Bekanntmachung über die Beschlussfassung der ... - SolarWorld AG
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• Die einzelnen Anleihegläubiger werden nicht Partei des Intercreditor Agreements und haben darunter keine Verpflichtungen.<br />
Die den Anleihengläubigern zustehenden Rechte (z.B. Weisungsrechte) werden durch den gemeinsamen Vertreter wahrgenommen<br />
• Vorgesehen ist auch <strong>die</strong> Aufnahme von Gläubigern neu gewährter Darlehen, <strong>die</strong> vorrangige bzw. gleichrangige Rechte an dem<br />
Sicherungsgut erhalten sollen (sog. Super Senior-Verbindlichkeiten und Pari Passu – Verbindlichkeiten).<br />
2. Gläubigerklassen<br />
• Gläubiger <strong>der</strong> sog. Super Senior Verbindlichkeiten: vorgesehen ist <strong>die</strong> Aufnahme neuer Verbindlichkeiten von bis zu EUR<br />
50.000.000, welche unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Zustimmung durch 85% <strong>der</strong> Seniorkreditgeber) auf bis zu EUR<br />
200.000.000 erhöht werden können, sofern <strong>die</strong> Gesamtvaluta <strong>der</strong> Super Senior Verbindlichkeiten und <strong>der</strong> Pari Passu Verbindlichkeiten<br />
den Betrag von EUR 200.000.000 nicht <strong>über</strong>steigen<br />
• Seniorkreditgeber, welche den Gläubigern <strong>der</strong> bisherigen Schuldscheindarlehen und des bisherigen EIB Darlehen entsprechen<br />
• Gläubiger <strong>der</strong> 2018-1 Anleihe und <strong>der</strong> 2018-2 Anleihe<br />
• Gläubiger <strong>der</strong> sog. Pari Passu Verbindlichkeiten: unter gewissen Bedingungen (u.a. Zustimmung durch 85% <strong>der</strong> Seniorkreditgeber)<br />
ist <strong>die</strong> Aufnahme von zusätzlichen min den Seniorverbindlichkeiten und den Anleihen gleichrang besicherte Verbindlichkeiten<br />
von bis zu EUR 200.000.000 vorgesehen, unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass <strong>die</strong> Gesamtvaluta <strong>der</strong> Super Senior Verbindlichkeiten<br />
und <strong>der</strong> Pari Passu Verbindlichkeiten den Betrag von EUR 200.000.000 nicht <strong>über</strong>steigen<br />
• Intercompany Gläubiger<br />
3. Rangfolge: Das Intercreditor Agreement regelt zunächst <strong>die</strong> Rangfolge <strong>der</strong> einzelnen Gläubigerklassen wie folgt:<br />
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