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Mai 2013 - Falkensee - Falkenseer Stadtjournal

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Nachrichten<br />

Baukriterien<br />

definiert<br />

Während die SVV das Bürgerbegehren gegen<br />

standartisierten Anliegerstraßenbau formell zuließ,<br />

passierte der Kriterienkatalog für den Anliegerstraßenbau<br />

im zweiten Anlauf den Ausschuss für<br />

Stadtentwicklung.<br />

Das Papier, das einen Leitfaden für die Verwaltung darstellt<br />

und gleichzeitig die Straßenbauplanungen für den Bürger<br />

transparenter machen soll, war ursprünglich als gemeinsamer<br />

Antrag der CDU- und SPD-Fraktion eingereicht worden.<br />

In einer redaktionellen Sitzung waren die Positionen zwischenzeitlich<br />

auch mit den anderen Fraktionen abgeglichen<br />

worden, so dass ein weit gehender Konsens unter den Abgeordneten<br />

erreicht worden ist. Lediglich die FDP-Fraktion, die<br />

allerdings zuvor die interfraktionelle Abstimmung versäumt<br />

hatte und offenbar auch intern uneins ist, versagte dem Antrag<br />

ihre Unterstützung.<br />

Der Kriterienkatalog definiert nochmals den Standardausbau<br />

von Anliegerstraßen mit einer 4,75 Meter breiten asphaltierten<br />

Fahrbahn, separatem, gepflastertem und 1,50 m breitem<br />

Gehweg, LED-Beleuchtung, Versickerungsmulden, maximalem<br />

Erhalt des Baumbestandes und Nachpflanzungen. Der<br />

oft diskutierte Bau von separaten Gehwegen als Standardverfahren,<br />

so der Abgeordnete Peter Kissing in seiner Antragsbegründung,<br />

sei eine politische Entscheidung, die vor<br />

allem aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die<br />

schwächeren Verkehrsteilnehmer erfolgt sei. Präzisiert wurden<br />

die Kriterien für Straßen, die für ein integriertes Fußgängerangebot<br />

geeignet sind. Von einem separaten Gehweg<br />

soll nur dann abgewichen werden, wenn die Verkehrsbelastung<br />

unter 100 Kfz pro Tag liegt, der Baumbestand einen separaten<br />

Gehweg nicht zulässt, das Straßenflurstück weniger<br />

als zehn Meter breit ist oder bei einer erwarteten Verkehrsbelastung<br />

von unter 200 Kfz täglich ein integrierter Fußgängerstreifen<br />

von den Anwohnern mehrheitlich gewünscht wird.<br />

Abweichend von der bisherigen Praxis wurden auch Kriterien<br />

definiert, bei deren Vorliegen gänzlich auf ein Fußgängerangebot<br />

verzichtet werden kann. Das soll bei einer erwarteten<br />

Verkehrsbelastung von bis zu 50 Kfz pro Tag und einem<br />

mehrheitlichen Votum der Anlieger zulässig sein.<br />

Auch für die lange Zeit kontrovers diskutierten Voraussetzungen<br />

für einen provisorischen Straßenbau, der von den<br />

Anliegern vollständig finanziert wird, haben sich die Abgeordneten<br />

einigen können. Der als Ausnahmefall definierte<br />

provisorische Straßenbau soll nur in reinen Wohngebieten<br />

und ohne Funktionen für Schulen, Kitas u.ä. Einrichtungen<br />

sowie bei einer maximalen Verkehrsbelastung von 100 Kfz<br />

pro Tag möglich sein. Der zu befestigende Abschnitt darf<br />

maximal 120 Meter (bei Sackgassen 50 m) lang sein und es<br />

darf kein Wendehammer erforderlich sein. Weiterhin muss<br />

der Baugrund auf ausreichende Tragfähigkeit und Frostsicherheit<br />

geprüft und eine Versickerung des Regenwassers<br />

im Straßenland gewährleistet sein. Als Richtwerte wurden<br />

der Einbau einer Schotterschicht von 8-10 cm und einer Asphalt-Tragdeckschicht<br />

von 6-10 cm für den provisorischen<br />

Straßenausbau festgeschrieben.<br />

Nach der Einigung im Stadtentwicklungsausschuss gilt als<br />

sicher, dass die Vorlage auch von der Stadtverordnetenversammlung<br />

beschlossen wird. UG<br />

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Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr.1 v. Juli 2009,<br />

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Das <strong>Falkensee</strong>r Stadt-Journal erscheint monatlich am jeweils 3. Donnerstag.<br />

Der Nachdruck, auch teilweise, ist nur mit ausdrücklicher<br />

schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet.<br />

FALKENSEER STADT - JOURNAL 5/<strong>2013</strong><br />

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