Protokoll Ratssitzung - Stadt Buxtehude
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Herr Hansen erläutert als Vorsitzender des Ausschusses für <strong>Stadt</strong>entwicklung,<br />
Ortschaftsangelegenheiten und Umweltschutz die angestrebte Veränderungssperre. Der<br />
Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Hedendorf<br />
wurde gefasste. Die Veränderungssperre dient dem Zweck, städtebauliche<br />
Zielvorstellungen während der Planaufstellung zu sichern und davor zu schützen, dass<br />
diese durch eine nicht mit den Zielvorstellungen in Einklang stehende Bebauungs- bzw.<br />
Nutzungsabsicht umgangen werden kann. Für den Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 4 Hedendorf bedeutet dieses, dass eine Steuerung des<br />
Einzelhandels zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche der <strong>Stadt</strong> weiterhin<br />
erfolgen soll.<br />
Frau Butter empfindet die eingetretene geänderte Rechtslage als Chance für die Ortschaft<br />
Hedendorf. Damit verbunden wäre eine Aufwertung, Attraktivitätssteigerung und<br />
Weiterentwicklung, die wünschenswert wäre. Es müssen Rahmenbedingungen<br />
geschaffen werden, die Hedendorf und die anderen Ortschaften attraktiver machen damit<br />
<strong>Buxtehude</strong> eine wachsende <strong>Stadt</strong> bleibt. Derartige Maßnahmen stellen nach Ansicht von<br />
Frau Butter keine Konkurrenz zur City dar. Diese wird vielmehrdurch die Samtgemeinde<br />
Horneburg kommen, die den Verkauf der Outlet-Waren dem Vernehmen nach<br />
ermöglichen wird.<br />
Herr Kowalski ist der Auffassung, dass das Vorhaben der Fa. Stackmann, das von der<br />
Bevölkerung in Hedendorf unterstützt wird, genehmigt werden kann. Er verweist hierzu<br />
auf Ziff: 5.5 des Einzelhandelskonzeptes. Danach sind Ansiedlungen für die Stärkung der<br />
Nahversorgungsfunktion mit Priorität zu entwickeln. Hierzu ist ausdrücklich das<br />
Nahversorgungszentrum Hedendorf genannt. Herr Badur stellt hierzu klar, dass die<br />
Interpretation von Herrn Kowalski so nicht zutreffend ist und die Ziele in dem<br />
Einzelhandelskonzept klar definiert sind und eingehalten werden müssen.<br />
Beschluss:<br />
(32 Ja-Stimmen, 3 Nein-<br />
Stimmen, 4 Enthaltungen)<br />
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Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
Verw.-Vorlage Nr. 07/2012<br />
3/2011-2016/06.02.2012/ö. T.<br />
Gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB wird für<br />
den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Hedendorf Nr. 4 „Cuxhavener Straße/ Harsefelder<br />
Straße“ eine Veränderungssperre beschlossen. Die<br />
Inhalte und der Geltungsbereich ergeben sich aus<br />
dem der Verwaltungsvorlage Nr. 07/2012 beigefügten<br />
Satzungsentwurf.<br />
8<br />
10. Straßenbenennung im Bebauungsplan Ovelgönne Nr. 1 „Gewerbegebiet an der B 73“<br />
Beschluss:<br />
(einstimmig)<br />
Die Planstraße erhält den Straßennamen „Carl-<br />
Zeiss-Straße“.<br />
s. Anl. 08a/12 zur Verw.-Vorlage Nr. 08/12<br />
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Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Buxtehude</strong><br />
Verw.-Vorlage Nr. 08/2012<br />
3/2011-2016/06.02.2012/ö. T.