Jahresbericht 2012 / 2013 Gute Investitionen ... - Betonshop
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Wissenschaft und Technik<br />
DIN SPEC 18140 „Bohrpfähle“<br />
Eine neue Ausgabe des DIN Fachberichtes 129 „Anwendungsdokument<br />
zu DIN EN 1536 Bohrpfähle“ wurde<br />
als so genannte Spezifikation DIN SPEC 18140 veröffentlicht.<br />
Die Inhalte wurden an DIN EN 1536:2010-12<br />
„Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Bohrpfähle“<br />
angepasst.<br />
Die neue Bauprodukte-<br />
Verordnung<br />
Hinweise für<br />
Baustoffhersteller<br />
Neue Bauprodukte-Verordnung<br />
Zum 1. Juli <strong>2013</strong> ist die neue Bauprodukte-Verordnung<br />
(BauPVO) in Kraft getreten. Sie löst die bisherige<br />
Bauprodukte-Richtlinie ab. Ein Leitfaden des Bundesverbandes<br />
Baustoffe – Steine und Erden (bbs) gibt<br />
Baustoffherstellern Hinweise, wie der Übergang von<br />
der Bauprodukte-Richtlinie auf die Bauprodukte-Verordnung<br />
vorzubereiten ist. Da es sich bei der Umstellung<br />
ausschließlich um eine formale Anpassung<br />
handelt, liegt der Schwerpunkt der Ausführungen auf<br />
den Punkten Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung<br />
und vereinfachende Übergangsregelungen. Die bautechnischen<br />
Anforderungen an Bauprodukte sind nicht<br />
betroffen.<br />
Wichtig für den Transportbetonhersteller ist, dass alle<br />
Ausgangsstoffe mit Ausnahme des Zugabewassers,<br />
also Zement, Gesteinskörnung, Zusatzmittel, Fasern<br />
und Zusatzstoffe unter die BauPVO fallen. Sie benötigen<br />
nun eine Leistungserklärung. Das Bauprodukt<br />
„Transportbeton“ selbst fällt nicht unter die BauPVO,<br />
da es nicht harmonisiert ist. Die europäische Betonnorm<br />
EN 206 selbst ist eine freiwillige europäische<br />
Norm. Die Kennzeichnung erfolgt weiterhin mit dem<br />
nationalen „Ü-Zeichen“. Hintergrund ist, dass vom<br />
Bauunternehmen selbst hergestellter Baustellenbeton<br />
nicht unter die BauPVO fallen würde, da dieser Beton<br />
nicht gehandelt wird. Transportbeton dem gegenüber<br />
wird gehandelt und wäre dann kennzeichnungspflichtig.<br />
Die Europäische Transportbetonindustrie hat<br />
daher den Weg einer freiwilligen Norm gewählt, die<br />
sowohl für Baustellenbeton als auch für Transportbeton<br />
gilt. Ausnahmen bilden im Transportbetonwerk<br />
nach harmonisierten Normen hergestellte Produkte<br />
wie Mauermörtel nach EN 998 oder Estrich nach EN<br />
13813. Diese fallen unter die BauPVO und es gelten<br />
die gleichen Anforderungen wie für die genannten<br />
Betonausgangsstoffe.<br />
Neue Entwicklung: Flüssigboden<br />
Derzeit sind Regelwerke zur Herstellung und Verarbeitung<br />
von so genanntem „Flüssigboden“ über die<br />
Bundesverband Baustoffe –<br />
Steine und Erden e.V.<br />
Die neue Bauprodukte-Verordnung<br />
1<br />
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />
e.V. (FGSV) in Erarbeitung. Parallel haben Organisationen<br />
wie der Bundesüberwachungsverband<br />
Transportbeton e.V. (BÜV TB) spezielle Regelungen<br />
für die Baustoffüberwachung in Vorbereitung. Um<br />
diese Arbeiten zu begleiten, hat der BTB eine neue<br />
Arbeitsgruppe „Flüssigboden“ gegründet. Die Praxistauglichkeit<br />
der neuen Regelungen und Prüfverfahren<br />
ist das Hauptziel der Arbeit der neuen Gruppe.<br />
Europäische Normung für Beton<br />
bbs-Leitfaden zur<br />
Bauprodukte-Verordnung<br />
Im Februar <strong>2012</strong> fanden für die zukünftigen europäischen<br />
Regeln für Beton und zugehörige Produkte<br />
zwei wichtige Sitzungen der zuständigen Komitees<br />
des Europäischen Normungsinstitutes CEN statt. Die<br />
Mitglieder des Technischen Komitees TC 104 „Beton<br />
und zugehörige Produkte“ sowie des Unterausschusses<br />
TC 104 SC 1 „Beton – Festlegung, Eigenschaften,<br />
Herstellung und Konformität“ trafen sich zu einer<br />
kombinierten Sitzung in Paris, die folgende, für die<br />
Transportbetonindustrie wichtige Ergebnisse brachte.<br />
Revision der EN 206 zur Schlussabstimmung<br />
„formal vote“ verabschiedet<br />
Zum Entwurf der europäischen Betonnorm prEN<br />
206:<strong>2012</strong>-03 lagen nach der so genannten „CEN-Umfrage“,<br />
einer Art Probeabstimmung, rund 650 Stellungnahmen<br />
vor. Diese wurden zusammenfassend beraten.<br />
Dabei wurden Vorarbeiten aus den Arbeitsgruppen<br />
„Konformitätsbewertung“ und „Verwendung von Gesteinskörnung“<br />
mit einbezogen. Ein neues Dokument,<br />
das die Entscheidungen zu den Stellungnahmen<br />
Wichtige<br />
Ergebnisse<br />
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