Schutzrechtsgebrauch und -missbrauch - Cleary Gottlieb Steen ...
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Fall L<strong>und</strong>beck – Rechtsmittelverfahren<br />
Wichtigste Argumente der Kommission<br />
Wichtigste Gegenargumente von L<strong>und</strong>beck<br />
• Der Markteintritt mit patentverletzenden Produkten <strong>und</strong><br />
das Angreifen eines gültigen Patents sind Formen<br />
potenziellen Wettbewerbs<br />
• Die Zahlungen bedeuten, dass die Beschränkungen der<br />
Vereinbarungen nicht der Beurteilung der Stärke <strong>und</strong><br />
Verletzung des maßgeblichen Patents durch die Parteien<br />
entsprachen<br />
• Eine „größere“ Zahlung macht den Vergleich auch<br />
innerhalb des Schutzbereichs des Patents rechtswidrig<br />
• Vergleichsvereinbarungen seien<br />
Marktaufteilungsvereinbarungen vergleichbar zu denen im<br />
Irish Beef Fall<br />
• Die Vereinbarungen lagen außerhalb des Schutzbereichs<br />
des Patents – sie hinderten Generikahersteller am Verkauf<br />
von Citalopram<br />
• Kein neuartiger Verstoß, da es sich bei Reverse Payment<br />
Settlements um bezweckte Beschränkungen handelt<br />
• Art. 101 AEUV schützt nur den rechtmäßigen Wettbewerb;<br />
Patente gelten als gültig<br />
• Es gibt alternative Erklärungen für den Vermögenstransfer<br />
(Risikoasymmetrie, unterschiedliche Risikobereitschaft<br />
hinsichtlich zuführender Rechtsstreitigkeiten, irreversibler<br />
Schäden, etc.)<br />
• Test des Schutzbereichs des Patents ist im EU-Recht<br />
anerkannt<br />
• Irish Beef betraf keine Patente – die Parteien hatten<br />
keinen rechtmäßigen Anspruch, den Markteintritt zu<br />
verhindern<br />
• Die Vereinbarungen lagen innerhalb des Schutzbereichs<br />
der Patente – die Entscheidung berücksichtigt nicht die<br />
Gesamtheit der Umstände, die zu den Vereinbarungen<br />
geführt haben<br />
• Es gibt weder einen Präzedenzfall noch einen eindeutigen<br />
Standard für die Beurteilung von Reverse Payment<br />
Settlements<br />
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