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Mitteilungsblatt 17.10.2013 - Hausach

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Donnerstag, 17. Oktober 2013<br />

Hornberg<br />

Die IHK Südlicher Oberrhein und das Regierungspräsidium<br />

Freiburg, Referat Raumordnung haben zum Marktgutachten<br />

Stellung genommen, das zum Ergebnis kommt,<br />

dass eine Verkaufsfläche für den geplanten Edeka-Markt<br />

von 1.250 m² absolut angemessen ist. In den beiden Stellungnahmen<br />

der Behörden werden verschiedene Annahmen<br />

in diesem Marktgutachten hinterfragt. Deshalb fand<br />

am 30. September 2013 eine große Behördenrunde im Regierungspräsidium<br />

Freiburg statt. Im Ergebnis kann festgehalten<br />

werden, dass Einigkeit darüber besteht, dass der<br />

Standort Markgrafenwiese als integriert anzusehen ist.<br />

Das Marktgutachten wurde hinsichtlich der Größe des<br />

Marktes und der Einhaltung des Beeinträchtigungsverbotes<br />

akzeptiert; der Gutachter wird verschiedene Aussagen<br />

im Gutachten noch durch zusätzliche Ausführungen näher<br />

begründen. Die Fachbehörden werden dann im Rahmen<br />

der Offenlage erneut beteiligt.<br />

Frau Köhler erläutert in einer umfangreichen Präsentation<br />

die wesentlichen Anregungen der Öffentlichkeit und<br />

der Behörden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

ist in zwei Bereichen geringfügig zu vergrößern, weil zum<br />

einen in Richtung Gutach ein so genannter Abdriftschutzstreifen<br />

zum Schutz vor Pflanzenschutzmitteln auszuweisen<br />

ist, und zum anderen ein zusätzlicher Gehweg entlang<br />

der Straße zur Hauptstraße vorgesehen wird.<br />

Das Schallschutzgutachten wurde aufgrund der Anregungen<br />

ergänzt. Es ergeben sich keine weiteren erforderlichen<br />

Schallschutzmaßnahmen.<br />

Zum Nachbaranwesen wird eine 2 m hohe und 20 m lange<br />

Lärmschutzwand erforderlich. Die Anlieferungsrampe ist<br />

einzuhausen und zu überdachen. Neben der Abstellbox ist<br />

eine einseitige Wand zur Bebauung hin auszuführen.<br />

Die Erschließung und der Neubau der Brücke erfolgen<br />

durch den Investor. Deshalb fallen keine Erschließungsbeiträge<br />

hierfür an.<br />

Sollten im Zuge der Bodenaushubarbeiten Belastungen<br />

auftreten, muss der Bodenaushub gegebenenfalls auf eine<br />

Erddeponie verbracht werden.<br />

Zu den Verkehrsregelungen führt Frau Köhler aus, dass<br />

diese nicht im Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden<br />

können, weil die Zuständigkeit hierfür bei der Straßenverkehrsbehörde<br />

des Landratsamtes Ortenaukreis<br />

liegt. Die Stadt Hornberg hat bereits eine Verkehrsschau<br />

beantragt.<br />

Die Entwurfsplanung wurde bereits entsprechend dem<br />

jeweiligen Vorschlag der Verwaltung geändert und liegt<br />

dem Gemeinderat vor. Das Marktgutachten ist noch wie<br />

ausgeführt zu ergänzen.<br />

Frau Köhler erläutert die Änderungen im zeichnerischen<br />

Teil des Bebauungsplanes bezüglich der genannten Erweiterungen<br />

des Geltungsbereiches.<br />

Bürgermeister Scheffold verweist auf die Tischvorlage, die<br />

dem Gemeinderat vorliegt. Der Beschlussvorschlag ist geändert<br />

worden, entsprechend dem Ergebnis der Behördenbesprechung<br />

am 30. September 2013.<br />

Die im Verfahren bislang vorgebrachten Anregungen zu<br />

möglichen Verkehrsregelungen werden der Straßenverkehrsbehörde<br />

mitgeteilt und im Verkehrsschautermin erörtert.<br />

Dieser wird voraussichtlich in den nächsten Wochen<br />

stattfinden. Bürgermeister Scheffold wird das Ergebnis<br />

der Verkehrsschau dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung<br />

