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Entwurf - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK

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<strong>Entwurf</strong><br />

Seit November 2007 ist die europäische Richtlinie über die Bewertung und das<br />

Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrichtlinie, EG-HWRL), die Eingang in das<br />

novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 6. August 2009 gefunden hat, in Kraft.<br />

Die einzelnen Schritte zur Umsetzung dieser Richtlinie sind:<br />

bis 22.12.2011: Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4) und<br />

Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Art. 5),<br />

bis 22.12.2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten (Art. 6),<br />

bis 22.12.2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (Art. 7, 8)<br />

Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden in unmittelbarer Verbindung zu den<br />

Maßnahmenprogrammen nach der Wasserrahmenrichtlinie stehen.<br />

Landseitig werden die Küstengebiete durch die Höhenlinie NN + 4,0 m begrenzt.<br />

Bis zum 22.12. 2013 müssen mindestens die Gebiete, in denen statistisch einmal in 100 Jahren<br />

ein Hochwasserereignis zu erwarten ist, durch die Landesregierung als<br />

Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. (Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009, zuletzt<br />

geändert durch Gesetz vom 24.02.2012 sind Gebiete nach § 76 Abs. 2 Satz 1).<br />

Der Lauf der unteren Trave zwischen der westlichen Stadtgrenze und dem Zusammenfluss der<br />

Trave und dem Elbe-Lübeck-Kanal ist mit seinen Niederungsflächen bereits mit Verordnung vom<br />

7. November 1977 vom Land Schleswig-Holstein als Überschwemmungsgebiet festgesetzt<br />

worden.<br />

Außerdem sind gemäß Hochwasser-Richtlinie Gebiete mit potentiell signifikantem<br />

Hochwasserrisiko zu ermitteln (Grundlage für die Einstufung sind Hochwasserereignisse, die<br />

statistisch mind. einmal in zweihundert Jahren zu erwarten sind).<br />

Die Bewertung der Flussgebietseinheiten auf das Hochwasserrisiko durch das Land Schleswig-<br />

Holstein (http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/WasserMeer/14_HWRL<br />

/ein_node.html) hat folgende Ergebnisse.<br />

Innerhalb der Planungseinheit „Trave“ (umfasst auch große Teile des östlichen Schleswig-<br />

Holsteins außerhalb der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck) wurden 745 km Gewässernetz auf potentielles<br />

Hochwasser hin untersucht. Insgesamt wurden 67 km der Gewässerstrecken als potentiell<br />

signifikant hochwasserrisikobehaftet eingestuft.<br />

Gewässerabschnitte mit potenziellem Hochwasserrisiko sind neben nahezu dem gesamten<br />

Mittel- und Unterlauf der Trave vor allem Abschnitte im Unterlauf von Elbe-Lübeck-Kanal,<br />

Wakenitz und Schwartau. Entlang des Elbe-Lübeck-Kanals hoch bis Krummesse sind nur noch<br />

kleinere Gebiete vom Küstenhochwasser betroffen.<br />

Die in diesem Konzept unter der Maßnahme Nr. 7 genannten und in den Plänen dargestellten<br />

Siedlungsflächen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten beruhen an der Trave auf der<br />

Abgrenzung der Linie 4 m ü. NN und an sonstigen Gewässern auf einer Linie 2 m oberhalb der<br />

Gewässeroberkante. Sie entsprechen im wesentlichen den vom Land in der vorläufigen<br />

Bewertung dargestellten Flächen.<br />

Der Bereich der Trave von Lübeck bis Bad Oldesloe wurde durch den Gesamtverband der<br />

deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zudem überwiegend als „Zone mit häufigen<br />

Überschwemmungen", d.h. mit einer statistischen Häufigkeit eines Binnenhochwassers<br />

innerhalb von 10 - 50 Jahren, eingestuft (GDV 2006).<br />

Gemäß dem Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (2005) sollen<br />

insbesondere Überschwemmungsgebiete von Bebauung freigehalten werden und<br />

überschwemmungsgefährdete Gebiete geschützt werden.<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 15.März 2013<br />

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