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Anlage 6.2 - DB Netz AG

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Bahnbetrieb<br />

Betriebsleitstellen<br />

Kodierung der Zusatzverspätungen 420.9001<br />

Seite 5<br />

4 Kodierungsprinzip<br />

1. Aus der ressourcen- und prozessorientierten<br />

Betrachtung ergeben sich die Zuständigkeiten für<br />

<strong>Anlage</strong>n und Prozesse. Die Zuordnung der<br />

Zusatzverspätungen zu den Kodierungen orientiert<br />

sich an der Zuständigkeit für die Störungsquelle.<br />

2. Zusatzverspätungen bis zum Störungsort werden<br />

Primärkodierungen zugeordnet, das heißt:<br />

- Zusatzverspätungen durch Staueffekte vor<br />

und bis einschließlich Störungsort (auch regionalbereichsübergreifend)<br />

- Zusatzverspätungen durch Abstellungen vor<br />

und am Störungsort (ggf. auch vorsorglich)<br />

- Zusatzverspätungen durch Umleitungen, jedoch<br />

nicht Zugfolge oder Verdrängungen auf Umleitungsstrecken<br />

(dann Kodierungen 91 oder 92)<br />

- Zusatzverspätungen durch Aushändigen von<br />

Befehlen und Fahrplanmitteilungen<br />

(Siehe Prinzipdarstellung Ril 420.9001A03, Bild 1).<br />

Primärkodierung<br />

- räumliche<br />

Zuordnung<br />

Hinweis:<br />

Zusatzverspätungen im weiteren Zuglauf nach dem<br />

Störungsort werden den Sekundärkodierungen gemäß<br />

Pkt. 6 zugeordnet, sofern keine erneute Störung<br />

vorliegt. Das gilt auch für Zusatzverspätungen durch<br />

Verspätungsübertragung auf andere, nicht direkt von<br />

einer Störung betroffene Züge.<br />

3. Die Zuordnung der Zusatzverspätungen zu den<br />

Primärkodierungen erfolgt so lange, bis Staueffekte<br />

beseitigt sind und geplante Trassen wieder belegt<br />

werden können. Nach dem Ende einer Störung<br />

können Zusatzverspätungen, die prozessbedingt aus<br />

dieser Störung resultieren, noch bis zu 4 Stunden der<br />

ursächlichen Primärkodierung zugewiesen werden.<br />

Zusatzverspätungen, die nach diesem Zeitraum<br />

weiterhin auftreten, dürfen nicht mehr dieser Störung<br />

zugeordnet werden.<br />

Zuständigkeitsprinzip<br />

Primärkodierung<br />

- zeitliche<br />

Zuordnung<br />

Fachautor I.NPB 1 (A); Oliver Günther; Tel.: (955) 31 482 Gültig ab 14.12.2014

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