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Klausur_1115_SV

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Assessorkurs Bayern<br />

- <strong>Klausur</strong> Nr. <strong>1115</strong> / Seite 3 -<br />

Sie hat also bei weitem nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung, die sie während der Ehe hatte.<br />

Daraus errechnet sich ein monatlicher Unterhalt von 630 €. Hätte die Antragstellerin den Antragsgegner<br />

nicht geheiratet, hätte sie ihre frühere Berufstätigkeit nicht aufgegeben und wäre inzwischen<br />

beruflich viel weiter. Daher ist es nur gerecht, wenn der Antragsgegner ihr zusätzlich zu ihrem Einkommen<br />

noch Unterhalt bezahlen muss.<br />

Die Antragstellerin hatte dem Antragsgegner zuliebe ihre Karriere geopfert. Als dieser im November<br />

2008 einen für die Karriere wichtig erscheinenden Auslandsaufenthalt in Saudi-Arabien antrat,<br />

gab sie auf dessen Bitte hin ihre damalige Stellung auf, obwohl sie in ihrer damaligen Firma unmittelbar<br />

vor dem Sprung in die Rolle einer Chefsekretärin stand. Es muss gewiss nicht weiter erläutert<br />

werden, wie sehr die Antragstellerin dies angesichts der Undankbarkeit des Antragsgegners als eine<br />

der größten Fehlentscheidungen ihres Lebens bedauert.<br />

Nach der Trennung war die Antragstellerin über längere Zeit erwerbsunfähig, weil sie aufgrund<br />

mehrerer Fehlgeburten in ärztlicher Behandlung war, und besuchte anschließend mehrere Fortbildungen,<br />

um wieder Tritt in ihrem alten Beruf fassen zu können. Sie hat alles getan, was in ihrer<br />

Macht stand, um beruflich wieder „auf die Beine“ zu kommen.<br />

Ihr Gehalt entspricht dem Durchschnitt des Gehalts von Sekretärinnen im Raum Memmingen. Ein<br />

höheres Gehalt ist derzeit aufgrund der Marktlage und der längeren beruflichen Pause der Antragstellerin<br />

trotz aller Bemühungen nicht zu erzielen.<br />

Hiltrud Balzl<br />

Rechtsanwältin<br />

__________________________________<br />

Anlage K 3 :<br />

Fritz Kramer 3. August 2013<br />

Kepplerstraße 45<br />

87700 Memmingen<br />

An Eleonore Kramer<br />

Erlenstraße 13<br />

87700 Memmingen<br />

Hallo Ex-Frau,<br />

ich habe mir die Sache anlässlich unseres Gespräches in der Fußgängerzone nun noch mal durch<br />

den Kopf gehen lassen. Es ist schon ein starkes Stück, dass Du Dir das neue Leben mit Deinem Lebensgefährten<br />

von mir finanzieren lassen willst. Frag doch Deinen neuen Lover, ob er Dich durchfüttert;<br />

immerhin machst Du ja auch alles für ihn. Mir wäre es recht gewesen, wenn Du Dich einmal<br />

während unserer Ehe auch so um mich gekümmert hättest. .....

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