Teil II - Technischer Dienst - Stadt Eupen
Teil II - Technischer Dienst - Stadt Eupen
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• Wetzlarbad (Hütte)<br />
• Park Hütte (Tennisanlage)<br />
• Stadion (Judenstraße)<br />
• Friedhof <strong>Eupen</strong> (Simarstraße)<br />
• Friedhof Kettenis (Winkelstraße)<br />
• Feuerwehrkaserne (Kehrweg)<br />
• 100-<strong>Dienst</strong> (Kehrweg)<br />
• Gesundheitszentrum (Neustraße)<br />
10.2 ANGABEN ÜBER DIE ARBEITSMEDIZIN<br />
290 arbeitsmedizinische Untersuchungen wurden im Jahr 2012 im<br />
Gesundheitszentrum durch die Arbeitsärztin des Externen <strong>Dienst</strong>es für<br />
Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz SPMT (Service de Prévention et de<br />
Médecine du Travail) durchgeführt.<br />
Auf Vorschlag des Gemeindekollegiums konnten 53 Arbeitnehmer freiwillig eine<br />
Grippeimpfung bekommen.<br />
Auf Anweisung der Arbeitsärztin bekamen 13 Arbeitnehmer eine Tetanusimpfung und<br />
10 Arbeitnehmer eine Hepatitisimpfung.<br />
10.3 SICHERHEIT VON KINDERSPIELPLÄTZEN<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong>, als Betreiberin von 26 öffentlichen Spielplätzen unterliegt den<br />
gesetzlichen Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 28. März 2001 über das<br />
Betreiben von Spielplätzen, aufgrund derer sie dafür sorgen muss, dass bei normaler<br />
oder anderer durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung<br />
keine Gefahr für die Sicherheit der Verbraucher oder Dritter besteht.<br />
Die Kontrollen der Spielgeräte erfolgen durch die Ordnungshüter. Sie benutzen ein<br />
Kontrollformular, das regelmäßig ausgefüllt wird.<br />
Folgende Kontrollprozedur wird ausgeführt:<br />
• Periodische Kontrollintervalle (Ordnungshüter):<br />
o Zweiwöchentlich in der Hauptsaison (April bis Oktober)<br />
o Monatlich in der Nebensaison (November bis März)<br />
o Ausfüllen des Kontrollformulars pro Spielgerät und pro Besichtigung<br />
o Weiterleitung des Kontrollformulars bei Bedarf/Erfordernis an den<br />
Gefahrenverhütungsberater<br />
• Wartungsintervalle (Bauhof) :<br />
o Halbjährlich (Saisonbeginn : März, Saisonende : November)<br />
• Instandsetzungsintervalle (Bauhof) :<br />
o Bei Bedarf/Erfordernis<br />
• Nachbetrachtung :<br />
o Zu Saisonende (November) findet eine Nachbetrachtung aller Beteiligter statt,<br />
um ein Fazit der vergangenen Saison zu ziehen und gegebenenfalls<br />
erforderliche Verbesserungen für die kommende Saison zu besprechen.