Entwurf - Stadtentwicklung - Hansestadt LÜBECK
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<strong>Entwurf</strong><br />
4. ERFORDERNISSE UND ZIELE FÜR DIE LANDNUTZUNGEN<br />
Die Maßnahmen, die erforderlich sind, um auf den Klimawandel in Lübeck zu reagieren bzw. um<br />
Vorsorgemaßnahmen zu treffen, stehen unter der folgenden Zielsetzung:<br />
Die Stadt ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um Menschen, Tiere und Pflanzen innerhalb ihres<br />
Stadtgebietes auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten und die Fläche klimaschonend und<br />
klimaangepasst zu nutzen, zu entwickeln und zu pflegen.<br />
Weitere Leitlinien für solche Maßnahmen sind:<br />
• Siedlungsflächen nach dem „Prinzip der kompakten Stadt“ entwickeln<br />
insbesondere<br />
- Innenbereiche vor Außenbereichen entwickeln<br />
- Naturlandschaften erhalten<br />
- eine räumliche Ausdehnung des Verkehrs verhindern<br />
- Flächen sparen<br />
• Hochwassergefahren abwenden<br />
insbesondere:<br />
- Niederungen als Retentionsräume entwickeln<br />
- Bebauung am Wasser technisch schützen<br />
- Neubebauung im Niederungs- und Hochwasserbereich vermeiden<br />
• Gesundheitliche Gefahren durch Hitze vermeiden<br />
insbesondere:<br />
- Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete und Luftaustauschbahnen erhalten<br />
- Siedlungen schattenspendend durchgrünen<br />
- Bäume wegen ihrer CO 2 -absorbierenden Wirkung erhalten und pflanzen<br />
• Landwirtschaft nachhaltig betreiben<br />
Unter nachhaltiger Nutzung versteht man, dass „die gegenwärtige Generation ihre<br />
Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre<br />
eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können." (Definition der Weltkommission für Umwelt<br />
und Entwicklung der Vereinigten Nationen)<br />
• Wald als Frischluftentstehungsgebiet sowie als Kohlenstoffsenken und -speicher<br />
vermehren<br />
• Moore, Gewässer und sonstige Feuchtgebiete als Kohlenstoffspeicher erhalten und<br />
renaturieren<br />
• ausreichend Rückzugsgebiete für durch den Klimawandel bedrohte Arten erhalten und<br />
entwickeln und<br />
• Flächen für den naturnahen Tourismus inkl. der erforderlichen, naturverträglichen<br />
Infrastruktur weiterentwickeln<br />
5. KONFLIKTE<br />
Durch die zur Vorsorge und Anpassung an den Klimawandel konzipierten Maßnahmen können<br />
auf bestimmten Flächen Konflikte mit anderen öffentlichen oder mit privaten wirtschaftlichen<br />
Belangen entstehen. Mögliche Konflikte sind daher ermittelt, in der Tabelle 5 aufgeführt und in<br />
Plan 3 räumlich dargestellt worden. Die Tabelle wird im Laufe des Beteiligungsverfahrens zum<br />
Landschaftsplan ergänzt und aktualisiert.<br />
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<strong>Hansestadt</strong> Lübeck Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 15.März 2013