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PDF, 6.00 MB - Aarau

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Konsequenzen (über Fachgruppe Finanzen zu erarbeiten). Organisatorisch und aus fachlichinhaltlicher<br />

Sicht sollten diese Bereiche jedoch gut in eine neue Organisationsform (Vertragsund<br />

Verbandslösung) überführbar sein. Die Ergebnisse der finanziellen Konsequenzen<br />

werden in der „Übersichtsliste Schulangebote <strong>Aarau</strong> Buchs“ ausgewiesen, nachfolgend aber<br />

nicht weiter erörtert.<br />

Bei allen übrigen Angeboten – also den regulären Klassenführungen auf Kindergarten-,<br />

Primar- und Oberstufe liegt bezüglich der Rahmenbedingungen 1 ein vergleichbares Angebot<br />

vor, so dass im Hinblick auf eine künftige Schulorganisation diesbezüglich kein<br />

Harmonisierungsbedarf vorliegt. Beide Schulorganisationen richten sich hinsichtlich<br />

Schulqualität und Schulentwicklung nach den Vorgaben des Kantons (vgl. Kap. 2.2).<br />

Herausforderungen und Handlungsbedarf (hinsichtlich Status quo)<br />

Die wesentlichen Herausforderungen bei einer Auflösung der Kreisschule Buchs-Rohr sind:<br />

Für die Schule Buchs (ohne Ortsteil Rohr):<br />

Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen ab Schuljahr 2013/2014 wird Buchs<br />

beim Alleingang langfristig zu wenig Schüler haben, um den Fortbestand der<br />

Bezirksschule Buchs zu gewährleisten. Rund ein Drittel der Schülerinnen und<br />

Schüler an der heutigen Oberstufe kommen aus dem Stadtteil Rohr.<br />

Als Folge davon kann auch die Sportschule nicht mehr weiter geführt werden. Sie ist<br />

organisatorisch und personell an die Bezirksschule bzw. die Oberstufe der KSBR<br />

angeschlossen und könnte aufgrund zu geringer Schülerzahlen nicht mehr weiter<br />

geführt werden. 2<br />

Eine Schule Buchs ohne Schülerinnen und Schüler des Ortsteiles Rohr könnte<br />

somit den Fortbestand sowohl der Bezirksschule wie auch der Sportklasse nicht<br />

mehr sicherstellen.<br />

Für die Schulen <strong>Aarau</strong>:<br />

Während Buchs ohne Ortsteil Rohr über zu wenig Schüler verfügt, stösst die Stadt<br />

<strong>Aarau</strong> im Bereich der Schulliegenschaften an Grenzen. In unmittelbarer Zukunft ist<br />

1 Bezüglich Unterschiede in der „Umsetzung“ wird auf die externen Evaluationsberichte verwiesen,<br />

die in den letzten Jahren an beiden Schulen durchgeführt wurden.<br />

2 Mit dem Vorhaben „Stärkung der Volksschule“ wurde eine Teilrevision der Verfassung und des Schulgesetzes<br />

eingeleitet, welches u.a. eine neue Regelung der Bezirksschulstandorte vorsieht:<br />

1. Bezirksschulen müssen mindestens sechs Abteilungen umfassen. Damit werden neue Kleinstandorte<br />

ausgeschlossen.<br />

2. Die bestehenden Bezirksschulen dürfen während einer Übergangsfrist von acht Jahren mit mindestens<br />

drei Abteilungen weitergeführt werden.“<br />

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