Klausur_1115_SV
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Assessorkurs Bayern<br />
- <strong>Klausur</strong> Nr. <strong>1115</strong> / Seite 5 -<br />
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Antragsschrift, Ladung und die übrigen Verfügungen wurden dem Antragsgegner am 30. September<br />
2013 ordnungsgemäß zugestellt.<br />
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Amtsgericht Memmingen<br />
- Familiengericht -<br />
Az. 4 F 500/13<br />
Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 18. Oktober 2013:<br />
Vorläufig aufgezeichnet auf Tonträger gemäß §§ 159, 160a ZPO.<br />
Gegenwärtig: Richterin am Amtsgericht Fränkele.<br />
Bei Aufruf der Sache erschienen:<br />
Die Antragstellerin persönlich mit Rechtsanwältin Balzl<br />
Für den Antragsgegner: niemand<br />
Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner zum heutigen Termin ordnungsgemäß geladen wurde,<br />
aber nicht erschienen ist.<br />
Die Vertreterin der Antragstellerin beantragt den Erlass einer Versäumnisentscheidung mit dem Inhalt<br />
der Antragsschrift vom 25. September 2013.<br />
Das Gericht verkündet folgenden<br />
Versäumnisbeschluss<br />
I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, bis einschließlich Juni 2015 an die Antragstellerin<br />
eine monatlich im Voraus zu entrichtende Unterhaltsrente in Höhe<br />
von 630 € zu bezahlen.<br />
II.<br />
III.<br />
IV.<br />
Der Antragsgegner wird weiterhin verpflichtet, für die Zeit seit Juli 2013 rückständigen<br />
Unterhalt in Höhe von 2.520 € an die Antragstellerin zu bezahlen.<br />
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.<br />
Hinsichtlich der Verpflichtung aus Ziffer I. wird die sofortige Wirksamkeit angeordnet.<br />
Fränkele<br />
Richterin am Amtsgericht<br />
Für die Richtigkeit der Übertragung<br />
vom Tonträger<br />
Schneidig<br />
Justizsekretär als U.d.G.