Seite 8 Samstag, 21. Dezember 2013 GRAFENHAUSEN Recyclinghof <strong>Grafenhausen</strong> Öffnungszeiten: mittwochs samstags 14.00 - 17.00 Uhr 09.00 - 13.30 Uhr Altkleider Abgabe möglich jeweils am 1. Freitag des Monats, von 18.00-19.00 Uhr, zentrale Sammelstelle des DRK-Ortsvereins in der Sparkassen-Garage. - Info des DRK-Ortsvereins: Nur die Kleider, die an der Sammelstelle abgegeben werden, sind eine Kleiderspende für das Deutsche Rote Kreuz. Bei den Altkleidercontainern auf dem Recyclinghof handelt es sich um einen privaten Abnehmer. Sperrmüll / Altholz Kann per Abrufkarte, die jedem Haushalt zuging, beim Landratsamt zur Abholung gemeldet bzw. beim Recyclinghof abgegeben werden. Alteisen/Schrott Sammel-Container der Feuerwehr hinter dem Gerätehaus. Entsorgung Christbäume Haushalte, die nicht die Aktion der Ministranten unterstützen, können ihren Christbaum (ohne Schmuck) bis Samstag, 11.01.2014 beim <strong>Gemeinde</strong>-Bauhof abgeben. Altpapier Nächste Bring-Sammlung des Musikvereins <strong>Grafenhausen</strong> am 10. / 11. Januar 2014 Altpapier bitte zum Container beim Bauhof bringen. www.feuerwehr-grafenhausen.de 02.01.2014 1. Werktag 19:00 Kameradschaftsabend TP: Pension Kramer Ihre Feuerwehr – mit den Abteilungen Staufen und Mettenberg, der Jugendfeuerwehr und Altersmannschaft – bedankt sich für die Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen und wünscht der ganzen Einwohnerschaft sowie den Feriengästen ein schönes Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage und für das Jahr 2014 alles Gute! Guido Strittmatter Feuerwehrkommandant Nichts für Stubenhocker!!! Jetzt bewerben für die Ausbildungen zum/zur Forstwirt/in Straßenwärter/in Wir erwarten: • Einsatzfreude und Flexibilität • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit • Verantwortungsbewusstsein • technisches Verständnis • Spaß an der Arbeit im Freien Bewerbungsschluss: 15.01.2014 Ausführliche Infos im Internet unter www.landkreis-waldshut.de Landratsamt Waldshut Kaiserstraße 110 79761 Waldshut-Tiengen Ihre Ansprechpartnerin: Annabelle Stöckle, Telefon: 077<strong>51</strong>/86-1113 Das Kreisforstamt informiert: Baum-Kontrolle Jeder Waldbesitzer sollte aufgrund seiner Verkehrssicherungsplicht dafür sorgen, dass Bäume in Straßennähe, die den öffentlichen Verkehr gefährden könnten, rechtzeitig entfernt werden. Die Straßenmeistereien haben sich nun darüber hinaus mit dem Forstamt zu folgender Kontrolle in enger Zusammenarbeit verständigt: • Der Revierleiter führt zusammen mit der Straßenmeisterei 1 x jährlich eine Kontrollfahrt durch (im jährlichen Wechsel belaubt und unbelaubt) • Zusätzlich werden kritische Bereiche (z.B. extreme Hanglagen) in die Bestandestiefe gemeinsam zu Fuß begutachtet. • Die kritischen Bäume werden markiert, der Revierleiter informiert die Straßenmeisterei. Diese nimmt dann Kontakt mit dem betreffenden Waldbesitzer auf. Ihr zuständiger Forstrevierleiter berät Sie gerne zu weiteren Fragen. Sie inden Ihren Förster im Telefonbuch unter „Forstverwaltungen“ oder im Internet: www.landkreis-waldshut.de/landkreiswaldshut/index.php?id=717 Sachkunde Planzenschutz Nach dem aktuell gültigen Planzenschutzgesetz sind alle sachkundigen Personen verplichtet, jeweils innerhalb von drei Jahren an einer anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, die mindestens vier Stunden dauern muss. Für alle bisher sachkundigen Personen, die am 14.02.2012, dem Tag des Inkrafttretens des neuen Planzenschutzgesetzes, sachkundig waren, hat dieser Dreijahreszeitraum bereits am 01.01.2013 begonnen und endet am 31.12.2015. Das Landwirtschaftsamt bietet erstmals im Winter 2014 solche Fortbildungen in Form von zwei zeitlich getrennten Modulen (Themenblöcke) mit jeweils zwei Stunden an: Modul I: Planzenbauabend mit aktuellen Themen aus den Bereichen Planzenbau, Planzenschutz und Kontrollen, u.a. neue Regelungen zur Planzenschutz-Sachkunde u. Planzenschutzgeräteprüfung, standortgerechte Sortenwahl sowie Potentiale und Grenzen der heimischen Eiweißerzeugung. Die Planzenbauabende inden an folgenden Tagen statt und können unabhängig von der Fortbildungsverplichtung besucht werden: Mittwoch, 08.01.2014, 20.00 Uhr Gasthaus „Zur Brauerei“ in Grießen Mittwoch, 15.01.2014, 20.00 Uhr Gasthaus „Zum Kreuz“ in Weizen, Mittwoch, 22.01.2014, 20.00 Uhr Gasthaus „Zur Post“ in Birkendorf, Montag, 03.02.2014, 20.00 Uhr Gasthaus „Lamm“ in Rüßwihl, Mittwoch, 12.02.2014, 20.00 Uhr Gasthaus „Storchen“ in Waldkirch. Modul II: Planzenschutz im Ackerbau und Grünland mit den Themenschwerpunkten Planzenschutzgerätetechnik und Diagnose sowie Bewertung von Schadursachen. Diese Veranstaltungen inden im Lehrsaal des Landwirtschaftsamtes, jeweils freitags um 13:30 Uhr an folgenden Terminen statt: 10., 17. u. 24.01.2014 07. u. 14.02.2014 Bei Bedarf werden weitere Termine angeboten. Für Modul II ist aus organisatorischen Gründen eine vorherige Anmeldung unter Tel. 077<strong>51</strong>/86-5301 erforderlich. Zu diesen Veranstaltungen sind alle interessierten Landwirte herzlich eingeladen. Bei Teilnahme an beiden Modulen erhalten die Teilnehmer vom Landwirtschaftsamt eine Bescheinigung über die erfolgte Teilnahme an dieser Fortbildungsveranstaltung.
GRAFENHAUSEN Samstag, 21. Dezember 2013 Seite 9 Trinkwasseruntersuchungen HB Linde u. Bohlisch Der Untersuchungsbefund nach der Trinkwasserverordnung zeigt folgendes Ergebnis (auszugsweise): Parameter Grenzwert Messwert Temperatur <strong>25</strong> 9,2 ° C Gesamthärte 1,38 mmol/l Hydrogenkarbonat HCO3 122,00 mg/l Chlorid Cl <strong>25</strong>0 34,9 mg/l Calcium Ca 400 46,2 mg/l pH-Wert 6,5 bis 9,5 7,82 Aluminium Al 0.2
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