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Schutzrechtsgebrauch und -missbrauch - Cleary Gottlieb Steen ...

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Fall L<strong>und</strong>beck – Rechtsmittelverfahren<br />

Wichtigste Argumente der Kommission<br />

Wichtigste Gegenargumente von L<strong>und</strong>beck<br />

• Der Markteintritt mit patentverletzenden Produkten <strong>und</strong><br />

das Angreifen eines gültigen Patents sind Formen<br />

potenziellen Wettbewerbs<br />

• Die Zahlungen bedeuten, dass die Beschränkungen der<br />

Vereinbarungen nicht der Beurteilung der Stärke <strong>und</strong><br />

Verletzung des maßgeblichen Patents durch die Parteien<br />

entsprachen<br />

• Eine „größere“ Zahlung macht den Vergleich auch<br />

innerhalb des Schutzbereichs des Patents rechtswidrig<br />

• Vergleichsvereinbarungen seien<br />

Marktaufteilungsvereinbarungen vergleichbar zu denen im<br />

Irish Beef Fall<br />

• Die Vereinbarungen lagen außerhalb des Schutzbereichs<br />

des Patents – sie hinderten Generikahersteller am Verkauf<br />

von Citalopram<br />

• Kein neuartiger Verstoß, da es sich bei Reverse Payment<br />

Settlements um bezweckte Beschränkungen handelt<br />

• Art. 101 AEUV schützt nur den rechtmäßigen Wettbewerb;<br />

Patente gelten als gültig<br />

• Es gibt alternative Erklärungen für den Vermögenstransfer<br />

(Risikoasymmetrie, unterschiedliche Risikobereitschaft<br />

hinsichtlich zuführender Rechtsstreitigkeiten, irreversibler<br />

Schäden, etc.)<br />

• Test des Schutzbereichs des Patents ist im EU-Recht<br />

anerkannt<br />

• Irish Beef betraf keine Patente – die Parteien hatten<br />

keinen rechtmäßigen Anspruch, den Markteintritt zu<br />

verhindern<br />

• Die Vereinbarungen lagen innerhalb des Schutzbereichs<br />

der Patente – die Entscheidung berücksichtigt nicht die<br />

Gesamtheit der Umstände, die zu den Vereinbarungen<br />

geführt haben<br />

• Es gibt weder einen Präzedenzfall noch einen eindeutigen<br />

Standard für die Beurteilung von Reverse Payment<br />

Settlements<br />

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