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Perspektiven für den Einzelhandel - und Handelskammer Nord ...

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sen für Arbeit, Deregulierung des Schwerbehinderten- <strong>und</strong> Mutterschutzgesetzes<br />

(Übertragung der Benachteiligungsüberprüfung auf die Arbeitsgerichte), Abschaffung<br />

des § 613 a BGB als Verhinderer sinnvoller Nachfolgeregelungen,<br />

Beschränkung der Entgeldfortzahlung im Fall des Beschäftigungsverbots nach §<br />

4 Mutterschutzgesetz auf maximal sechs Wochen<br />

• Herausnahme der Wegeunfälle aus dem Spektrum der Berufsgenossenschaften<br />

• Lohnzusatzkosten eindämmen<br />

• Umstrukturierung der Rentenversicherung (Ersetzen des Umlageverfahrens<br />

durch Kapitaldeckung)<br />

• Gesetzliche Krankenversicherung verändern (Eigenbeteiligung <strong>und</strong> Eigenvorsorge<br />

stärken)<br />

• Leistungsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems weiter stärken, keine Ausbildungsplatzabgabe,<br />

bessere Berufsvorbereitung durch die Schulen<br />

• Förderung von Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen in Ganztagskindergärten <strong>und</strong> Ganztagsschulen<br />

• Steuerrecht modernisieren <strong>und</strong> vereinfachen (Abschaffung der Gewerbesteuer<br />

in der bisherigen Form)<br />

• Abschaffung der Erbschaftsteuer für mittelständische Betriebe bei Übernahme<br />

<strong>und</strong> Weiterführung für zehn Jahre (entsprechend Ergebnis „Jobgipfel“)<br />

• Gebühren- <strong>und</strong> Abgabenordnungen der Kommunen wirtschaftsfre<strong>und</strong>licher<br />

gestalten (z. B. für Nutzung öffentlichen Raums)<br />

• Besserer Ausgleich von Unternehmensbelangen mit umweltrechtlicher Regelung<br />

(Beispiele: Elektrogerätegesetz, Unfallschutzgesetz, Batterieverordnung)<br />

b) Standort<br />

Waren früher die Innenstädte <strong>und</strong> Versorgungszentren die einzigen Standorte für<br />

<strong>den</strong> <strong>Einzelhandel</strong>, so gibt es mittlerweile Handelskonzepte, die auch ohne die Frequenz<br />

unterstützende Nachbarschaft anderer Betriebe <strong>und</strong> Einrichtungen einen "eigenen<br />

Standort" – auf der grauen oder grünen Wiese, an Einfallstraßen, an <strong>den</strong><br />

Autobahnen usw. – bil<strong>den</strong> können. Der Handelsausschuss der IHK <strong>Nord</strong> Westfalen<br />

sieht in der Auflösung der Verflechtung von Innenstadt <strong>und</strong> <strong>Einzelhandel</strong> eines der<br />

größten Probleme für die Attraktivität der Städte, ihre I<strong>den</strong>titätsfunktion für die Bürgerschaft<br />

<strong>und</strong> für ihre Versorgungsfunktion für das Umland.<br />

Der Ausschuss verkennt nicht, dass sich moderner, flächenintensiver <strong>Einzelhandel</strong><br />

häufig nur schwer in komplexe integrierte Standortstrukturen einpassen kann. Er<br />

plädiert daher dafür, die kommunale Handelsentwicklung mit <strong>Einzelhandel</strong>skonzepten<br />

zu begleiten, die auf der Basis vereinbarter Ziele Entwicklungskorridore <strong>und</strong><br />

Verträglichkeiten aufzeigen müssen.<br />

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