ZVO-Abwassersatzung - Zweckverband Ostholstein
ZVO-Abwassersatzung - Zweckverband Ostholstein
ZVO-Abwassersatzung - Zweckverband Ostholstein
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
VF = 0,5 +<br />
0,5 x T<br />
N<br />
Dabei bedeuten:<br />
VF = Verschmutzungsfaktor<br />
0,5 = Verhältniszahl der Kostenbelastung des Durchlaufs bis zur Kläranlage<br />
0,5 = Verhältniszahl der Kostenbelastung des Durchlaufs durch die Kläranlage<br />
T<br />
N<br />
= tatsächlicher gemessener Höchstwert<br />
= stoffbezogene Normalwerte<br />
CSB = 1000 mg/l Nges = 90 mg/l<br />
Pges = 20 mg/l<br />
Für die Berechnung des Verschmutzungsfaktors wird nur die Stoffgruppe herangezogen,<br />
bei der die größte Abweichung zum Normalwert (N) gemessen wird.<br />
§ 12<br />
Tarif für die Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen<br />
11. Der Benutzungspreis für die Abnahme von Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen setzt<br />
sich zusammen aus:<br />
einem Grundpreis (Preisblatt/Anlage 1)<br />
einem Arbeitspreis (Preisblatt, Anlage 1) und<br />
einem Zuschlag zur Abwälzung der Abwasserabgabe (lt. gesonderter Satzung über<br />
die Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter).<br />
11.6 Der Grundpreis wird für jede zu entsorgende Kleinkläranlage berechnet.<br />
11.7 Der Arbeitspreis wird nach der gemäß § 14 abgenommenen Menge ermittelt.<br />
11.8 Werden im Kalenderjahr mehr als eine Entleerung durchgeführt, wird für jede zusätzliche<br />
Entleerung ein weiterer Arbeitspreis berechnet. Zusätzliche Entleerungen<br />
liegen auch vor, wenn<br />
a) eine Anlage wegen ihrer Größe nicht in einem Arbeitsgang geleert werden<br />
kann,<br />
b) das Grundstück aus vom Kunden zu vertretenden Gründen z.B. deshalb erneut<br />
befahren werden muss, weil der Besitzer die Entleerung verweigert oder keinen<br />
freien Zugang zur Anlage geschaffen hat.<br />
c) Erfolgt die Entleerung des Grubeninhaltes auf Wunsch des Kunden außerhalb<br />
der Betriebszeiten des <strong>Zweckverband</strong>es, wird für eine zusätzliche Entleerung<br />
der Arbeitspreis laut Preisblatt (Anlage 1) Punkt 6 und ein Zuschlag nach Aufwand<br />
berechnet.<br />
11.9 Die dem <strong>Zweckverband</strong> entstehenden Kosten für die Messung der Schlammspiegelhöhe<br />
(§ 13 Abs. 2 b) bb) der Satzung) sind vom Kunden zu erstatten.<br />
32