Bekanntmachung über die Beschlussfassung der ... - SolarWorld AG
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echt Equity abweichend von <strong>der</strong> Regelung unter Satz 1 lit. a) den Anleihegläubigern nach Eintragung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />
Umtauschsachkapitalerhöhung nach ihrer Wahl das Recht, entwe<strong>der</strong><br />
x) 15,23 (gerundet) Neue Aktien an <strong>der</strong> Gesellschaft zu erwerben<br />
o<strong>der</strong><br />
y) zum Erhalt des Barausgleichs Equity. Der Barausgleich Equity ist in <strong>die</strong>sem Fall <strong>der</strong> Betrag, den <strong>die</strong> WGZ BANK im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Verwertung <strong>der</strong> durch <strong>die</strong> Sachkapitalerhöhung für <strong>die</strong> Schuldverschreibungen erworbenen 15,23 (gerundet)<br />
Neuen Aktien erlöst hat (wie unter Ziffer 2.4 geregelt), wenn sich ein Anleihegläubiger im Rahmen des Erwerbsrechts<br />
Equity nicht für den Erwerb <strong>der</strong> Neuen Aktien entschieden hat.<br />
Bezüglich Aktienspitzen, <strong>die</strong> sich dadurch ergeben, dass ein Anleihegläubiger einen Anspruch auf Teilrechte hat, sollen sich <strong>die</strong><br />
Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen. Verbleibende Aktienspitzen sollen<br />
nach Zusammenlegung <strong>der</strong> Teilrechte als Vollrechte für Rechnung <strong>der</strong> jeweiligen Anleihegläubiger veräußert werden.<br />
(ii)<br />
Das Erwerbsrecht Secured Note (das Erwerbsrecht Secured Note und das Erwerbsrecht Equity nachfolgend gemeinsam auch<br />
<strong>die</strong> „Erwerbsrechte“) berechtigt <strong>die</strong> Anleihegläubiger nach Eintragung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Umtauschsachkapitalerhöhung und<br />
Emission einer neuen besicherten Anleihe – <strong>die</strong> Anleihe soll gemeinsam mit den übrigen Finanzverbindlichkeiten <strong>der</strong> Emittentin<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> Intercreditor-Vereinbarung (vgl. Ziffer 2.12) und den Anleihebedingungen durch erstrangige Sicherungsrechte<br />
<strong>über</strong> im Wesentlichen alle Vermögensgegenständen <strong>der</strong> Emittentin und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften besichert<br />
werden – mit einem Emissionsvolumen in Höhe von EUR 174.844.355,15, <strong>der</strong> <strong>die</strong> als Anlage 1 beigefügten Anleihebedingungen<br />
zugrunde liegen, (<strong>die</strong> „Neue Besicherte Anleihe“) nach ihrer Wahl entwe<strong>der</strong><br />
a) eine von <strong>der</strong> Gesellschaft neu zu begebende besicherte Schuldverschreibung im Nennwert von EUR 451,73 (<strong>die</strong><br />
„Neue Besicherte Schuldverschreibung“ o<strong>der</strong> <strong>die</strong> „Besicherte Schuldverschreibung 2013/2018“), zu erwerben<br />
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