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Entwurf - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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1.2 Ziele der Bundesregierung<br />

<strong>Entwurf</strong><br />

Aktuelles Ziel der Bundesregierung ist es, den Gehalt von CO 2 und anderen Treibhausgasen in der<br />

Atmosphäre so zu verringern, dass die globale Temperaturerhöhung auf höchstens 2°C über dem<br />

vorindustriellen Niveau gehalten werden kann (Die Bundesregierung 2008 a).<br />

2008 hat die Bundesregierung deshalb „Die Deutsche Anpassungsstrategie an den<br />

Klimawandel (DAS)“ beschlossen. Die DAS wurde 2011 durch den „Aktionsplan Anpassung“ mit<br />

konkreten Aktivitäten unterlegt.<br />

Ein wichtiger Baustein des Aktionsplanes ist, die Kommunen zu unterstützen, da die Kommunen<br />

nach Auffassung der Bundesregierung zu den zentralen Akteuren bei der Anpassung an den<br />

Klimawandel gehören. Viele Folgen des Klimawandels zeigen lokale Wirkungen und viele<br />

Maßnahmen zur Anpassung müssen mit und in den Kommunen entwickelt und umgesetzt<br />

werden. Weitere Angaben des Umweltbundesamtes sind auf folgender Internetseite zu finden:<br />

http://www.umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent<br />

=3156.<br />

1.3 Rechtliche Grundlagen für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel<br />

Durch die jüngsten Novellierungen des Baugesetzbuchs und durch das neu erlassene<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird der Klimaschutz zu einer verpflichtenden<br />

Querschnittsaufgabe und hebt den Vorrang für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien<br />

hervor. Der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sind bei allen kommunalen<br />

Planungen als ein notwendiger Abwägungsbelang neben anderen öffentlichen Belangen<br />

anzusehen.<br />

Die zunehmende Bedeutung des Klimaschutzes auch in rechtlicher Hinsicht wird durch eine<br />

Reihe weiterer (neuerer) Regelungen in EU-Richtlinien sowie in diversen Bundes- und<br />

Landesgesetzen deutlich. Hierzu zählen die EU-Hochwasserrichtlinie, Änderungen des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes und des bereits genannten Baugesetzbuches, des<br />

Hochwasserschutzgesetzes mit dem darauf fußenden Wasserhaushaltsgesetz oder des<br />

Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein. Alle klimabezogenen rechtlichen Bestimmungen<br />

sollen dazu beitragen, die beiden übergeordneten Ziele des Klimaschutzes, nämlich die<br />

Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre und die wirkungsvolle Anpassung<br />

an die Auswirkungen des bereits stattfindenden Klimawandels, umzusetzen.<br />

Neben den rechtlichen Regelungen existiert zum Themenkomplex „Klimaschutz und<br />

Klimawandel“ auch eine Anzahl übergeordneter und spezifischer Planungsvorgaben, die bei der<br />

Erarbeitung des vorliegenden thematischen Landschaftsplans berücksichtigt worden sind. In<br />

den übergeordneten Planwerken des Landesentwicklungsplans und des Landschaftsprogramms<br />

Schleswig-Holstein sowie im Regionalplan wird hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels<br />

die Bedeutung des Binnenhochwasserschutzes und, aufgrund der besonderen Lage Schleswig-<br />

Holsteins zwischen den Meeren, des Küstenschutzes hervorgehoben. Fachlich spezifische<br />

Planungsaussagen sind vor allem im „Generalplan Binnenhochwasserschutz und<br />

Hochwasserrückhalt Schleswig-Holstein“ und im „Generalplan Küstenschutz Schleswig-<br />

Holstein“ zu finden.<br />

Im ANHANG I werden klimabezogene Aussagen der genannten Rechtsvorschriften und der<br />

Planungsvorgaben zusammenfassend dargestellt.<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 15.März 2013<br />

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