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MediaDas Magazin für die österreichische Entertainment ...

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Markenraub, Product Placement oder zulässige (un)erwünschte Werbung?<br />

sounds right<br />

von Thomas Wallentin<br />

Markenraub, Product Placement oder zulässige (un)erwünschte Werbung?<br />

Wer kennt sie nicht?! Die Marke des Autos, das der<br />

weltberühmte Agent seiner Majestät fährt. Dramaturgisch<br />

ist es letztlich völlig irrelevant, welche Automarke<br />

„007“ lenkt. Dass es sich bei der in <strong>die</strong>sen Filmen<br />

häufig blickfangartig herangezoomten Marke in aller<br />

Regel umeine zustimmungspflichtige Benutzung<br />

der jeweiligen Automarke handelt, ist naheliegend.<br />

Dabei ist es primär gar nicht der Filmproduzent, der<br />

an der Nutzung der Marke als solcher interessiert ist,<br />

sondern vielmehr der Markeninhaber, der aber bereit<br />

ist (und das interessiert wieder den Filmproduzenten☺),<br />

eine uU nicht unerhebliche Summe dafür zu bezahlen<br />

oder geldwerte Sachleistung zu erbringen, dass seine<br />

Marke möglichst publikumswirksamimFilmin Szene<br />

gesetzt wird. Wir sprechen hier vom- vomjeweiligen<br />

Markeninhaber - gewünschten Product Placement,<br />

einer gezielten Darstellung der Marke gegen Entgelt.<br />

Dieses Kommunikations- und Finanzierungsinstrument<br />

findet sich heutzutage in Film- und Fernsehproduktionen<br />

aber auch vermehrt in Videospielen.<br />

Doch wie ist <strong>die</strong> rechtliche Situation zu beurteilen,<br />

wenn es darumgeht, eine oder mehrere bekannte<br />

Marke(n) ohne Zustimmung des Markeninhabers zu<br />

„benutzen“, beispielsweise weil <strong>die</strong>s dramaturgisch<br />

notwendig ist?<br />

Bekannte Marken genießen einen über den allgemeinen<br />

Schutz einer „normalen“ Marke hinausgehenden<br />

eigenständigen Schutz vor unlauterer Rufausbeutung,<br />

Rufbeeinträchtigung und Ausnutzung oder Beeinträchtigung<br />

der Unterscheidungskraft („Verwässerungsschutz“).<br />

Ist eine Marke bekannt, ist sie nämlich<br />

besonders anfällig dafür, dass ihr Erscheinungsbild und<br />

ihr guter Ruf für andere, demPublikumweniger bekannte<br />

Produkte ausgenutzt wird; es wird versucht, an<br />

der Bekanntheit der Marke zu partizipieren (vulgo: zu<br />

schmarotzen). Man spricht dann von einem(positiven)<br />

Imagetransfer.<br />

Ein Fall einer Rufausbeutung lag vor, als in einemWerbefoto<br />

für Whisky ein Auto der durchaus bekannten<br />

Marke Rolls Royce mit der deutlich erkennbaren Rolls<br />

Royce Marke und der nicht minder berühmten Kühlerfigur<br />

„Flying Emily“ abgebildet war. Der deutsche Bundesgerichtshof<br />

entschied, dass <strong>die</strong> Abbildung fremder<br />

Erzeugnisse, wenn <strong>die</strong>se lediglich beiläufig und ohne<br />

aufdrängende Beziehung zur Werbeaussage verwendet<br />

würde, generell unbedenklich sei. ImGegensatz<br />

dazu suggeriere jedoch <strong>die</strong> deutlich erkennbare<br />

Abbildung eines wegen seiner anerkannten Qualität<br />

oder seiner Exklusivität geschätzten Erzeugnisses den<br />

Eindruck, dass jemand, der den abgebildeten Wagen<br />

fahre, auch den beworbenen Whisky trinke; <strong>die</strong>s stelle<br />

eine unzulässige Rufausbeutung dar.<br />

Eine Markenverletzung kann jedoch auch dann<br />

vorliegen, wenn ein negativer Imagetransfer erfolgt.<br />

Bei der Rufschädigung geht es um<strong>die</strong> Abwehr<br />

negativer Einflüsse auf ein bestehendes positives<br />

Markenimage. Dies ist beispielsweise dann der Fall,<br />

wenn <strong>die</strong> Marke in herabsetzender Darstellungsform<br />

oder in Verbindung mit obszönen Zusätzen verwendet.<br />

So wurden <strong>die</strong> auf Kondomen aufgedruckten Sprüche<br />

