Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Stunden (Workload) pro ECTS-Punkt:<br />
25<br />
Bei Re-Akkreditierung:<br />
Daten zu Bewerberquote, Abbrecherquote, Auslastungsgrad, Erfolgsquote, durchschnittlicher<br />
Studiendauer, durchschnittlicher Abschlussnote, Studienanfängerzahlen, Prozentsatz<br />
ausländischer Studieren<strong>der</strong> aufgeschlüsselt nach Jahrgangskohorte und Geschlecht, siehe<br />
S. 9ff.<br />
Datum <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong> <strong>FIBAA</strong>-<strong>Akkreditierungskommission</strong>:<br />
22. Februar 2013<br />
<strong>Beschluss</strong>:<br />
Gutachterempfehlung: Der Studiengang wird gemäß Abs. 3.1.2 i.V.m. Abs. 3.2.3 i.V.m. 3.2.1<br />
<strong>der</strong> Regeln des Akkreditierungsrates <strong>für</strong> die Akkreditierung von Studiengängen und <strong>für</strong> die<br />
Systemakkreditierung i.d.F. vom 07. Dezember 2011 mit drei Auflagen <strong>für</strong> sieben Jahre reakkreditiert.<br />
Akkreditierungszeitraum:<br />
Wintersemester 2012/13 bis Ende Sommersemester 2019<br />
Auflagen:<br />
1. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens ist ein Nachteilsausgleich <strong>für</strong> Studierende<br />
mit Behin<strong>der</strong>ungen vorzusehen (siehe Kapitel 2.3, Rechtsquelle: Abs. 2.3 „Studiengangeskonzept“<br />
<strong>der</strong> „Regeln des Akkreditierungsrates <strong>für</strong> die Akkreditierung von Studiengängen<br />
und <strong>für</strong> die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 07. Dezember 2011).<br />
2. Die Hochschule muss die Modulbeschreibungen wie folgt überarbeiten:<br />
a. Die Learning Outcomes müssen kompetenzorientiert formuliert werden.<br />
b. Die inhaltlich korrekte Umsetzung <strong>der</strong> Strukturvorgaben <strong>der</strong> KMK (Verwendbarkeit<br />
des Moduls) muss berücksichtigt werden<br />
(siehe Kapitel 3.1; Rechtsquelle: Kap. 1.1 i.V.m. Kap. 2a <strong>der</strong> Rahmenvorgaben <strong>für</strong> die<br />
Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen,<br />
Anhang zu den Län<strong>der</strong>gemeinsame Strukturvorgaben <strong>für</strong> die Akkreditierung von<br />
Bachelor- und Masterstudiengängen (<strong>Beschluss</strong> <strong>der</strong> Kultusministerkonferenz vom<br />
10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010).<br />
3. Die Prüfungsordnung ist um Regelungen zur Anerkennung von Studienzeiten gemäß<br />
<strong>der</strong> Lissabon Konvention zu ergänzen und in einer von den zuständigen Hochschulgremien<br />
verabschiedeten Form vorzulegen (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle:<br />
„Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen<br />
im Hochschulbereich in <strong>der</strong> europäischen Region“ (Lissabonkonvention)<br />
i.d.F. vom 16. Mai 2007 i.V.m. Abs. 1.2 „Anerkennung“ <strong>der</strong> „Rahmenvorgaben <strong>für</strong> die<br />
Einführung von Leistungspunktesystemen und die Modularisierung von Studiengängen“<br />
<strong>der</strong> Kultusministerkonferenz i.d.F. vom 4. Februar 2010 Kriterium 2.3 „Studiengangskonzept“<br />
i.V.m. Kriterium 2.5 „Prüfungssystem“ <strong>der</strong> „Regeln <strong>für</strong> die Akkreditierung<br />
von Studiengängen und <strong>für</strong> die Systemakkreditierung“ i.d.F. vom 07. Dezember<br />
2011).<br />
Die Erfüllung <strong>der</strong> Auflagen ist bis zum 22. November 2013 nachzuweisen.<br />
Betreuerin:<br />
Nina Hürter (M.A.)