Teil II - Technischer Dienst - Stadt Eupen
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- Schaffung von Parkraum für die 11 neuen Wohnungen<br />
- Gestaltung der Grünflächen und eines Teiches,<br />
- Verlegung von Versorgungsleitungen.<br />
Werdegang:<br />
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 teilte die WR der <strong>Stadt</strong> <strong>Eupen</strong> mit, dass<br />
das Sanierungsprojekt „Borngasse“ im Zweijahresplan 2007-2008 des<br />
Kommunalen Verankerungsplanes im Wohnungsbau berücksichtigt wurde.<br />
Die <strong>Stadt</strong> reichte daraufhin das entsprechende Subsidiendossier für das<br />
städtische Wohnungsbauvorhaben und das überarbeitete Vorprojekt des<br />
Architekturbüros BRUYERE-BRUYERE bei der WR ein.<br />
Am 13. Mai 2008 genehmigte die WR das Vorprojekt Nr. 2 des Architekturbüros<br />
BRUYERE-BRUYERE für den <strong>Teil</strong> „Sanierung der Gebäude“.<br />
Am 16. Juni 2008 brachte das Architekturbüro BRUYERE-BRUYERE das aufgrund<br />
der Anmerkungen des Wohnungsbaudienstes der WR angepasste Vorprojekt Nr. 2<br />
bei.<br />
Am 25. August 2008 beschloss das Gemeindekollegium Beihilfen bei der DG für<br />
die behindertengerechte Einrichtung der im Erdgeschoss des Gebäudes B<br />
liegenden Sozialwohnung zu beantragen. Ferner beschloss das<br />
Gemeindekollegium das im Jahre 2006 initiierte PPP-Verfahren zur Bezeichnung<br />
eines Promotors für die Errichtung der beiden Neubauten C & D wieder<br />
aufzugreifen.<br />
Am 26. August 2008 ließ die <strong>Stadt</strong> dem Wohnungsbaudienst das durch das<br />
Architekturbüro BRUYERE-BRUYERE angepasste Vorprojekt Nr. 2 zukommen<br />
zwecks Genehmigung.<br />
Im Hinblick auf die Ausarbeitung des definitiven Projekts fand am 13. Oktober<br />
2008 eine Konzertierungsversammlung in Namur statt, anlässlich der beide<br />
Subventionsbehörden, der Raumordnungsdienst für den <strong>Teil</strong> „Sanierung der<br />
Gebäude“ und der Wohnungsbaudienst für das „Wohnungsbauprojekt“ vertreten<br />
waren.<br />
Aufgrund der Anpassung des Projekts an die Bestimmung des Erlasses der WR<br />
vom 29. November 2007 konnte im Dachgeschoss des Gebäudes B nur mehr<br />
eine statt der ursprünglich zwei vorgesehenen Sozialwohnungen untergebracht<br />
werden.<br />
Um die erforderliche Anzahl von 4 Wohnungen mittlerer Wohnungsbau und 7<br />
Wohnungen sozialer Wohnungsbau wieder zu erreichen, wurde das im<br />
Erdgeschoss des Gebäudes A vorgesehene Restaurant fallengelassen. Durch den<br />
Wegfall des Restaurants ist die Wohnungsaufteilung nunmehr wie folgt festgelegt:<br />
Gebäude A:<br />
- EG: 2 Wohnungen für jeweils 3 Personen (mittlerer Wohnungsbau)<br />
- 1. OG: 2 Wohnungen für jeweils 3 Personen (mittlerer Wohnungsbau)<br />
- DG: 1 Wohnung für 2 Personen (sozialer Wohnungsbau)<br />
Gebäude B:<br />
- EG: 1 behindertengerechte Wohnung für 2 Personen (sozialer Wohnungsbau)