Mitteilungsblatt 17.10.2013 - Hausach
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Donnerstag, 17. Oktober 2013<br />
Stadthalle <strong>Hausach</strong><br />
Veranstaltungen 2013<br />
18.10.2013 Vortrag „Norwegen“ , Gereon Roemer<br />
27.10.2013 Landfrauenmarkt und Schlachtfest<br />
02.11.2013 <strong>Hausach</strong> tanzt<br />
11.11.2013 Martinisitzung<br />
13.11.2013 Blutspende<br />
16.+17.11. Kleintierausstellung<br />
22.11.2013 Vortrag „Seven second summits“ , Hans<br />
Kammerlander<br />
30.11.2013 TV Nikolausfeier<br />
Aus dem<br />
Gemeinderat<br />
Öffentliche Sitzung des Technischen<br />
Ausschusses<br />
vom Mittwoch, 02. Oktober 2013<br />
TOP 1<br />
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung<br />
des Technischen Ausschusses vom 29. Juli 2013<br />
Die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Technischen<br />
Ausschusses vom 29. Juli 2013 war im <strong>Mitteilungsblatt</strong><br />
am 15. August 2013 bekannt gemacht.<br />
Die Niederschrift wird mit 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung<br />
wegen Abwesenheit in der Sitzung genehmigt.<br />
TOP 2<br />
Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Flst.<br />
Nr. 975/1, Gem. <strong>Hausach</strong>, Dorfstr. 14<br />
Der Bauherr beantragt auf seinem Grundstück den Neubau<br />
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage.<br />
Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang<br />
bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.<br />
Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben zulässig.<br />
Der Baukörper wird im Landhausstil mit einer Firsthöhe<br />
von 7,40 m errichtet. Die Dachneigung beträgt für das<br />
Hauptdach sowie die vorgesehenen Dachgauben 22 Grad.<br />
Aus städtebaulicher Sicht ist der gewählte Baustil vertretbar.<br />
Die Verwaltung schlägt vor, zu dem geplanten Bauvorhaben<br />
das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.<br />
Bürgermeister Wöhrle eröffnet dem Gremium, dass mit<br />
einem zusätzlichen Geländeerwerb durch die Stadt die<br />
Zufahrt zum Dorfbauer auf 4,50 m erweitert werden<br />
konnte.<br />
Beschluss<br />
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag einstimmig<br />
zu und erteilt das nach § 36 BauGB erforderliche Einvernehmen.<br />
TOP 3<br />
Antrag auf Neubau eines Wohnhauses (Doppelhaushälfte)<br />
mit Carport auf Flst.Nr. 572/6, Gem. <strong>Hausach</strong>, Germanenstr.<br />
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Der Antragsteller beabsichtigt, den Neubau eines Wohnhauses<br />
als Doppelhaushälfte mit Carport zu verwirklichen.<br />
<strong>Hausach</strong><br />
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
„Eichenäcker-Brachfelder“, 4. Änderung<br />
und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen.<br />
Befreiungen wurden keine beantragt. Es ist davon auszugehen,<br />
dass das Bauvorhaben den Bebauungsplanvorschriften<br />
entspricht.<br />
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB ist demnach nicht<br />
erforderlich.<br />
Beschluss<br />
Der Technische Ausschuss nimmt das Bauvorhaben zur<br />
Kenntnis.<br />
TOP 4<br />
Antrag im Kenntnisgabeverfahren zum Aufbau von zwei<br />
Dachgauben auf Flst.Nr. 1566, Gemarkung <strong>Hausach</strong>, Friedensstr.<br />
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Die Bauherrschaft beantragt zur besseren Ausnutzung des<br />
Dachgeschosses den Aufbau von zwei Dachgauben auf der<br />
Ost- und Westseite des Gebäudes.<br />
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
„<strong>Hausach</strong>-West BA II“ und ist nach § 30<br />
BauGB zu beurteilen.<br />
Es ist davon ausgehen, dass das Bauvorhaben den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes entspricht.<br />
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist demnach nicht<br />
erforderlich.<br />
Beschluss<br />
Der Technische Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.<br />
TOP 5<br />
Bekanntgaben des Bürgermeisters und mündliche Anfragen<br />
der Mitglieder des Technischen Ausschusses nach § 24<br />
Abs. 4 GemO i.V.m. § 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates<br />
Bekanntgaben des Bürgermeisters<br />
a) Umbenennung der Wilhelm-Zangen-Straße in Hinterer<br />
Bahnhof und Gutacher Straße<br />
Bürgermeister Wöhrle teilt den Anwesenden mit, dass die<br />
Eigentümer bzw. Anwohner der Wilhelm-Zangen-Straße<br />
die Bescheide über die Änderung des Straßennamens mit<br />
Hausnummernzuteilung erhalten haben. Bis zum Ende der<br />
Woche wird die Neuzuteilung der zukünftigen Hausnummern<br />
und Straßenbezeichnungen rechtskräftig. Ebenso<br />
soll in Kürze die Zusatzbeschilderung erfolgen.<br />
b) Verlängerung der bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung<br />
zur Geländeauffüllung vom 03.11.2010, Flst.<br />
Nr. 94, Einbacher Str. 57<br />
Zu der genehmigten Geländeauffüllung aus dem Jahre<br />
2010 wurde rechtzeitig ein Antrag auf Verlängerung eingereicht.<br />
Da sich seit der Genehmigung keine Veränderungen<br />
zur Geländeauffüllung ergeben haben, wurde der Antrag<br />
mit Zustimmung der Verwaltung an die Untere Naturschutzbehörde<br />
beim Landratsamt weitergeleitet.<br />
Mündliche Anfragen der Mitglieder des Technischen Ausschusses<br />
a) Anfrage zu Vorlandstr. 9 (Haus Anti)<br />
Seitens des Ausschusses wird auf den maroden Zustand<br />
durch fehlende Ziegel am Haus und den Verfall des dazugehörigen<br />
Schopfes verwiesen. Bürgermeister Wöhrle erteilt<br />
einen entsprechenden Hinweis an das Ordnungsamt<br />
und sichert eine Prüfung zu.<br />
b) Erschließung Schochehof, Einbach<br />
Aus der Mitte des Gremiums wird nachgefragt, wann der<br />
Baubeginn für die anstehenden Erschließungsarbeiten<br />
erfolgen soll. Ursprünglich war der Termin auf Anfang<br />
September festgesetzt worden.<br />
Bauamtsleiter Keller entgegnet hierauf, dass Anfang<br />
nächster Woche mit den Erschließungsarbeiten begonnen<br />
wird. Bei einer zu erwartenden Bauzeit von 6 Wochen besteht<br />
die Zuversicht, dass die Arbeiten vor dem Winter<br />
fertiggestellt sind.<br />
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