Entwurf - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK
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1.2 Ziele der Bundesregierung<br />
<strong>Entwurf</strong><br />
Aktuelles Ziel der Bundesregierung ist es, den Gehalt von CO 2 und anderen Treibhausgasen in der<br />
Atmosphäre so zu verringern, dass die globale Temperaturerhöhung auf höchstens 2°C über dem<br />
vorindustriellen Niveau gehalten werden kann (Die Bundesregierung 2008 a).<br />
2008 hat die Bundesregierung deshalb „Die Deutsche Anpassungsstrategie an den<br />
Klimawandel (DAS)“ beschlossen. Die DAS wurde 2011 durch den „Aktionsplan Anpassung“ mit<br />
konkreten Aktivitäten unterlegt.<br />
Ein wichtiger Baustein des Aktionsplanes ist, die Kommunen zu unterstützen, da die Kommunen<br />
nach Auffassung der Bundesregierung zu den zentralen Akteuren bei der Anpassung an den<br />
Klimawandel gehören. Viele Folgen des Klimawandels zeigen lokale Wirkungen und viele<br />
Maßnahmen zur Anpassung müssen mit und in den Kommunen entwickelt und umgesetzt<br />
werden. Weitere Angaben des Umweltbundesamtes sind auf folgender Internetseite zu finden:<br />
http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent<br />
=3156.<br />
1.3 Rechtliche Grundlagen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel<br />
Durch die jüngsten Novellierungen des Baugesetzbuchs und durch das neu erlassene<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird der Klimaschutz zu einer verpflichtenden<br />
Querschnittsaufgabe und hebt den Vorrang für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien<br />
hervor. Der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sind bei allen kommunalen<br />
Planungen als ein notwendiger Abwägungsbelang neben anderen öffentlichen Belangen<br />
anzusehen.<br />
Die zunehmende Bedeutung des Klimaschutzes auch in rechtlicher Hinsicht wird durch eine<br />
Reihe weiterer (neuerer) Regelungen in EU-Richtlinien sowie in diversen Bundes- und<br />
Landesgesetzen deutlich. Hierzu zählen die EU-Hochwasserrichtlinie, Änderungen des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes und des bereits genannten Baugesetzbuches, des<br />
Hochwasserschutzgesetzes mit dem darauf fußenden Wasserhaushaltsgesetz oder des<br />
Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein. Alle klimabezogenen rechtlichen Bestimmungen<br />
sollen dazu beitragen, die beiden übergeordneten Ziele des Klimaschutzes, nämlich die<br />
Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre und die wirkungsvolle Anpassung<br />
an die Auswirkungen des bereits stattfindenden Klimawandels, umzusetzen.<br />
Neben den rechtlichen Regelungen existiert zum Themenkomplex „Klimaschutz und<br />
Klimawandel“ auch eine Anzahl übergeordneter und spezifischer Planungsvorgaben, die bei der<br />
Erarbeitung des vorliegenden thematischen Landschaftsplans berücksichtigt worden sind. In<br />
den übergeordneten Planwerken des Landesentwicklungsplans und des Landschaftsprogramms<br />
Schleswig-Holstein sowie im Regionalplan wird hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels<br />
die Bedeutung des Binnenhochwasserschutzes und, aufgrund der besonderen Lage Schleswig-<br />
Holsteins zwischen den Meeren, des Küstenschutzes hervorgehoben. Fachlich spezifische<br />
Planungsaussagen sind vor allem im „Generalplan Binnenhochwasserschutz und<br />
Hochwasserrückhalt Schleswig-Holstein“ und im „Generalplan Küstenschutz Schleswig-<br />
Holstein“ zu finden.<br />
Im ANHANG I werden klimabezogene Aussagen der genannten Rechtsvorschriften und der<br />
Planungsvorgaben zusammenfassend dargestellt.<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 15.März 2013<br />
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