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Anlage 6.2 - DB Netz AG

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Bahnbetrieb<br />

Betriebsleitstellen<br />

Kodierung der Zusatzverspätungen 420.9001<br />

Seite 6<br />

4. Wird ein Zug auf einer Betriebsstelle durch mehrere<br />

Störungen verspätet, und ist eine klare zeitliche<br />

Zuordnung möglich, so sind die angefallenen<br />

Verspätungsminuten gesplittet der jeweiligen<br />

Verspätungskodierung zuzuscheiden.<br />

5. Treten auf Umleitungsstrecken durch weitere<br />

Störungen Zusatzverspätungen auf, werden diese<br />

nicht der umleitungsverursachenden Störung<br />

zugeordnet, sondern den neuen Störungen auf der<br />

Umleitungsstrecke (siehe Ril420.9001A03, Bild 2).<br />

Splitten der<br />

Zusatzverspätungen<br />

Zusatzverspätungen<br />

auf<br />

Umleitungsstrecken<br />

Sekundärkodierungen<br />

Feinkodierungen<br />

6. Folgende Ereignisse gelten als Sekundärkodierungen:<br />

- Gefährliche Ereignisse (Kodierung 90)<br />

- Zugfolge (Kodierung 91 und 92),<br />

- Wende (Kodierung 93)<br />

- Anschluss (Kodierung 94)<br />

- Flügeln (Kodierung 95)<br />

7. Die im Anhang 420.9001A02 aufgeführten<br />

Feinkodierungen sind Beispiele und dienen,<br />

ergänzend zu den Kodierungen, der näheren<br />

Störungsbeschreibung.<br />

Wenn Feinkodierungen die tatsächlichen Ursachen<br />

nicht hinreichend beschreiben, können sie von den<br />

Mitarbeitern im Kodierprozess durch entsprechend<br />

zutreffende ersetzt werden. Ergänzungen bei EVU<br />

Kodierungen sind mit dem jeweiligen EVU abzustimmen.<br />

5 Kodierungsprozess<br />

Erstkodierung<br />

von Zusatzverspätungen<br />

1. Verantwortlich für die Erstkodierung von<br />

Zusatzverspätungen ist grundsätzlich der Fdl. Die<br />

erforderlichen Informationen erhält er durch Anzeigen<br />

der technischen <strong>Anlage</strong>n, eigene Wahrnehmungen<br />

und Kommunikation im Rahmen seiner<br />

fahrdienstlichen Aufgaben. Bei komplexen<br />

Störungen, deren Hintergründe dem Fdl nicht im<br />

Detail bekannt sind oder wenn es die Umstände<br />

gemäß Ril 420.0404A02 Abschnitt 2, Punkt 7<br />

erfordern, wird ggf. die Erstkodierung in der BZ<br />

Fachautor I.NPB 1 (A); Oliver Günther; Tel.: (955) 31 482 Gültig ab 14.12.2014

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