PDF, 6.00 MB - Aarau
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Konsequenzen (über Fachgruppe Finanzen zu erarbeiten). Organisatorisch und aus fachlichinhaltlicher<br />
Sicht sollten diese Bereiche jedoch gut in eine neue Organisationsform (Vertragsund<br />
Verbandslösung) überführbar sein. Die Ergebnisse der finanziellen Konsequenzen<br />
werden in der „Übersichtsliste Schulangebote <strong>Aarau</strong> Buchs“ ausgewiesen, nachfolgend aber<br />
nicht weiter erörtert.<br />
Bei allen übrigen Angeboten – also den regulären Klassenführungen auf Kindergarten-,<br />
Primar- und Oberstufe liegt bezüglich der Rahmenbedingungen 1 ein vergleichbares Angebot<br />
vor, so dass im Hinblick auf eine künftige Schulorganisation diesbezüglich kein<br />
Harmonisierungsbedarf vorliegt. Beide Schulorganisationen richten sich hinsichtlich<br />
Schulqualität und Schulentwicklung nach den Vorgaben des Kantons (vgl. Kap. 2.2).<br />
Herausforderungen und Handlungsbedarf (hinsichtlich Status quo)<br />
Die wesentlichen Herausforderungen bei einer Auflösung der Kreisschule Buchs-Rohr sind:<br />
Für die Schule Buchs (ohne Ortsteil Rohr):<br />
Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen ab Schuljahr 2013/2014 wird Buchs<br />
beim Alleingang langfristig zu wenig Schüler haben, um den Fortbestand der<br />
Bezirksschule Buchs zu gewährleisten. Rund ein Drittel der Schülerinnen und<br />
Schüler an der heutigen Oberstufe kommen aus dem Stadtteil Rohr.<br />
Als Folge davon kann auch die Sportschule nicht mehr weiter geführt werden. Sie ist<br />
organisatorisch und personell an die Bezirksschule bzw. die Oberstufe der KSBR<br />
angeschlossen und könnte aufgrund zu geringer Schülerzahlen nicht mehr weiter<br />
geführt werden. 2<br />
Eine Schule Buchs ohne Schülerinnen und Schüler des Ortsteiles Rohr könnte<br />
somit den Fortbestand sowohl der Bezirksschule wie auch der Sportklasse nicht<br />
mehr sicherstellen.<br />
Für die Schulen <strong>Aarau</strong>:<br />
Während Buchs ohne Ortsteil Rohr über zu wenig Schüler verfügt, stösst die Stadt<br />
<strong>Aarau</strong> im Bereich der Schulliegenschaften an Grenzen. In unmittelbarer Zukunft ist<br />
1 Bezüglich Unterschiede in der „Umsetzung“ wird auf die externen Evaluationsberichte verwiesen,<br />
die in den letzten Jahren an beiden Schulen durchgeführt wurden.<br />
2 Mit dem Vorhaben „Stärkung der Volksschule“ wurde eine Teilrevision der Verfassung und des Schulgesetzes<br />
eingeleitet, welches u.a. eine neue Regelung der Bezirksschulstandorte vorsieht:<br />
1. Bezirksschulen müssen mindestens sechs Abteilungen umfassen. Damit werden neue Kleinstandorte<br />
ausgeschlossen.<br />
2. Die bestehenden Bezirksschulen dürfen während einer Übergangsfrist von acht Jahren mit mindestens<br />
drei Abteilungen weitergeführt werden.“<br />
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