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Entwurf - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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<strong>Entwurf</strong><br />

müssten. Die im Landschaftsplan Klimawandel dargestellten Vorsorge- und<br />

Anpassungsmaßnahmen beziehen sich zum größten Teil auf die vorhandenen Freiräume,<br />

d.h. auf wenig oder gar nicht bebaute Gebiete in Lübeck und umfassen darüber hinaus auch<br />

Grünflächen und hochwassergefährdete Bereiche in den besiedelten Teilen des<br />

Stadtgebietes.<br />

Weitere noch zu erstellende Bausteine zum Klimaschutz in Lübeck können z.B. klimabezogene<br />

Konzepte zu Siedlungsentwicklung und Verkehrsentwicklung oder zur energetischen Ausstattung<br />

von Gebäuden sein. Diese Konzepte müssen in ihren Aussagen aufeinander abgestimmt werden.<br />

Der vorliegende Landschaftsplan Klimawandel ist vom Bereich Umwelt-, Natur- und<br />

Verbraucherschutz im Rahmen der städtischen Landschaftsplanung auf der Grundlage des am<br />

4. März 2008 von der Bürgerschaft beschlossenen Gesamtlandschaftsplanes erarbeitet worden. Die<br />

Landschaftsplanung erfolgt in Lübeck nicht durch die Aufstellung eines (abgeschlossenen) Planwerkes,<br />

sondern stellt einen kontinuierlichen Prozess dar. In der Systematik der Lübecker Landschaftsplanung<br />

wird der grundlegende Gesamtlandschaftsplan daher in Form thematisch oder räumlich vertiefender<br />

Fortschreibungslandschaftspläne weiterentwickelt (vgl. § 9 Abs. 4 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz –<br />

BNatSchG). Der Landschaftsplan „Klimawandel in Lübeck“ stellt somit eine thematische<br />

Fortschreibung bezogen auf das gesamte Stadtgebiet dar.<br />

Mit einem interdisziplinären Ansatz werden im vorliegenden Landschaftsplan Klimawandel die<br />

Querschnittsthemen Land- und Wasserwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Naturschutz, Stadtplanung,<br />

sowie Gesundheit/Lebensqualität/Tourismus bezogen auf den Klimawandel planerisch behandelt.<br />

Aus den Klimadaten werden gezielte Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen für die<br />

Landnutzungen in Lübeck abgeleitet. Die Maßnahmen können vorsorglich oder reaktiv sein. Sie sind<br />

über einen klimarelevanten Zeitraum von 10 (in Einzelfällen z.B. bei der Waldumwandlung bis zu 50)<br />

Jahren zu realisieren.<br />

Die gegenwärtigen Nutzungen und die geplanten Maßnahmen werden auf ihre Treibhausgas-<br />

Relevanz überprüft und in einer Klimabilanz für Lübecker Landnutzungen dargestellt (s.a. Anhang III<br />

sowie Pläne 2 und 4).<br />

1.7 Synergien und Zielkonflikte<br />

Zwischen manchen Klimaschutzmaßnahmen können Synergieeffekte auftreten. So weisen viele<br />

Klimaschutzmaßnahmen Synergien mit dem Naturschutz auf (DIERSSEN et al. 2007; EBERLE et al.<br />

2001). So profitieren von einer großräumigen Wiederherstellung und Sicherung eines naturnahen<br />

Landschaftswasserhaushaltes insbesondere solche Ökosysteme, Lebensräume und Arten, die an<br />

feuchte und kühle Umweltbedingungen angepasst sind und die vom Klimawandel (z.B. trockenen<br />

Sommern) besonders betroffen sind. Die Fähigkeit von Mooren und Bruchwäldern, einer Erhöhung<br />

der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre entgegenzuwirken, indem sie<br />

Kohlenstoffverbindungen anreichern, wird durch höhere Sommertemperaturen und ein Absinken der<br />

Wasserstände gefährdet. Durch Schutz- und Renaturierungsmaßnahmen kann die<br />

klimastabilisierende Funktion dieser Ökosysteme erhalten werden (LANDESAMT FÜR NATUR UND<br />

UMWELT 2007; DIERSSEN et al. 2007).<br />

Es kann aber auch zu erheblichen Zielkonflikten kommen. Ein Zielkonflikt entsteht z.B. beim Umbruch<br />

von Grünland für den Anbau von Biomasse für die Energieerzeugung. Hier wird einerseits<br />

erneuerbare Energie produziert, andererseits werden durch den Grünlandumbruch Treibhausgase<br />

freigesetzt. Das Landschaftsbild und die Bodenstruktur werden durch eine Vielzahl monotoner<br />

Maisäcker beeinträchtigt und die Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt reduziert.<br />

Ein weiterer möglicher Konflikt kann bei der (aus Klimaschutzsicht wünschenswerten)<br />

Neuwaldbildung auf landwirtschaftlichen Grenzertragsstandorten auftreten. Denn diese Standorte<br />

stehen dann nicht mehr für die Entwicklung von für den Natur - und Artenschutz wertvollen<br />

Offenlandbiotopen wie Halbtrockenrasen, Heiden, Feuchtgrünland, Hochstaudenfluren und<br />

16<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 15.März 2013

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