Mitteilungsblatt 17.10.2013 - Hausach
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Donnerstag, 17. Oktober 2013<br />
Hornberg<br />
Die IHK Südlicher Oberrhein und das Regierungspräsidium<br />
Freiburg, Referat Raumordnung haben zum Marktgutachten<br />
Stellung genommen, das zum Ergebnis kommt,<br />
dass eine Verkaufsfläche für den geplanten Edeka-Markt<br />
von 1.250 m² absolut angemessen ist. In den beiden Stellungnahmen<br />
der Behörden werden verschiedene Annahmen<br />
in diesem Marktgutachten hinterfragt. Deshalb fand<br />
am 30. September 2013 eine große Behördenrunde im Regierungspräsidium<br />
Freiburg statt. Im Ergebnis kann festgehalten<br />
werden, dass Einigkeit darüber besteht, dass der<br />
Standort Markgrafenwiese als integriert anzusehen ist.<br />
Das Marktgutachten wurde hinsichtlich der Größe des<br />
Marktes und der Einhaltung des Beeinträchtigungsverbotes<br />
akzeptiert; der Gutachter wird verschiedene Aussagen<br />
im Gutachten noch durch zusätzliche Ausführungen näher<br />
begründen. Die Fachbehörden werden dann im Rahmen<br />
der Offenlage erneut beteiligt.<br />
Frau Köhler erläutert in einer umfangreichen Präsentation<br />
die wesentlichen Anregungen der Öffentlichkeit und<br />
der Behörden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
ist in zwei Bereichen geringfügig zu vergrößern, weil zum<br />
einen in Richtung Gutach ein so genannter Abdriftschutzstreifen<br />
zum Schutz vor Pflanzenschutzmitteln auszuweisen<br />
ist, und zum anderen ein zusätzlicher Gehweg entlang<br />
der Straße zur Hauptstraße vorgesehen wird.<br />
Das Schallschutzgutachten wurde aufgrund der Anregungen<br />
ergänzt. Es ergeben sich keine weiteren erforderlichen<br />
Schallschutzmaßnahmen.<br />
Zum Nachbaranwesen wird eine 2 m hohe und 20 m lange<br />
Lärmschutzwand erforderlich. Die Anlieferungsrampe ist<br />
einzuhausen und zu überdachen. Neben der Abstellbox ist<br />
eine einseitige Wand zur Bebauung hin auszuführen.<br />
Die Erschließung und der Neubau der Brücke erfolgen<br />
durch den Investor. Deshalb fallen keine Erschließungsbeiträge<br />
hierfür an.<br />
Sollten im Zuge der Bodenaushubarbeiten Belastungen<br />
auftreten, muss der Bodenaushub gegebenenfalls auf eine<br />
Erddeponie verbracht werden.<br />
Zu den Verkehrsregelungen führt Frau Köhler aus, dass<br />
diese nicht im Bebauungsplanverfahren festgesetzt werden<br />
können, weil die Zuständigkeit hierfür bei der Straßenverkehrsbehörde<br />
des Landratsamtes Ortenaukreis<br />
liegt. Die Stadt Hornberg hat bereits eine Verkehrsschau<br />
beantragt.<br />
Die Entwurfsplanung wurde bereits entsprechend dem<br />
jeweiligen Vorschlag der Verwaltung geändert und liegt<br />
dem Gemeinderat vor. Das Marktgutachten ist noch wie<br />
ausgeführt zu ergänzen.<br />
Frau Köhler erläutert die Änderungen im zeichnerischen<br />
Teil des Bebauungsplanes bezüglich der genannten Erweiterungen<br />
des Geltungsbereiches.<br />
Bürgermeister Scheffold verweist auf die Tischvorlage, die<br />
dem Gemeinderat vorliegt. Der Beschlussvorschlag ist geändert<br />
worden, entsprechend dem Ergebnis der Behördenbesprechung<br />
am 30. September 2013.<br />
Die im Verfahren bislang vorgebrachten Anregungen zu<br />
möglichen Verkehrsregelungen werden der Straßenverkehrsbehörde<br />
mitgeteilt und im Verkehrsschautermin erörtert.<br />
Dieser wird voraussichtlich in den nächsten Wochen<br />
stattfinden. Bürgermeister Scheffold wird das Ergebnis<br />
der Verkehrsschau dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung<br />
vorstellen. Sollten bei verschiedenen verkehrsrechtlichen<br />
Anordnungen Alternativen möglich sein, wäre vom<br />
Gemeinderat ein entsprechender Beschluss zu fassen.<br />
Zum Lärmschutz führt Bürgermeister Scheffold aus, dass<br />
die Grenzwerte in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00<br />
Uhr deutlich unterschritten werden. Die Grenzwerte werden<br />
vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Edeka verpflichtet<br />
sich zur Einhaltung der Grenzwerte.<br />
Als Stadtrat Baumann entsprechende Probleme am jetzigen<br />
