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BENUTZERHINWEISE - Homburg.de

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1. Vorbemerkungen 8<br />

LANDESENTWICK-<br />

LUNGSPLAN<br />

"UMWELT"<br />

Der Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Teilabschnitt "Umwelt (Vorsorge für<br />

Flächennutzung, Umweltschutz und Infrastruktur)" vom 13.07.2004<br />

setzt die verbindlichen Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung insbeson<strong>de</strong>re<br />

gegenüber <strong>de</strong>n kommunalen Gebietskörperschaften und sonstigen<br />

Planungsträgern fest.<br />

Im Einzelnen trifft <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Umwelt bezogen auf<br />

das Stadtgebiet folgen<strong>de</strong> Festlegungen:<br />

• Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Naturschutz<br />

• Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Freiraumschutz<br />

• Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Grundwasserschutz<br />

• Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz<br />

• Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen,<br />

Forschung und Entwicklung<br />

• Vorranggebiete für die Landwirtschaft<br />

• Standortbereiche für kulturelles Erbe<br />

• Standortbereiche für Tourismus<br />

Die festgelegten Vorranggebiete und Standortbereiche sind im Landschaftsplan<br />

berücksichtigt und von entgegenstehen<strong>de</strong>n Planungen<br />

freigehalten.<br />

Die im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan 'Teilabschnitt Umwelt' festgelegten<br />

Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen im<br />

Bereich Erbach, zwischen Lappentascherhof und Autobahnanschluß<br />

’<strong>Homburg</strong>’ <strong>de</strong>r A6 und bei Bee<strong>de</strong>n sind im Landschaftsplan<br />

berücksichtigt. Die Plandarstellung dieser Bereiche als 'Offenland'<br />

bzw. 'Wald' in <strong>de</strong>r Maßnahmenkarte ist als Bestandsdarstellung zu<br />

verstehen, die bis zur Nutzung <strong>de</strong>r Vorranggebiete für Gewerbe,<br />

Industrie o<strong>de</strong>r Dienstleistungen beibehalten wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Die im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan 'Teilabschnitt Umwelt' festgelegten<br />

Vorranggebiete für die Landwirtschaft sind im Landschaftsplan<br />

ebenfalls berücksichtigt.<br />

Landschaftsplan <strong>de</strong>r Stadt <strong>Homburg</strong><br />

c:\LP\1-1-6\Text\041208

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