a/2012 zur Verwaltungs-Vorlage Nr. 10/2012<br />

erlassen.<br />

8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen Dritter in Höhe von über 2.000,00 €; 2012-01<br />

Frau Wilgorski nimmt an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Es<br />

sind 38 Ratsmitglieder anwesend.<br />

Beschluss:<br />

(einstimmig)<br />

-------------------------------------<br />

Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />

Endg. Verw.-Vorlage Nr. 14/2012<br />

3/2011-2016/06.02.2012/ö. T.<br />

Die Annahme der in der Anlage zur Vorlage Nr.<br />

14/2012 aufgeführten Zuwendungen wird<br />

beschlossen.<br />

9. Veränderungssperre für den Bebauungsplanbereich der 1. Änderung Hedendorf Nr. 4<br />

„Cuxhavener Straße/Harsefelder Straße“<br />

Zunächst teilt Herr Badur mit, dass ihm am 02.02.2012 zwei gleichlautende Eingaben der<br />

Bürgerinitiative Hedendorf und Umgebung mit 629 Unterschriften sowie des Betriebsrates<br />

und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stackmann GmbH und Co. KG mit 146<br />

Unterschriften überreicht worden sind. Anschließend verliest er den Wortlaut der<br />

genannten Eingaben.<br />

Den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 hat der<br />

Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 31.01.2012 bereits gefasst, so dass dieser<br />

Teil der Eingaben nicht mehr zu beraten ist.<br />

Ferner weist Herr Badur zur Verwaltungsvorlage Nr. 07/2012 auf eine redaktionelle<br />

Änderung hin, wonach sowohl in der Präambel als auch in den Hinweisen II zum<br />

Satzungsentwurf der Hinweis auf die Fundstelle und die Fassung des Niedersächsischen<br />

Kommunalverfassungsgesetzes wie folgt zu ergänzen ist: „Niedersächsisches<br />

Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17.11.2011 (Nds. GVBL. S. 422). Außerdem<br />

verweist Herr Badur inhaltlich zur Veränderungssperre noch einmal auf die Zielsetzung<br />

der 1. Änderung des B-Planes Hedendorf Nr. 4 „Cuxhavener Straße/Harsefelder Straße“,<br />

die auch Inhalt und wesentliches Ziel der Veränderungssperre ist; nämlich zum Schutz<br />

der zentralen Versorgungsbereiche die diesbezüglichen Festsetzungen des bereits<br />

bestehenden B-Planes unter grundsätzlicher Beibehaltung der Ziele und Inhalte des<br />

ursprünglichen B-Planes vorsorglich an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen.

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