Standort in der Poststraße anspricht, führt Bürgermeister<br />
Scheffold aus, dass der dortige Bereich als Kerngebiet<br />
ausgewiesen ist. Dort sind höhere Lärmgrenzwerte<br />
gegeben als auf der Markgrafenwiese. Auch ist seines Wissens<br />
im dortigen Bebauungsplan keine Aussage zu Belieferungszeiten<br />
getroffen, im Gegensatz zum Bebauungsplan<br />
Markgrafenwiese.<br />
Stadtrat Hurst kann bestätigen, dass nach seiner Recherche<br />
die Lkw-Fahrer der Edeka erst ab 6.00 Uhr anfahren<br />
und abladen dürfen, wenn dies im Bebauungsplan so vorgeschrieben<br />
ist.<br />
Stadtrat Küffer begrüßt die vorgeschlagene Anlegung eines<br />
zweiten Gehweges zur Hauptstraße hin. Negativ ist für<br />
ihn hingegen, dass die Verlegung des Radweges von Norden<br />
her in den Hohenweg nicht erfolgen soll, wegen der<br />
Höhenunterschiede. Er bittet dies nochmals zu prüfen.<br />
Andernfalls sollte geprüft werden, wie verhindert werden<br />
soll, dass Radfahrer aus Richtung Gutach geradeaus in die<br />
Markgrafenwiese einfahren, und nicht wie vorgeschrieben<br />
nach links in den Hohenweg abbiegen.<br />
Bürgermeister Scheffold will wie bereits ausgeführt, auch<br />
diesen Punkt in der Verkehrsschau ansprechen. Es ist der<br />
Wunsch aus Gutach, dass der alte Radweg zum Markgrafenbauernhof<br />
möglichst wenig frequentiert wird.<br />
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden, welche<br />
Anregungen vorgebracht haben, werden über die Behandlung<br />
ihrer jeweiligen Anregung schriftlich informiert.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt von den Anregungen der Träger<br />
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, wie in der<br />
vorliegenden Übersicht aufgeführt, Kenntnis.<br />
Außerdem nimmt der Gemeinderat vom Ergebnis des Abstimmungsgesprächs<br />
über die Markt- und Standortanalyse<br />
der BBE Freiburg vom Juli 2012 Kenntnis. Auf die vorliegende<br />
Ergänzung der Übersicht wird verwiesen.<br />
Der Gemeinderat beschließt mit 13 Ja-Stimmen, bei einer<br />
Enthaltung, die Behandlung der einzelnen Anregungen<br />
entsprechend der jeweiligen Stellungnahme der Verwaltung.<br />
Die vorliegende, entsprechend geänderte Entwurfsplanung<br />
in der Fassung vom 25. September 2013 und die<br />
schalltechnische Untersuchung vom 24. September 2013<br />
werden festgestellt.<br />
Das BBE-Marktgutachten ist noch entsprechend zu ergänzen.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage der entsprechend<br />
geänderten Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB durchzuführen.<br />
Der Bebauungsplan wird aufgrund von vorgebrachten<br />
Anregungen geändert. Der Geltungsbereich wird angepasst.<br />
Der neue Geltungsbereich ist im vorliegenden Lageplan<br />
vom 25. September 2013 dargestellt, der Lageplan<br />
wird festgestellt. Die Änderung des Geltungsbereiches ist<br />
öffentlich bekannt zu machen.<br />
TOP 03. Vergabe von Fenster- und Türenverglasungsarbeiten<br />
Hofmattenstraße 8 und 8a<br />
Zur Modernisierung der Wohnungen wurden im Haushaltsplan<br />
Mittel für die Erneuerung der Fenster mit Rollläden<br />
und der Eingangstüren eingestellt. Die Arbeiten<br />
wurden unter sieben Fachfirmen durch das Architekturbüro<br />
Fritz Wöhrle, Hornberg ausgeschrieben. Der Vergabevorschlag<br />
liegt dem Gemeinderat vor. Günstigster Bieter<br />
ist die Schreinerei Schondelmaier GmbH aus Hornberg.<br />
Die Dachgeschosswohnungen sollen künftig nicht mehr<br />
belegt werden. Im Dachgeschossbereich wird später eine<br />
Dämmung aufgebracht.<br />
Stadtbaumeisterin Moser erläutert Details der geplanten<br />
Ausführung. Der Einbau soll noch vor dem Winter erfolgen.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für<br />
die Verglasungsarbeiten Fenster und Türen an den günstigsten<br />
Bieter, die Firma Schondelmaier GmbH, Reichenbacher<br />
Straße 19 in Hornberg, zum Angebotspreis von<br />
brutto 68.598,97 EUR zu vergeben.<br />
TOP 04. Bildung von Haushaltsresten 2012<br />
Dem Gemeinderat liegt eine Aufstellung von Maßnahmen<br />
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