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Amtsblatt Nr. 13 vom 05.07.2013 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...

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<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke - 4 - <strong>Nr</strong>. <strong>13</strong>/20<strong>13</strong><br />

Notdienstsprechzeiten:<br />

Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr Stadt Heldrungen<br />

Son<strong>der</strong>gebiet Einzelhandel „Bahnhofstraße“<br />

öffentliche Auslegung Entwurf<br />

Unter <strong>der</strong> folgenden Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle können<br />

Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:<br />

03632 59330<br />

Der kin<strong>der</strong>ärztliche Notdienst wird in <strong>der</strong> Praxis des jeweils<br />

diensthabenden Arztes durchgeführt.<br />

Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kin<strong>der</strong>ärztliche Notfälle<br />

<strong>vom</strong> allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen<br />

Sie auch über die Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle 03632<br />

59330.<br />

Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte<br />

sofort an die Rettungsleitstelle unter <strong>der</strong> Telefonnummer 112.<br />

Eine Initiative<br />

<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Kin<strong>der</strong>ärzte des Kyffhäuserkreises<br />

und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen<br />

Stadt Heldrungen<br />

Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 4 „Wohngebiet - Am Schwimmbad“<br />

Stadtteil Bahnhof Heldrungen, Stadt Heldrungen<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB liegt <strong>der</strong> überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes<br />

einschließlich <strong>der</strong> Begründung mit Umweltbericht sowie den umweltrelevanten<br />

Daten zu je<strong>der</strong>manns Einsicht in <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong><br />

Montag den 15.07.20<strong>13</strong> bis einschl. Freitag 26.07.20<strong>13</strong><br />

in <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ - Bauamt,<br />

Am Bahnhof 43, 06577, Erdgeschoss Zimmer 1, während <strong>der</strong><br />

üblichen Dienststunden <strong>der</strong> Verwaltung:<br />

Montag, Mittwoch,<br />

Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

und von <strong>13</strong>:00 Uhr bis 15:00 Uhr<br />

Dienstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr<br />

Freitag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr<br />

öffentlich aus. Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können von je<strong>der</strong>mann<br />

Stellungnahmen (schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift) vorgebracht<br />

werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb<br />

<strong>der</strong> Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong><br />

Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben können, sofern die Stadt Heldrungen <strong>der</strong>en Inhalt nicht<br />

kannte und nicht hätte kennen müssen und <strong>der</strong>en Inhalt für die<br />

Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung<br />

ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB).<br />

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein <strong>An</strong>trag nach § 47<br />

Abs. 2 a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit<br />

mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die <strong>vom</strong><br />

<strong>An</strong>tragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass mit <strong>der</strong> Durchführung<br />

des Bauleitplanverfahrens ein Planungsbüro beauftragt<br />

wurde (§ 4 b BauGB).<br />

Heldrungen, 24.06.20<strong>13</strong><br />

Stadt Heldrungen<br />

gez. Norbert Enke<br />

Bürgermeister<br />

Der Stadtrat <strong>der</strong> Stadt Heldrungen hat in seiner Stadtratssitzung<br />

am 24.6.20<strong>13</strong> mit Beschluss-<strong>Nr</strong>. 20<strong>13</strong>/0021 beschlossen:<br />

1. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Son<strong>der</strong>gebiet Einzelhandel „Bahnhofstraße“ wird um<br />

Teilflächen <strong>der</strong> Flurstücke Gemarkung Heldrungen, Flur 5,<br />

Flurstück 21/1 und 594/3 sowie Flur 6, Flurstück 149 erweitert.<br />

Der in <strong>An</strong>lage 1 dargestellte erweiterte Geltungsbereich<br />

ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

Son<strong>der</strong>gebiet Einzelhandel „Bahnhofstraße“, Stand 10. Juni<br />

20<strong>13</strong>, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung, den textlichen<br />

Festsetzungen, <strong>der</strong> Begründung mit Umweltbericht und dem<br />

Grünordnungsplan wird gebilligt.<br />

3. Der Entwurf zum Bebauungsplan mit seinen Bestandteilen<br />

ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

4. Zum Entwurf sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,<br />

<strong>der</strong>en Aufgabenbereiche durch die Planung berührt<br />

werden, einzuholen.<br />

Der Bebauungsplan, bestehend aus <strong>der</strong> Planzeichnung, den<br />

textlichen Festsetzungen, <strong>der</strong> Begründung, dem Umweltbericht<br />

(Bestandteil <strong>der</strong> Begründung) sowie dem Grünordnungsplan<br />

liegt in dem Zeitraum<br />

<strong>vom</strong> 15. Juli 20<strong>13</strong> bis einschließlich 16. August 20<strong>13</strong><br />

im Verwaltungsbereich Bauen <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong><br />

<strong>der</strong> Schmücke“, Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen während <strong>der</strong><br />

Dienstzeiten<br />

Montag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 Uhr - 15:30 Uhr<br />

Dienstag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 Uhr - 15:30 Uhr<br />

Donnerstag: 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und <strong>13</strong>.00 Uhr - 15:30 Uhr<br />

Freitag: 07.00 Uhr - 11.00 Uhr<br />

zu je<strong>der</strong>manns Einsicht öffentlich aus, sofern auf die genannten<br />

Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.<br />

Gleichzeitig und an gleicher Stelle liegen die wesentlichen,<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (als<br />

Übersicht alle eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren<br />

gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB) ebenfalls<br />

öffentlich aus.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können von je<strong>der</strong>mann <strong>An</strong>regungen<br />

zu dem Entwurf schriftlich o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> Dienststunden<br />

zur Nie<strong>der</strong>schrift vorgebracht werden. Es besteht die<br />

Möglichkeit zur Erörterung <strong>der</strong> Planung. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei <strong>der</strong> Beschlussfassung unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Ein <strong>An</strong>trag gem. § 47 <strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet geltend gemacht<br />

wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme<br />

aufgefor<strong>der</strong>t. Sie werden von <strong>der</strong> Auslegung benachrichtigt.<br />

Heldrungen, den 24.06.20<strong>13</strong><br />

Enke<br />

Bürgermeister<br />

Stadt Heldrungen<br />

Gemeinde Hemleben<br />

Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates Hemleben<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: (Vorlagen-<strong>Nr</strong>. 20<strong>13</strong>/0001)<br />

Datum <strong>der</strong> Sitzung: 18.06.20<strong>13</strong><br />

Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste<br />

zur Wahl <strong>der</strong> Schöffen im Amtsgericht Son<strong>der</strong>shausen<br />

für die Amtsperiode 2014 - 2018

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