Bekanntmachung über die Beschlussfassung der ... - SolarWorld AG
Bekanntmachung über die Beschlussfassung der ... - SolarWorld AG
Bekanntmachung über die Beschlussfassung der ... - SolarWorld AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
wurden. Beginn und Ende des Erwerbsangebots sowie <strong>die</strong> weiteren Modalitäten zur Ausübung des Erwerbsrechts wird <strong>die</strong> Emittentin gemäß<br />
§ 14 <strong>der</strong> Anleihebedingungen <strong>der</strong> Anleihe 2010/2017 im Rahmen des Erwerbsangebots im Bundesanzeiger und elektronische Publikation<br />
auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>der</strong> Luxemburger Börse (www.bourse.lu) bekannt machen, sobald sämtliche Bedingungen für <strong>die</strong> Ausübung<br />
des Erwerbsrechts eingetreten sind wie unter Ziffer 2.6 geregelt.<br />
Soweit Anleihegläubiger ihre Erwerbsrechte nicht ausüben, wird <strong>die</strong> Abwicklungsstelle <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen Anleihegläubigern zum Erwerb zustehenden<br />
Neuen Aktien und Neuen Besicherten Schuldverschreibungen durch Verkauf verwerten. Die Verwertung erfolgt in <strong>der</strong> Weise,<br />
dass <strong>die</strong> Abwicklungsstelle unmittelbar nach Ablauf <strong>der</strong> Erwerbsfrist, Eintragung <strong>der</strong> Sachkapitalerhöhung im Handelsregister und (i) Zulassung<br />
<strong>der</strong> Neuen Aktien zum Börsenhandel im regulierten Markt einer deutschen Wertpapierbörse sowie (ii) Zulassung <strong>der</strong> Neuen Besicherten<br />
Schuldverschreibungen zum Handel im organisierten Markt einer Wertpapierbörse <strong>die</strong> Neuen Aktien und <strong>die</strong> Neuen Besicherten<br />
Schuldverschreibungen börslich o<strong>der</strong> außerbörslich nach einem zwischen dem gemeinsamen Vertreter und <strong>der</strong> Emittentin abgestimmten<br />
Verfahren (welches voraussichtlich eine Veräußerungsfrist von 15 aufeinan<strong>der</strong>folgenden Tagen, an denen <strong>die</strong> Banken in Frankfurt am<br />
Main geöffnet sind, (jeweils ein „Bankgeschäftstag“), vorsehen wird, veräußert. Vor einer Veräußerung am Markt wird den Anleihegläubigern<br />
und den Gläubigern <strong>der</strong> Bankverbindlichkeiten durch den gemeinsamen Vertreter, <strong>die</strong> Gesellschaft und <strong>die</strong> Abwicklungsstelle <strong>die</strong><br />
Möglichkeit gegeben, Angebote für den Erwerb <strong>die</strong>ser Neuen Aktien und/o<strong>der</strong> Neuen Besicherten Schuldverschreibungen abzugeben.<br />
Hierfür wird eine Frist von 15 Bankarbeitstagen vor Beginn <strong>der</strong> Erwerbsfrist vorgesehen. Eine marktschonende Verwertung kann nicht gewährleistet<br />
werden, insbeson<strong>der</strong>e im Falle einer fehlenden Marktliquidität <strong>der</strong> Aktien <strong>der</strong> Gesellschaft und <strong>der</strong> Neuen Besicherten Schuldverschreibungen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht sichergestellt werden kann, ob und in welchem Umfang <strong>die</strong> entsprechenden<br />
Neuen Aktien und Neuen Besicherten Schuldverschreibungen nach dem zuvor beschriebenen Verfahren verwertet werden können. Können<br />
innerhalb <strong>der</strong> Erwerbsfrist nicht alle Neuen Aktien und/o<strong>der</strong> Neue Besicherte Schuldverschreibungen, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> Abwicklungsstelle<br />
verwertet werden sollen, verwertet werden, wird <strong>der</strong> gemeinsame Vertreter nach freiem Ermessen dar<strong>über</strong> entscheiden, wie <strong>die</strong> verbleibenden<br />
Neuen Aktien und/o<strong>der</strong> Neuen Besicherten Schuldverschreibungen börslich und/o<strong>der</strong> außerbörslich verwertet werden. Vor einer<br />
Veräußerung am Markt wird den Anleihegläubigern und den Gläubigern <strong>der</strong> Bankverbindlichkeiten durch den gemeinsamen Vertreter <strong>die</strong><br />
Möglichkeit gegeben, Angebote für den Erwerb <strong>die</strong>ser Neuen Aktien und/o<strong>der</strong> Neuen Besicherte Schuldverschreibungen abzugeben. Hierfür<br />
wird eine Frist von 15 Bankarbeitstagen vor Beginn <strong>der</strong> weiteren Erwerbsfrist vorgesehen. Die Summe <strong>der</strong> so erzielten Verwertungserlöse<br />
nach Abzug <strong>der</strong> Verwertungskosten (<strong>der</strong> „Barausgleich“) steht den betreffenden Anleihegläubigern, <strong>die</strong> ihre Erwerbsrechte nicht<br />
ausgeübt haben, anteilig (abgerundet auf volle Cent) zu und wird <strong>der</strong>en jeweiligem Depotkonto am Zahltag (wie nachfolgend unter Ziffer<br />
2.6 definiert) gutgeschrieben. Die Emittentin wird das Ergebnis <strong>der</strong> Verwertung <strong>der</strong> nicht ausgeübten Erwerbsrechte und <strong>die</strong> Höhe des<br />
11