Amtsblatt Nr. 13 vom 05.07.2013 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Amtsblatt Nr. 13 vom 05.07.2013 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Amtsblatt Nr. 13 vom 05.07.2013 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke - 4 - <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>/20<strong>13</strong><br />
Notdienstsprechzeiten:<br />
Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr Stadt Heldrungen<br />
Son<strong>der</strong>gebiet Einzelhandel „Bahnhofstraße“<br />
öffentliche Auslegung Entwurf<br />
Unter <strong>der</strong> folgenden Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle können<br />
Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:<br />
03632 59330<br />
Der kin<strong>der</strong>ärztliche Notdienst wird in <strong>der</strong> Praxis des jeweils<br />
diensthabenden Arztes durchgeführt.<br />
Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kin<strong>der</strong>ärztliche Notfälle<br />
<strong>vom</strong> allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen<br />
Sie auch über die Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle 03632<br />
59330.<br />
Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte<br />
sofort an die Rettungsleitstelle unter <strong>der</strong> Telefonnummer 112.<br />
Eine Initiative<br />
<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Kin<strong>der</strong>ärzte des Kyffhäuserkreises<br />
und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen<br />
Stadt Heldrungen<br />
Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 4 „Wohngebiet - Am Schwimmbad“<br />
Stadtteil Bahnhof Heldrungen, Stadt Heldrungen<br />
Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB)<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2<br />
BauGB liegt <strong>der</strong> überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes<br />
einschließlich <strong>der</strong> Begründung mit Umweltbericht sowie den umweltrelevanten<br />
Daten zu je<strong>der</strong>manns Einsicht in <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong><br />
Montag den 15.07.20<strong>13</strong> bis einschl. Freitag 26.07.20<strong>13</strong><br />
in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ - Bauamt,<br />
Am Bahnhof 43, 06577, Erdgeschoss Zimmer 1, während <strong>der</strong><br />
üblichen Dienststunden <strong>der</strong> Verwaltung:<br />
Montag, Mittwoch,<br />
Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
und von <strong>13</strong>:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />
Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />
Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr<br />
öffentlich aus. Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können von je<strong>der</strong>mann<br />
Stellungnahmen (schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift) vorgebracht<br />
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb<br />
<strong>der</strong> Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong><br />
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />
bleiben können, sofern die Stadt Heldrungen <strong>der</strong>en Inhalt nicht<br />
kannte und nicht hätte kennen müssen und <strong>der</strong>en Inhalt für die<br />
Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung<br />
ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).<br />
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein <strong>An</strong>trag nach § 47<br />
Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit<br />
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong><br />
<strong>An</strong>tragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />
können.<br />
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit <strong>der</strong> Durchführung<br />
des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt<br />
wurde (§ 4 b BauGB).<br />
Heldrungen, 24.06.20<strong>13</strong><br />
Stadt Heldrungen<br />
gez. Norbert Enke<br />
Bürgermeister<br />
Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt Heldrungen hat in seiner Stadtratssitzung<br />
am 24.6.20<strong>13</strong> mit Beschluss-<strong>Nr</strong>. 20<strong>13</strong>/0021 beschlossen:<br />
1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Son<strong>der</strong>gebiet Einzelhandel „Bahnhofstraße“ wird um<br />
Teilflächen <strong>der</strong> Flurstücke Gemarkung Heldrungen, Flur 5,<br />
Flurstück 21/1 und 594/3 sowie Flur 6, Flurstück 149 erweitert.<br />
Der in <strong>An</strong>lage 1 dargestellte erweiterte Geltungsbereich<br />
ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />
Son<strong>der</strong>gebiet Einzelhandel „Bahnhofstraße“, Stand 10. Juni<br />
20<strong>13</strong>, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung, den textlichen<br />
Festsetzungen, <strong>der</strong> Begründung mit Umweltbericht und dem<br />
Grünordnungsplan wird gebilligt.<br />
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit seinen Bestandteilen<br />
ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
4. Zum Entwurf sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen<br />
<strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,<br />
<strong>der</strong>en Aufgabenbereiche durch die Planung berührt<br />
werden, einzuholen.<br />
Der Bebauungsplan, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung, den<br />
textlichen Festsetzungen, <strong>der</strong> Begründung, dem Umweltbericht<br />
(Bestandteil <strong>der</strong> Begründung) sowie dem Grünordnungsplan<br />
liegt in dem Zeitraum<br />
<strong>vom</strong> 15. Juli 20<strong>13</strong> bis einschließlich 16. August 20<strong>13</strong><br />
im Verwaltungsbereich Bauen <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong><br />
<strong>der</strong> Schmücke“, Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen während <strong>der</strong><br />
Dienstzeiten<br />
Montag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 Uhr - 15:30 Uhr<br />
Dienstag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 Uhr - 15:30 Uhr<br />
Donnerstag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 Uhr - 15:30 Uhr<br />
Freitag: 07.00 Uhr - 11.00 Uhr<br />
zu je<strong>der</strong>manns Einsicht öffentlich aus, sofern auf die genannten<br />
Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.<br />
Gleichzeitig und an gleicher Stelle liegen die wesentlichen,<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (als<br />
Übersicht alle eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren<br />
gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB) ebenfalls<br />
öffentlich aus.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können von je<strong>der</strong>mann <strong>An</strong>regungen<br />
zu dem Entwurf schriftlich o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden<br />
zur Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden. Es besteht die<br />
Möglichkeit zur Erörterung <strong>der</strong> Planung. Nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei <strong>der</strong> Beschlussfassung unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Ein <strong>An</strong>trag gem. § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />
die im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme<br />
aufgefor<strong>der</strong>t. Sie werden von <strong>der</strong> Auslegung benachrichtigt.<br />
Heldrungen, den 24.06.20<strong>13</strong><br />
Enke<br />
Bürgermeister<br />
Stadt Heldrungen<br />
Gemeinde Hemleben<br />
Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates Hemleben<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: (Vorlagen-<strong>Nr</strong>. 20<strong>13</strong>/0001)<br />
Datum <strong>der</strong> Sitzung: 18.06.20<strong>13</strong><br />
Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste<br />
zur Wahl <strong>der</strong> Schöffen im Amtsgericht Son<strong>der</strong>shausen<br />
für die Amtsperiode 2014 - 2018