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Teil II - Technischer Dienst - Stadt Eupen

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- Schaffung von Parkraum für die 11 neuen Wohnungen<br />

- Gestaltung der Grünflächen und eines Teiches,<br />

- Verlegung von Versorgungsleitungen.<br />

Werdegang:<br />

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 teilte die WR der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> mit, dass<br />

das Sanierungsprojekt „Borngasse“ im Zweijahresplan 2007-2008 des<br />

Kommunalen Verankerungsplanes im Wohnungsbau berücksichtigt wurde.<br />

Die <strong>Stadt</strong> reichte daraufhin das entsprechende Subsidiendossier für das<br />

städtische Wohnungsbauvorhaben und das überarbeitete Vorprojekt des<br />

Architekturbüros BRUYERE-BRUYERE bei der WR ein.<br />

Am 13. Mai 2008 genehmigte die WR das Vorprojekt Nr. 2 des Architekturbüros<br />

BRUYERE-BRUYERE für den <strong>Teil</strong> „Sanierung der Gebäude“.<br />

Am 16. Juni 2008 brachte das Architekturbüro BRUYERE-BRUYERE das aufgrund<br />

der Anmerkungen des Wohnungsbaudienstes der WR angepasste Vorprojekt Nr. 2<br />

bei.<br />

Am 25. August 2008 beschloss das Gemeindekollegium Beihilfen bei der DG für<br />

die behindertengerechte Einrichtung der im Erdgeschoss des Gebäudes B<br />

liegenden Sozialwohnung zu beantragen. Ferner beschloss das<br />

Gemeindekollegium das im Jahre 2006 initiierte PPP-Verfahren zur Bezeichnung<br />

eines Promotors für die Errichtung der beiden Neubauten C & D wieder<br />

aufzugreifen.<br />

Am 26. August 2008 ließ die <strong>Stadt</strong> dem Wohnungsbaudienst das durch das<br />

Architekturbüro BRUYERE-BRUYERE angepasste Vorprojekt Nr. 2 zukommen<br />

zwecks Genehmigung.<br />

Im Hinblick auf die Ausarbeitung des definitiven Projekts fand am 13. Oktober<br />

2008 eine Konzertierungsversammlung in Namur statt, anlässlich der beide<br />

Subventionsbehörden, der Raumordnungsdienst für den <strong>Teil</strong> „Sanierung der<br />

Gebäude“ und der Wohnungsbaudienst für das „Wohnungsbauprojekt“ vertreten<br />

waren.<br />

Aufgrund der Anpassung des Projekts an die Bestimmung des Erlasses der WR<br />

vom 29. November 2007 konnte im Dachgeschoss des Gebäudes B nur mehr<br />

eine statt der ursprünglich zwei vorgesehenen Sozialwohnungen untergebracht<br />

werden.<br />

Um die erforderliche Anzahl von 4 Wohnungen mittlerer Wohnungsbau und 7<br />

Wohnungen sozialer Wohnungsbau wieder zu erreichen, wurde das im<br />

Erdgeschoss des Gebäudes A vorgesehene Restaurant fallengelassen. Durch den<br />

Wegfall des Restaurants ist die Wohnungsaufteilung nunmehr wie folgt festgelegt:<br />

Gebäude A:<br />

- EG: 2 Wohnungen für jeweils 3 Personen (mittlerer Wohnungsbau)<br />

- 1. OG: 2 Wohnungen für jeweils 3 Personen (mittlerer Wohnungsbau)<br />

- DG: 1 Wohnung für 2 Personen (sozialer Wohnungsbau)<br />

Gebäude B:<br />

- EG: 1 behindertengerechte Wohnung für 2 Personen (sozialer Wohnungsbau)

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