Mitteilungsblatt 17.10.2013 - Hausach
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Hornberg Donnerstag, 17. Oktober 2013<br />
Uhr, außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) in Zimmer<br />
13 des Rathauses Hornberg, Bahnhofstraße 1 in 78132<br />
Hornberg, öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme<br />
aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen<br />
bzw. Anregungen zur Planung schriftlich oder mündlich<br />
zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Beschluss<br />
zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Hinweise:<br />
• Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen<br />
mitgeteilt wird, ist die Angabe der vollen Anschrift des<br />
Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen werden auf<br />
jeden Fall entgegengenommen, auch wenn Sie dieser<br />
Bitte nicht entsprechen.<br />
• Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen bzw. Anregungen bei der<br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können.<br />
• Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf<br />
Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend<br />
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
• Der Flächennutzungsplan wird bezüglich der abweichenden<br />
Darstellungen im o. g. Bebauungsplan gemäß §<br />
13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nachträglich im Wege der Berichtigung<br />
angepasst.<br />
Hornberg, 14.10.2013<br />
Bürgermeisteramt<br />
Siegfried Scheffold, Bürgermeister<br />
Anlage: Übersichtsplan vom 25.09.2013 mit dem geänderten<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
Aus dem<br />
Gemeinderat<br />
Bericht aus der Gemeinderatssitzung<br />
vom 02. Oktober 2013:<br />
TOP 01. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher<br />
Sitzung<br />
Bürgermeister Scheffold gibt bekannt, dass der Gemeinderat<br />
am 11. September 2013 über die Niederschlagung<br />
von Forderungen, die nicht mehr beigetrieben werden<br />
können, beraten und Beschluss gefasst hat. Außerdem<br />
wurde über die Neuvermietung einer städtischen Wohnung<br />
in der Frombachstraße Beschluss gefasst.<br />
TOP 02. Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung<br />
„Markgrafenwiese“<br />
a) Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen<br />
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />
sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen<br />
Beteiligung<br />
b) Offenlage der entsprechend geänderten Entwurfsplanung<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Bürgermeister Scheffold begrüßt Stadtplanerin Elke Köhler<br />
vom Ingenieurbüro RS in Achern. Der Gemeinderat hat<br />
im vergangenen Jahr beschlossen, für den Bereich Markgrafenwiese<br />
einen Bebauungsplan aufzustellen, um die<br />
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung<br />
eines Einkaufsmarktes auf der Markgrafenwiese zu<br />
schaffen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
und der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden<br />
zahlreiche Anregungen vorgebracht, die dem Gemeinderat<br />
in einer Übersicht vorliegen. Jeder Anregung ist eine<br />
Stellungnahme der Verwaltung gegenübergestellt, wie mit<br />
der jeweiligen Anregung umgegangen werden sollte. Die<br />
Entwurfsplanung wurde bereits entsprechend angepasst<br />
und liegt dem Gemeinderat vor.<br />
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