Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme
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- Anerkennung von externen Leistungen: Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen,<br />
die an einer an<strong>der</strong>en Hochschule erbracht wurden, erfolgt gemäß <strong>der</strong> geltenden<br />
Prüfungsordnung.<br />
Die Wahlpflichtmodule bieten den Studierenden die Möglichkeit, ihr Wissen gemäß ihren<br />
beruflichen Anfor<strong>der</strong>ungen und persönlichen Interessen zu erweitern bzw. zu vertiefen.<br />
Die Vermittlung <strong>der</strong> Studieninhalte erfolgt durch Studienmodule, die in <strong>der</strong> Regel einen bis<br />
drei Studienbriefe umfassen. Die Modularisierung glie<strong>der</strong>t das Curriculum in inhaltlich zusammenhängende,<br />
thematisch abgerundete, geschlossene Lehreinheiten, die eigenständig<br />
durch die Studierenden bearbeitet werden können. Inhaltliche Zusammenhänge und Verweise<br />
zwischen den Modulen sind entsprechend kenntlich gemacht.<br />
Am 21. Oktober 2009 hat <strong>der</strong> Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften<br />
<strong>der</strong> Technischen Universität Kaiserslautern die Prüfungsordnung und den Studienplan verabschiedet.<br />
Eine Än<strong>der</strong>ungsordnung <strong>der</strong> Prüfungsordnung wurde <strong>für</strong> die Akkreditierung erstellt<br />
und rechtlich geprüft.<br />
Die Regelungen <strong>der</strong> Studien- und Prüfungsleistungen sind in <strong>der</strong> Prüfungsordnung und im<br />
Studienplan des jeweiligen Studienganges beschrieben und festgelegt. Es handelt sich um<br />
ein System studienbegleiten<strong>der</strong> Aufgaben und Prüfungen. Zu den benoteten Modulprüfungen<br />
zählen folgende Leistungen: Klausuren zu den Pflichtmodulen, benotete Einsendearbeit<br />
und Masterarbeit.<br />
Die schriftliche Masterarbeit erfolgt im vierten Semester; die Bearbeitungszeit beträgt fünf<br />
Monate. Das Thema ist grundsätzlich nach Absprache frei wählbar. Der Umfang liegt zwischen<br />
50 und 60 DIN-A-4 Seiten Text (exklusive aller Verzeichnisse und Anhang). Die Masterarbeit<br />
kann in begründeten Fällen auch in Form einer Gruppenarbeit abgefasst werden,<br />
wenn <strong>der</strong> Umfang des zu bearbeitenden Themas dies erfor<strong>der</strong>lich macht und wenn <strong>der</strong> als<br />
Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag <strong>der</strong> einzelnen Prüflinge aufgrund <strong>der</strong> Angabe von<br />
Abschnitten, Seitenzahlen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung<br />
ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> Studierbarkeit wurde in <strong>der</strong> vorliegenden Konzeption des Studienganges<br />
nach Angaben <strong>der</strong> Hochschule darauf geachtet, die Zeitbelastung in den vier Semestern<br />
gleichmäßig zu gestalten. In diesem Sinne verteilen sich die 90 ECTS-Punkte des gesamten<br />
Studienganges auf jeweils 22/23 ECTS-Punkte pro Semester (45 ECTS-Punkte pro Jahr).<br />
Um eine realistische Einschätzung des Workloads zu gewährleisten (bzw. um Abweichungen<br />
von <strong>der</strong> ursprünglichen Einschätzung berücksichtigen zu können), ist 2012 eine Evaluierung<br />
des tatsächlichen Arbeitsaufwands durchgeführt worden. Diese Workloa<strong>der</strong>hebung gibt jedoch<br />
nur bedingt Auskunft über die tatsächliche Belastung <strong>der</strong> Studierenden, da sie 2012 <strong>für</strong><br />
alle zurückliegenden Semester erhoben wurde und daher nur rückwirkend geschätzt wurde.<br />
Die inhaltliche und strukturelle Konzeption des vorliegenden weiterentwickelten Curriculums<br />
– speziell die Workloadzuordnung zu den einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen – orientiert<br />
sich eng an den Ergebnissen <strong>der</strong> durchgeführten Workloadbefragungen <strong>der</strong> Jahrgänge<br />
5 und 6. Zur Gewährleistung <strong>der</strong> Studierbarkeit sind Umfang und Schwierigkeitsgrad <strong>der</strong><br />
Studienbriefe und Aufgabenstellungen so ausgelegt, dass die vorgesehene und tatsächliche<br />
Arbeitsbelastung pro Modul und Semester übereinstimmen. Durch die kontinuierlich durchgeführten<br />
Evaluationen kann künftig auftreten<strong>der</strong> Anpassungsbedarf festgestellt und die Anpassung<br />
umgesetzt werden, so die Hochschule.<br />
Darstellung und Bewertung im Einzelnen<br />
© <strong>FIBAA</strong>-Akkreditierungsbericht Seite 25