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Teil II - Technischer Dienst - Stadt Eupen

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• Wetzlarbad (Hütte)<br />

• Park Hütte (Tennisanlage)<br />

• Stadion (Judenstraße)<br />

• Friedhof <strong>Eupen</strong> (Simarstraße)<br />

• Friedhof Kettenis (Winkelstraße)<br />

• Feuerwehrkaserne (Kehrweg)<br />

• 100-<strong>Dienst</strong> (Kehrweg)<br />

• Gesundheitszentrum (Neustraße)<br />

10.2 ANGABEN ÜBER DIE ARBEITSMEDIZIN<br />

290 arbeitsmedizinische Untersuchungen wurden im Jahr 2012 im<br />

Gesundheitszentrum durch die Arbeitsärztin des Externen <strong>Dienst</strong>es für<br />

Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz SPMT (Service de Prévention et de<br />

Médecine du Travail) durchgeführt.<br />

Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums konnten 53 Arbeitnehmer freiwillig eine<br />

Grippeimpfung bekommen.<br />

Auf Anweisung der Arbeitsärztin bekamen 13 Arbeitnehmer eine Tetanusimpfung und<br />

10 Arbeitnehmer eine Hepatitisimpfung.<br />

10.3 SICHERHEIT VON KINDERSPIELPLÄTZEN<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, als Betreiberin von 26 öffentlichen Spielplätzen unterliegt den<br />

gesetzlichen Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 28. März 2001 über das<br />

Betreiben von Spielplätzen, aufgrund derer sie dafür sorgen muss, dass bei normaler<br />

oder anderer durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung<br />

keine Gefahr für die Sicherheit der Verbraucher oder Dritter besteht.<br />

Die Kontrollen der Spielgeräte erfolgen durch die Ordnungshüter. Sie benutzen ein<br />

Kontrollformular, das regelmäßig ausgefüllt wird.<br />

Folgende Kontrollprozedur wird ausgeführt:<br />

• Periodische Kontrollintervalle (Ordnungshüter):<br />

o Zweiwöchentlich in der Hauptsaison (April bis Oktober)<br />

o Monatlich in der Nebensaison (November bis März)<br />

o Ausfüllen des Kontrollformulars pro Spielgerät und pro Besichtigung<br />

o Weiterleitung des Kontrollformulars bei Bedarf/Erfordernis an den<br />

Gefahrenverhütungsberater<br />

• Wartungsintervalle (Bauhof) :<br />

o Halbjährlich (Saisonbeginn : März, Saisonende : November)<br />

• Instandsetzungsintervalle (Bauhof) :<br />

o Bei Bedarf/Erfordernis<br />

• Nachbetrachtung :<br />

o Zu Saisonende (November) findet eine Nachbetrachtung aller Beteiligter statt,<br />

um ein Fazit der vergangenen Saison zu ziehen und gegebenenfalls<br />

erforderliche Verbesserungen für die kommende Saison zu besprechen.

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