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Mitteilungsblatt 17.10.2013 - Hausach

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Hornberg Donnerstag, 17. Oktober 2013<br />

Uhr, außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) in Zimmer<br />

13 des Rathauses Hornberg, Bahnhofstraße 1 in 78132<br />

Hornberg, öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme<br />

aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />

bzw. Anregungen zur Planung schriftlich oder mündlich<br />

zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Beschluss<br />

zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Hinweise:<br />

• Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen<br />

mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des<br />

Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf<br />

jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser<br />

Bitte nicht entsprechen.<br />

• Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen bzw. Anregungen bei der<br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können.<br />

• Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf<br />

Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />

der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

• Der Flächennutzungsplan wird bezüglich der abweichenden<br />

Darstellungen im o. g. Bebauungsplan gemäß §<br />

13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nachträglich im Wege der Berichtigung<br />

angepasst.<br />

Hornberg, 14.10.2013<br />

Bürgermeisteramt<br />

Siegfried Scheffold, Bürgermeister<br />

Anlage: Übersichtsplan vom 25.09.2013 mit dem geänderten<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Aus dem<br />

Gemeinderat<br />

Bericht aus der Gemeinderatssitzung<br />

vom 02. Oktober 2013:<br />

TOP 01. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher<br />

Sitzung<br />

Bürgermeister Scheffold gibt bekannt, dass der Gemeinderat<br />

am 11. September 2013 über die Niederschlagung<br />

von Forderungen, die nicht mehr beigetrieben werden<br />

können, beraten und Beschluss gefasst hat. Außerdem<br />

wurde über die Neuvermietung einer städtischen Wohnung<br />

in der Frombachstraße Beschluss gefasst.<br />

TOP 02. Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung<br />

„Markgrafenwiese“<br />

a) Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen<br />

der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen<br />

Beteiligung<br />

b) Offenlage der entsprechend geänderten Entwurfsplanung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Bürgermeister Scheffold begrüßt Stadtplanerin Elke Köhler<br />

vom Ingenieurbüro RS in Achern. Der Gemeinderat hat<br />

im vergangenen Jahr beschlossen, für den Bereich Markgrafenwiese<br />

einen Bebauungsplan aufzustellen, um die<br />

bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung<br />

eines Einkaufsmarktes auf der Markgrafenwiese zu<br />

schaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden<br />

zahlreiche Anregungen vorgebracht, die dem Gemeinderat<br />

in einer Übersicht vorliegen. Jeder Anregung ist eine<br />

Stellungnahme der Verwaltung gegenübergestellt, wie mit<br />

der jeweiligen Anregung umgegangen werden sollte. Die<br />

Entwurfsplanung wurde bereits entsprechend angepasst<br />

und liegt dem Gemeinderat vor.<br />

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