Anlage 6.2 - DB Netz AG
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Bahnbetrieb<br />
Betriebsleitstellen<br />
Kodierung der Zusatzverspätungen 420.9001<br />
Seite 5<br />
4 Kodierungsprinzip<br />
1. Aus der ressourcen- und prozessorientierten<br />
Betrachtung ergeben sich die Zuständigkeiten für<br />
<strong>Anlage</strong>n und Prozesse. Die Zuordnung der<br />
Zusatzverspätungen zu den Kodierungen orientiert<br />
sich an der Zuständigkeit für die Störungsquelle.<br />
2. Zusatzverspätungen bis zum Störungsort werden<br />
Primärkodierungen zugeordnet, das heißt:<br />
- Zusatzverspätungen durch Staueffekte vor<br />
und bis einschließlich Störungsort (auch regionalbereichsübergreifend)<br />
- Zusatzverspätungen durch Abstellungen vor<br />
und am Störungsort (ggf. auch vorsorglich)<br />
- Zusatzverspätungen durch Umleitungen, jedoch<br />
nicht Zugfolge oder Verdrängungen auf Umleitungsstrecken<br />
(dann Kodierungen 91 oder 92)<br />
- Zusatzverspätungen durch Aushändigen von<br />
Befehlen und Fahrplanmitteilungen<br />
(Siehe Prinzipdarstellung Ril 420.9001A03, Bild 1).<br />
Primärkodierung<br />
- räumliche<br />
Zuordnung<br />
Hinweis:<br />
Zusatzverspätungen im weiteren Zuglauf nach dem<br />
Störungsort werden den Sekundärkodierungen gemäß<br />
Pkt. 6 zugeordnet, sofern keine erneute Störung<br />
vorliegt. Das gilt auch für Zusatzverspätungen durch<br />
Verspätungsübertragung auf andere, nicht direkt von<br />
einer Störung betroffene Züge.<br />
3. Die Zuordnung der Zusatzverspätungen zu den<br />
Primärkodierungen erfolgt so lange, bis Staueffekte<br />
beseitigt sind und geplante Trassen wieder belegt<br />
werden können. Nach dem Ende einer Störung<br />
können Zusatzverspätungen, die prozessbedingt aus<br />
dieser Störung resultieren, noch bis zu 4 Stunden der<br />
ursächlichen Primärkodierung zugewiesen werden.<br />
Zusatzverspätungen, die nach diesem Zeitraum<br />
weiterhin auftreten, dürfen nicht mehr dieser Störung<br />
zugeordnet werden.<br />
Zuständigkeitsprinzip<br />
Primärkodierung<br />
- zeitliche<br />
Zuordnung<br />
Fachautor I.NPB 1 (A); Oliver Günther; Tel.: (955) 31 482 Gültig ab 14.12.2014