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Ambulante Hilfen im Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL ...

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8 <strong>Ambulante</strong> <strong>Hilfen</strong> <strong>im</strong> Ev. <strong>Fachverband</strong> <strong>für</strong> <strong>Erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> <strong>RWL</strong><br />

lanten Erziehungshilfe tätig. Als weitere hilfreiche<br />

Kompetenz hat sich Lebenserfahrung erwiesen.<br />

Dazu gehört auch eine ausgeprägte Kooperationsfähigkeit.<br />

Die Fachkräfte sind in besonderer Weise gefordert,<br />

ihre Arbeit eigenverantwortlich zu strukturieren<br />

und zu organisieren, weil sie ihre Klienten <strong>im</strong>mer<br />

in ihrem Lebensraum aufsuchen. Dazu ist ein<br />

gutes Zeitmanagement erforderlich. Zur Reflektion<br />

sind sie in Fachteams organisiert. Hier ist der Ort<br />

des Austausches und der Weiterentwicklung der<br />

Fallarbeit.<br />

Rahmenbedingungen der Arbeit<br />

Die ambulanten erzieherischen <strong>Hilfen</strong> sind in die<br />

Qualitätsentwicklung bzw. das Qualitätsmanagementsystem<br />

der jeweiligen Einrichtung eingebunden.<br />

Die Qualität der Leistungserbringung durch<br />

festangestellte sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende<br />

wird durch eine verbindliche Fallsteuerung<br />

regelmäßig durch die vorgesetzte Fachkraft<br />

überprüft.<br />

Durch die Festanstellung des Mitarbeitenden gilt<br />

die Weisungsgebundenheit 3 des Mitarbeitenden.<br />

Dadurch können evangelische Träger ambulanter<br />

Leistungen schnell und verbindlich die Qualität der<br />

Leistungserbringung steuern.<br />

Im Rahmen der Personalentwicklung findet eine<br />

arbeitsfeldbezogene kontinuierliche Fort- und Weiterbildung<br />

des Personals statt. Außerdem wird <strong>für</strong><br />

eine regelmäßige Fortbildung der Mitarbeitenden<br />

zum Thema Kinderschutz Sorge getragen; zahlreiche<br />

Träger beschäftigen Mitarbeitende mit der<br />

Qualifikation zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“<br />

(gem. § 8a SGB VIII).<br />

Die Fallsteuerung bezieht sich auf den konkreten<br />

Einzelfall. Im Rahmen von eigenen Prozessen und<br />

Verfahren ist von jedem Träger <strong>im</strong> Ev. <strong>Fachverband</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> <strong>RWL</strong> grundsätzlich zu<br />

gewährleisten, dass jeder Fall regelmäßig fachlichinhaltlich<br />

überprüft und dokumentiert wird.<br />

Die Beteiligung der Klienten in allen Belangen, die<br />

sie betreffen, ist zu organisieren. Dazu haben die<br />

Einrichtungen überprüfbare Beteiligungsverfahren<br />

zu entwickeln.<br />

3 Direktionsrecht des Trägers

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