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Festschrift 20 Jahre (2003) - Grüner Kreis

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„Therapie<br />

statt<br />

Strafe“<br />

Das Prinzip „Therapie statt Strafe“<br />

gilt in Österreich als Grundsatz für den<br />

Umgang mit straffälligen Suchtkranken.<br />

Auch der Verein „<strong>Grüner</strong> <strong>Kreis</strong>“ hat<br />

durch die Behandlung dieser PatientInnen<br />

seit Anbeginn dazu beigetragen, dass<br />

dieses Prinzip heute unumstritten ist.<br />

Eigentlich müsste das Prinzip „Therapie<br />

statt Haft“ heißen, da außer in Bagatellfällen<br />

auch nach positiver Absolvierung<br />

einer Therapie fast immer eine bedingte<br />

Haftstrafe anhängig bleibt. Die dadurch<br />

vorhandene Vorstrafe behindert natürlich<br />

auch den weiteren Lebensweg<br />

nach erfolgreicher Behandlung. Dennoch<br />

zeigt sich, dass die Chancen von<br />

JustizklientInnen, einen erfolgreichen<br />

Behandlungsweg zu beschreiten, zumindest<br />

gleich gut sind wie von jenen<br />

KlientInnen, die ohne „Justizzwang“ eine<br />

Therapie wählen. Dies liegt vor allem<br />

in zwei Prinzipien begründet, die der<br />

„Grüne <strong>Kreis</strong>“ verfolgt:<br />

– „Für uns sind alle PatientInnen<br />

aufgrund ihrer eigenen Entscheidung<br />

hier.“ Dieses Prinzip besagt, dass wir<br />

als Behandler keinen Einfluss auf die<br />

Vereinbarungen zwischen PatientIn<br />

und RichterIn nehmen. Jeder/jede<br />

Patient/in kann zu uns kommen und<br />

sich auch entscheiden, wieder zu<br />

gehen. Dies führt bei keinem/keiner<br />

Patienten/in, sei er/sie auch ein/eine<br />

Justizklient/in, zu Konsequenzen<br />

unsererseits.<br />

– „Jedes Motiv, sich einer Behandlung<br />

zu unterziehen, ist legitim.“ Dies<br />

besagt, dass jeder Grund, zu uns zu<br />

kommen, akzeptiert wird. Diese Motive<br />

zu hinterfragen und eine Motivation<br />

zur Behandlung zu ermöglichen,<br />

ist Aufgabe der Behandlung und nicht<br />

Vorbedingung zur Behandlung. Ob<br />

nun ein/eine Patient/in wegen der<br />

Eltern kommt, weil er/sie von Gericht<br />

geschickt wurde oder weil er/sie einfach<br />

selbst so nicht weitermachen will,<br />

macht für mich keinen Unterschied<br />

in der Wertung der Person des/der<br />

Patienten/in. Jedes Motiv wird akzeptiert<br />

und dient als Basis der Entwicklung<br />

einer therapeutischen Beziehung.<br />

Trotzdem wird aber der Druck, der<br />

durch eine drohende Haftstrafe auf dem/<br />

der Patienten/in lastet, nicht negiert. Das<br />

Eröffnen neuer Lebensperspektiven, die<br />

wieder Hoffnung ermöglichen, gleicht<br />

diese Last aber mehr als aus.<br />

Jedenfalls ist die Arbeit mit straffälligen<br />

Suchtkranken ein wertvoller Teil der<br />

Arbeit des Vereins „<strong>Grüner</strong> <strong>Kreis</strong>“ und<br />

wird dies noch viele <strong>Jahre</strong> sein.<br />

Text: Dr. Robert Muhr, psychotherapeutischer<br />

Leiter<br />

Foto: Berith Schistek<br />

<strong>20</strong> <strong>Jahre</strong> „<strong>Grüner</strong> <strong>Kreis</strong>“ Seite 28

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