vorstellen. Sollten bei verschiedenen verkehrsrechtlichen<br />

Anordnungen Alternativen möglich sein, wäre vom<br />

Gemeinderat ein entsprechender Beschluss zu fassen.<br />

Zum Lärmschutz führt Bürgermeister Scheffold aus, dass<br />

die Grenzwerte in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00<br />

Uhr deutlich unterschritten werden. Die Grenzwerte werden<br />

vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Edeka verpflichtet<br />

sich zur Einhaltung der Grenzwerte.<br />

Als Stadtrat Baumann entsprechende Probleme am jetzigen<br />

Standort in der Poststraße anspricht, führt Bürgermeister<br />

Scheffold aus, dass der dortige Bereich als Kerngebiet<br />

ausgewiesen ist. Dort sind höhere Lärmgrenzwerte<br />

gegeben als auf der Markgrafenwiese. Auch ist seines Wissens<br />

im dortigen Bebauungsplan keine Aussage zu Belieferungszeiten<br />

getroffen, im Gegensatz zum Bebauungsplan<br />

Markgrafenwiese.<br />

Stadtrat Hurst kann bestätigen, dass nach seiner Recherche<br />

die Lkw-Fahrer der Edeka erst ab 6.00 Uhr anfahren<br />

und abladen dürfen, wenn dies im Bebauungsplan so vorgeschrieben<br />

ist.<br />

Stadtrat Küffer begrüßt die vorgeschlagene Anlegung eines<br />

zweiten Gehweges zur Hauptstraße hin. Negativ ist für<br />

ihn hingegen, dass die Verlegung des Radweges von Norden<br />

her in den Hohenweg nicht erfolgen soll, wegen der<br />

Höhenunterschiede. Er bittet dies nochmals zu prüfen.<br />

Andernfalls sollte geprüft werden, wie verhindert werden<br />

soll, dass Radfahrer aus Richtung Gutach geradeaus in die<br />

Markgrafenwiese einfahren, und nicht wie vorgeschrieben<br />

nach links in den Hohenweg abbiegen.<br />

Bürgermeister Scheffold will wie bereits ausgeführt, auch<br />

diesen Punkt in der Verkehrsschau ansprechen. Es ist der<br />

Wunsch aus Gutach, dass der alte Radweg zum Markgrafenbauernhof<br />

möglichst wenig frequentiert wird.<br />

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden, welche<br />

Anregungen vorgebracht haben, werden über die Behandlung<br />

ihrer jeweiligen Anregung schriftlich informiert.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt von den Anregungen der Träger<br />

öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, wie in der<br />

vorliegenden Übersicht aufgeführt, Kenntnis.<br />

Außerdem nimmt der Gemeinderat vom Ergebnis des Abstimmungsgesprächs<br />

über die Markt- und Standortanalyse<br />

der BBE Freiburg vom Juli 2012 Kenntnis. Auf die vorliegende<br />

Ergänzung der Übersicht wird verwiesen.<br />

Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stimmen, bei einer<br />

Enthaltung, die Behandlung der einzelnen Anregungen<br />

entsprechend der jeweiligen Stellungnahme der Verwaltung.<br />

Die vorliegende, entsprechend geänderte Entwurfsplanung<br />

in der Fassung vom 25. September 2013 und die<br />

schalltechnische Untersuchung vom 24. September 2013<br />

werden festgestellt.<br />

Das BBE-Marktgutachten ist noch entsprechend zu ergänzen.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage der entsprechend<br />

geänderten Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB durchzuführen.<br />

Der Bebauungsplan wird aufgrund von vorgebrachten<br />

Anregungen geändert. Der Geltungsbereich wird angepasst.<br />

Der neue Geltungsbereich ist im vorliegenden Lageplan<br />

vom 25. September 2013 dargestellt, der Lageplan<br />

wird festgestellt. Die Änderung des Geltungsbereiches ist<br />

öffentlich bekannt zu machen.<br />

TOP 03. Vergabe von Fenster- und Türenverglasungsarbeiten<br />

Hofmattenstraße 8 und 8a<br />

Zur Modernisierung der Wohnungen wurden im Haushaltsplan<br />

Mittel für die Erneuerung der Fenster mit Rollläden<br />

und der Eingangstüren eingestellt. Die Arbeiten<br />

wurden unter sieben Fachfirmen durch das Architekturbüro<br />

Fritz Wöhrle, Hornberg ausgeschrieben. Der Vergabevorschlag<br />

liegt dem Gemeinderat vor. Günstigster Bieter<br />

ist die Schreinerei Schondelmaier GmbH aus Hornberg.<br />

Die Dachgeschosswohnungen sollen künftig nicht mehr<br />

belegt werden. Im Dachgeschossbereich wird später eine<br />

Dämmung aufgebracht.<br />

Stadtbaumeisterin Moser erläutert Details der geplanten<br />

Ausführung. Der Einbau soll noch vor dem Winter erfolgen.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für<br />

die Verglasungsarbeiten Fenster und Türen an den günstigsten<br />

Bieter, die Firma Schondelmaier GmbH, Reichenbacher<br />

Straße 19 in Hornberg, zum Angebotspreis von<br />

brutto 68.598,97 EUR zu vergeben.<br />

TOP 04. Bildung von Haushaltsresten 2012<br />

Dem Gemeinderat liegt eine Aufstellung von Maßnahmen<br />

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