eines Scherzartikelhändlers, wie „MARS macht mobil<br />

– bei Sex, Sport und Spiel“ oder „Es tut NIVEA als beim<br />

ersten Mal“, als rufschädigend angesehen.<br />

In der jüngeren (US-)Filmgeschichte gab es zwei<br />

Beispiele zur Rufschädigung. ImFilmI amLegend<br />

(2007) mit Will Smith fühlte sich <strong>die</strong> türkische<br />

Fluggesellschaft Turkish Airlines durch eine Szene,<br />

in der ein abgestürztes Flugzeug der Fluglinie zu<br />

sehen war, in ihremRuf beeinträchtigt und kündigte<br />

daraufhin eine Klage in den USA an. ImFilmFlight<br />

(2012) mit Denzel Washington in der Hauptrolle wollte<br />

eine amerikanische Großbrauerei <strong>die</strong> Marke ihres<br />

Biers nicht abgebildet sehen – Washington spielte<br />

einen Alkoholiker, der unter anderemBier der Marke<br />

Budweiser trinkt. Anheuser-Busch forderte Paramount<br />

Pictures auf, <strong>die</strong> deutlich sichtbare Marke Budweiser<br />

unkenntlich zu machen.<br />

Die Grenze zwischen der zulässigen Markenverwendung<br />

und einer Rufausbeutung bzw. Rufschädigung<br />

wird nicht immer leicht zu ziehen sein und ist immer<br />

anhand des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.<br />

Bevor man eine bestehende fremde Marke in einem<br />

Filmverwendet, ist daher uU <strong>die</strong> Frage zu stellen, ob<br />

nicht eine einfache Alternative bestünde, auf <strong>die</strong>se<br />

Markenbenutzung überhaupt zu verzichten. ImFilmI<br />

amLegend war es trotz realistischer Darstellung des<br />

Flugzeugabsturzes für <strong>die</strong> Filmhandlung ja nicht unbedingt<br />

erforderlich, das abgestürzte Flugzeug einer real<br />

existierenden Fluggesellschaft zuzuordnen. Statt der<br />

Marke Turkish Airlines hätte auch eine fiktive Marke<br />

verwendet und dadurch eine (mögliche) Rufschädigung<br />

jedenfalls vermieden werden können.<br />

Wenn auch für das Markenrecht der oft strapazierte<br />

Grundsatz gilt „Wo kein Kläger, da kein Richter“, sollte<br />

man sich nicht unbedingt darauf verlassen, dass<br />

der Inhaber einer imFilmgezeigten Marke deren<br />

Verwendung ohne weiteres toleriert. So zeigte sich vor<br />

kurzemder Autobauer Mercedes über einen provokanten<br />

Werbespot von Studenten der Filmakademie Ludwigsburg<br />

verärgert. Der Werbespot wird von seinen<br />

Machern wie folgt beschrieben: „Was wäre, wenn ein<br />

Bremsassistent schon viel früher entwickelt worden<br />

wäre, viel besser funktionieren würde und eine Seele<br />

hätte?“ In dembesagten Spot (http://www.youtube.<br />

com/watch?v=MZGPz4a2mCA) wird Adolf Hitler dank<br />

moderner Autotechnik (Fahrerassistenzsystem) in<br />

seinemHeimatort Braunau amInn als Kind von einem<br />

Mercedes überfahren. Das Kind bleibt amBoden<br />

liegen, seine Gliedmaßen formen ein Hakenkreuz. Am<br />

Ende des Werbefilms erscheint der Slogan „Erkennt<br />

Gefahren, bevor sie entstehen“. Der Autohersteller distanzierte<br />

sich von demClip; <strong>die</strong> Filmemacher mussten<br />

auf seinen Wunsch hin einen klarstellenden Hinweis<br />

(in Formeiner permanent eingeblendeten Fußzeile)<br />

imVideo aufnehmen, nämlich, dass hinsichtlich <strong>die</strong>ses<br />

Videos keine Verbindung zu Mercedes besteht oder<br />

jemals bestanden hat. Ob Mercedes in <strong>die</strong>semFall<br />

nicht doch weitergehende rechtliche Konsequenzen<br />

verlangen hätte können, mag dahingestellt bleiben.<br />

Der Werbefilm, der sehr unterschiedliche Reaktionen<br />

auslöste, wurde imSeptember 2013 mit demFirst<br />

Step Award in der Sparte Werbefilmausgezeichnet.<br />

Raten Sie einmal, wer einer der (Mit)Unterstützer des<br />

jährlichen Filmpreises war? Mercedes-Benz. Small<br />

world, oder?<br />

Mitarbeit: Dr. Philipp Spring, LLM (Penn)<br />

46 | Film Sound & Media

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