Entwurf - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK
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<strong>Entwurf</strong><br />
müssten. Die im Landschaftsplan Klimawandel dargestellten Vorsorge- und<br />
Anpassungsmaßnahmen beziehen sich zum größten Teil auf die vorhandenen Freiräume,<br />
d.h. auf wenig oder gar nicht bebaute Gebiete in Lübeck und umfassen darüber hinaus auch<br />
Grünflächen und hochwassergefährdete Bereiche in den besiedelten Teilen des<br />
Stadtgebietes.<br />
Weitere noch zu erstellende Bausteine zum Klimaschutz in Lübeck können z.B. klimabezogene<br />
Konzepte zu Siedlungsentwicklung und Verkehrsentwicklung oder zur energetischen Ausstattung<br />
von Gebäuden sein. Diese Konzepte müssen in ihren Aussagen aufeinander abgestimmt werden.<br />
Der vorliegende Landschaftsplan Klimawandel ist vom Bereich Umwelt-, Natur- und<br />
Verbraucherschutz im Rahmen der städtischen Landschaftsplanung auf der Grundlage des am<br />
4. März 2008 von der Bürgerschaft beschlossenen Gesamtlandschaftsplanes erarbeitet worden. Die<br />
Landschaftsplanung erfolgt in Lübeck nicht durch die Aufstellung eines (abgeschlossenen) Planwerkes,<br />
sondern stellt einen kontinuierlichen Prozess dar. In der Systematik der Lübecker Landschaftsplanung<br />
wird der grundlegende Gesamtlandschaftsplan daher in Form thematisch oder räumlich vertiefender<br />
Fortschreibungslandschaftspläne weiterentwickelt (vgl. § 9 Abs. 4 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz –<br />
BNatSchG). Der Landschaftsplan „Klimawandel in Lübeck“ stellt somit eine thematische<br />
Fortschreibung bezogen auf das gesamte Stadtgebiet dar.<br />
Mit einem interdisziplinären Ansatz werden im vorliegenden Landschaftsplan Klimawandel die<br />
Querschnittsthemen Land- und Wasserwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Naturschutz, Stadtplanung,<br />
sowie Gesundheit/Lebensqualität/Tourismus bezogen auf den Klimawandel planerisch behandelt.<br />
Aus den Klimadaten werden gezielte Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen für die<br />
Landnutzungen in Lübeck abgeleitet. Die Maßnahmen können vorsorglich oder reaktiv sein. Sie sind<br />
über einen klimarelevanten Zeitraum von 10 (in Einzelfällen z.B. bei der Waldumwandlung bis zu 50)<br />
Jahren zu realisieren.<br />
Die gegenwärtigen Nutzungen und die geplanten Maßnahmen werden auf ihre Treibhausgas-<br />
Relevanz überprüft und in einer Klimabilanz für Lübecker Landnutzungen dargestellt (s.a. Anhang III<br />
sowie Pläne 2 und 4).<br />
1.7 Synergien und Zielkonflikte<br />
Zwischen manchen Klimaschutzmaßnahmen können Synergieeffekte auftreten. So weisen viele<br />
Klimaschutzmaßnahmen Synergien mit dem Naturschutz auf (DIERSSEN et al. 2007; EBERLE et al.<br />
2001). So profitieren von einer großräumigen Wiederherstellung und Sicherung eines naturnahen<br />
Landschaftswasserhaushaltes insbesondere solche Ökosysteme, Lebensräume und Arten, die an<br />
feuchte und kühle Umweltbedingungen angepasst sind und die vom Klimawandel (z.B. trockenen<br />
Sommern) besonders betroffen sind. Die Fähigkeit von Mooren und Bruchwäldern, einer Erhöhung<br />
der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre entgegenzuwirken, indem sie<br />
Kohlenstoffverbindungen anreichern, wird durch höhere Sommertemperaturen und ein Absinken der<br />
Wasserstände gefährdet. Durch Schutz- und Renaturierungsmaßnahmen kann die<br />
klimastabilisierende Funktion dieser Ökosysteme erhalten werden (LANDESAMT FÜR NATUR UND<br />
UMWELT 2007; DIERSSEN et al. 2007).<br />
Es kann aber auch zu erheblichen Zielkonflikten kommen. Ein Zielkonflikt entsteht z.B. beim Umbruch<br />
von Grünland für den Anbau von Biomasse für die Energieerzeugung. Hier wird einerseits<br />
erneuerbare Energie produziert, andererseits werden durch den Grünlandumbruch Treibhausgase<br />
freigesetzt. Das Landschaftsbild und die Bodenstruktur werden durch eine Vielzahl monotoner<br />
Maisäcker beeinträchtigt und die Lebensräume der heimischen Tier- und Pflanzenwelt reduziert.<br />
Ein weiterer möglicher Konflikt kann bei der (aus Klimaschutzsicht wünschenswerten)<br />
Neuwaldbildung auf landwirtschaftlichen Grenzertragsstandorten auftreten. Denn diese Standorte<br />
stehen dann nicht mehr für die Entwicklung von für den Natur - und Artenschutz wertvollen<br />
Offenlandbiotopen wie Halbtrockenrasen, Heiden, Feuchtgrünland, Hochstaudenfluren und<br />
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<strong>Hansestadt</strong> Lübeck Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 15.März 2013