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Ambulante Hilfen im Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL ...

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<strong>Ambulante</strong> <strong>Hilfen</strong> <strong>im</strong> Ev. <strong>Fachverband</strong> <strong>für</strong> <strong>Erzieherische</strong> <strong>Hilfen</strong> <strong>RWL</strong> 9<br />

Die Festanstellung der Mitarbeitenden ist anzustreben,<br />

um die Weisungsgebundenheit des<br />

Mitarbeitenden an den Träger herzustellen und so<br />

die Fallsteuerung sicher zustellen. Die Mitgliedseinrichtungen<br />

sind durch Vorgaben des Spitzenverbandes<br />

an die Anwendung von Tarifverträgen<br />

gebunden.<br />

Die Mitglieder der drei Diakonischen Werke Rheinland,<br />

Westfalen und Lippe sind nach der Satzung<br />

verbindlich verpflichtet, die kirchlichen Tarife anzuwenden.<br />

Sie unterliegen insofern der zwingenden<br />

Tariftreue. Dazu gehört u.a. auch ausdrücklich die<br />

Pflichtversicherung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse,<br />

die in ihrem Leistungsumfang dem<br />

entspricht, wozu auch die Kommunen und die<br />

Länder sowie der Bund aufgrund ihrer tarifvertraglichen<br />

Zusatzversorgungsregelungen bezgl. ihrer<br />

Mitarbeitenden verpflichtet sind. Bei der Nichteinhaltung<br />

und Beachtung dieser vorgenannten<br />

Satzungsverpflichtungen werden die Mitglieder<br />

ausgeschlossen. Diese Tarife sind daher zwingend<br />

zu beachten. Insofern unterliegen die Mitgliedseinrichtungen<br />

der Diakonie <strong>RWL</strong> den Anforderungen<br />

hinsichtlich der tarifvertraglichen Verpflichtungen<br />

wie die Vertragspartner <strong>im</strong> öffentlichen Bereich,<br />

dem Bund, den Kommunen und den Ländern.<br />

Die Fallarbeit beinhaltet die Arbeit direkt mit<br />

den Klienten sowie<br />

• inhaltliche und methodische Vorbereitungen<br />

• Sammlung der erforderlichen Informationen<br />

• Koordination mit weiteren Institutionen<br />

• Beratung <strong>im</strong> Team, Supervision, Dokumentation<br />

u. ä.<br />

Die Mitarbeitenden sind mit Kommunikationstechnik<br />

auszustatten, um gut erreichbar zu sein und<br />

schnell, z. B. in Kinderschutzfällen, reagieren und<br />

Informationen weiter geben zu können.<br />

Die Mitglieder des Ev. <strong>Fachverband</strong>s <strong>für</strong> <strong>Erzieherische</strong><br />

<strong>Hilfen</strong> <strong>RWL</strong> können die beschriebenen<br />

hohen fachlichen Leistungen nur erbringen,<br />

wenn eine auskömmliche Finanzierung der <strong>Hilfen</strong><br />

gewährleistet ist. Allein auf dieser Basis kann die<br />

tarifgerechte Bezahlung der Fachkräfte sowie<br />

die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes realisiert<br />

werden.<br />

Die genannten Rahmenbedingungen sichern eine<br />

verbindliche sach- und fachgerechte Bearbeitung<br />

der ambulanten Fälle. Verschlechterungen der<br />

Rahmenbedingungen bedeuten deshalb eine Min-

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