Bekanntmachung über die Beschlussfassung der ... - SolarWorld AG
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verhältnis 1 / 6,77 (gerundet) (in Worten: eins zu sechs Komma sieben sieben) nach dem Verkauf und <strong>der</strong> Übertragung<br />
sämtlicher Aktien im Zusammenhang mit den Akteinkauf- und Übertragungsverträgen MIP und NIK. Dies bedeutet, dass<br />
<strong>die</strong> Anleihegläubiger für eine Schuldverschreibung im Nennwert von EUR 1.000,00 (zzgl. aufgelaufener und noch nicht<br />
gezahlter sowie künftiger Zinsen) das Recht zum Erwerb von jeweils 6,77 (gerundet) Neuen Aktien erhalten.<br />
Für den Fall, dass bis zum Beginn <strong>der</strong> Erwerbsfrist für <strong>die</strong> Ausübung <strong>der</strong> Erwerbsrechte (a) <strong>der</strong> Aktienkauf- und Übertragungsvertrag<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen des MIP (vgl. Ziffer 2.10) und (b) <strong>der</strong> Aktienkauf- und Übertragungsvertrag<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> Regelungen des NIK (vgl. Ziffer 2.11) nicht wirksam geworden sind, insbeson<strong>der</strong>e nicht alle<br />
Bedingungen für das Wirksamwerden <strong>der</strong> Verträge – mit Ausnahme einer auf <strong>die</strong> Eintragung <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Umtauschsachkapitalerhöhung<br />
im Handelsregister aufschiebend bedingten Übertragung <strong>der</strong> Aktien o<strong>der</strong> einer wirtschaftlich<br />
vergleichbaren Regelung – eingetreten sind und/o<strong>der</strong> Rücktrittrechte zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt bestehen o<strong>der</strong> Bedingungen<br />
für <strong>die</strong> Übertragung <strong>der</strong> Aktien nicht eingetreten sind - mit Ausnahme <strong>der</strong> Kaufpreiszahlungen - und <strong>die</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />
Gläubiger <strong>der</strong> Bankverbindlichkeiten <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Restrukturierung gleichwohl zugestimmt haben, sind <strong>die</strong> Anleihegläubiger<br />
vermittelt durch <strong>die</strong> Abwicklungsstelle im Rahmen <strong>der</strong> Umtauschsachkapitalerhöhung zum Erwerb<br />
5.898.614 Neuer Aktien berechtigt. Das Umtauschverhältnis Equity beträgt in <strong>die</strong>sem Fall 1 / 15,23 (gerundet) (in Worten:<br />
eins zu fünfzehn Komma zwei drei), sodass <strong>die</strong> Anleihegläubiger für eine Schuldverschreibung im Nennwert von<br />
EUR 1.000,00 (zzgl. sämtlicher bis zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Einbringung <strong>der</strong> Schuldverschreibung auf <strong>die</strong> Gesellschaft aufgelaufener<br />
und zukünftiger Zinsen) insgesamt 15,23 (gerundet) Neue Aktien erhalten.<br />
Bezüglich Aktienspitzen, <strong>die</strong> sich dadurch ergeben, dass ein Anleihegläubiger einen Anspruch auf Teilrechte hat, sollen<br />
sich <strong>die</strong> Depotbanken durch Zu- und Verkäufe von Teilrechten um einen Spitzenausgleich bemühen. Verbleibende Aktienspitzen<br />
sollen nach Zusammenlegung <strong>der</strong> Teilrechte als Vollrechte für Rechnung <strong>der</strong> jeweiligen Anleihegläubiger<br />
veräußert werden.<br />
Vom Umtausch erfasst sind auch sämtliche Ansprüche <strong>der</strong> Anleihegläubiger aus o<strong>der</strong> im Zusammenhang mit den ausstehenden<br />
Schuldverschreibungen, insbeson<strong>der</strong>e für aufgelaufene und nicht gezahlte sowie zukünftige Zinsen in Bezug<br />
auf <strong>die</strong> 6,125 % Schuldverschreibung 2010/2017, im Gesamtnennwert von EUR 400.000.000,00 (ISIN XS0478864225,<br />
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