Mai 2013 - Falkensee - Falkenseer Stadtjournal
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Nachrichten<br />
Baukriterien<br />
definiert<br />
Während die SVV das Bürgerbegehren gegen<br />
standartisierten Anliegerstraßenbau formell zuließ,<br />
passierte der Kriterienkatalog für den Anliegerstraßenbau<br />
im zweiten Anlauf den Ausschuss für<br />
Stadtentwicklung.<br />
Das Papier, das einen Leitfaden für die Verwaltung darstellt<br />
und gleichzeitig die Straßenbauplanungen für den Bürger<br />
transparenter machen soll, war ursprünglich als gemeinsamer<br />
Antrag der CDU- und SPD-Fraktion eingereicht worden.<br />
In einer redaktionellen Sitzung waren die Positionen zwischenzeitlich<br />
auch mit den anderen Fraktionen abgeglichen<br />
worden, so dass ein weit gehender Konsens unter den Abgeordneten<br />
erreicht worden ist. Lediglich die FDP-Fraktion, die<br />
allerdings zuvor die interfraktionelle Abstimmung versäumt<br />
hatte und offenbar auch intern uneins ist, versagte dem Antrag<br />
ihre Unterstützung.<br />
Der Kriterienkatalog definiert nochmals den Standardausbau<br />
von Anliegerstraßen mit einer 4,75 Meter breiten asphaltierten<br />
Fahrbahn, separatem, gepflastertem und 1,50 m breitem<br />
Gehweg, LED-Beleuchtung, Versickerungsmulden, maximalem<br />
Erhalt des Baumbestandes und Nachpflanzungen. Der<br />
oft diskutierte Bau von separaten Gehwegen als Standardverfahren,<br />
so der Abgeordnete Peter Kissing in seiner Antragsbegründung,<br />
sei eine politische Entscheidung, die vor<br />
allem aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die<br />
schwächeren Verkehrsteilnehmer erfolgt sei. Präzisiert wurden<br />
die Kriterien für Straßen, die für ein integriertes Fußgängerangebot<br />
geeignet sind. Von einem separaten Gehweg<br />
soll nur dann abgewichen werden, wenn die Verkehrsbelastung<br />
unter 100 Kfz pro Tag liegt, der Baumbestand einen separaten<br />
Gehweg nicht zulässt, das Straßenflurstück weniger<br />
als zehn Meter breit ist oder bei einer erwarteten Verkehrsbelastung<br />
von unter 200 Kfz täglich ein integrierter Fußgängerstreifen<br />
von den Anwohnern mehrheitlich gewünscht wird.<br />
Abweichend von der bisherigen Praxis wurden auch Kriterien<br />
definiert, bei deren Vorliegen gänzlich auf ein Fußgängerangebot<br />
verzichtet werden kann. Das soll bei einer erwarteten<br />
Verkehrsbelastung von bis zu 50 Kfz pro Tag und einem<br />
mehrheitlichen Votum der Anlieger zulässig sein.<br />
Auch für die lange Zeit kontrovers diskutierten Voraussetzungen<br />
für einen provisorischen Straßenbau, der von den<br />
Anliegern vollständig finanziert wird, haben sich die Abgeordneten<br />
einigen können. Der als Ausnahmefall definierte<br />
provisorische Straßenbau soll nur in reinen Wohngebieten<br />
und ohne Funktionen für Schulen, Kitas u.ä. Einrichtungen<br />
sowie bei einer maximalen Verkehrsbelastung von 100 Kfz<br />
pro Tag möglich sein. Der zu befestigende Abschnitt darf<br />
maximal 120 Meter (bei Sackgassen 50 m) lang sein und es<br />
darf kein Wendehammer erforderlich sein. Weiterhin muss<br />
der Baugrund auf ausreichende Tragfähigkeit und Frostsicherheit<br />
geprüft und eine Versickerung des Regenwassers<br />
im Straßenland gewährleistet sein. Als Richtwerte wurden<br />
der Einbau einer Schotterschicht von 8-10 cm und einer Asphalt-Tragdeckschicht<br />
von 6-10 cm für den provisorischen<br />
Straßenausbau festgeschrieben.<br />
Nach der Einigung im Stadtentwicklungsausschuss gilt als<br />
sicher, dass die Vorlage auch von der Stadtverordnetenversammlung<br />
beschlossen wird. UG<br />
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FALKENSEER STADT - JOURNAL 5/<strong>2013</strong><br />
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