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Jahresbericht 2012 / 2013 Gute Investitionen ... - Betonshop

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Wissenschaft und Technik<br />

DIN SPEC 18140 „Bohrpfähle“<br />

Eine neue Ausgabe des DIN Fachberichtes 129 „Anwendungsdokument<br />

zu DIN EN 1536 Bohrpfähle“ wurde<br />

als so genannte Spezifikation DIN SPEC 18140 veröffentlicht.<br />

Die Inhalte wurden an DIN EN 1536:2010-12<br />

„Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Bohrpfähle“<br />

angepasst.<br />

Die neue Bauprodukte-<br />

Verordnung<br />

Hinweise für<br />

Baustoffhersteller<br />

Neue Bauprodukte-Verordnung<br />

Zum 1. Juli <strong>2013</strong> ist die neue Bauprodukte-Verordnung<br />

(BauPVO) in Kraft getreten. Sie löst die bisherige<br />

Bauprodukte-Richtlinie ab. Ein Leitfaden des Bundesverbandes<br />

Baustoffe – Steine und Erden (bbs) gibt<br />

Baustoffherstellern Hinweise, wie der Übergang von<br />

der Bauprodukte-Richtlinie auf die Bauprodukte-Verordnung<br />

vorzubereiten ist. Da es sich bei der Umstellung<br />

ausschließlich um eine formale Anpassung<br />

handelt, liegt der Schwerpunkt der Ausführungen auf<br />

den Punkten Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung<br />

und vereinfachende Übergangsregelungen. Die bautechnischen<br />

Anforderungen an Bauprodukte sind nicht<br />

betroffen.<br />

Wichtig für den Transportbetonhersteller ist, dass alle<br />

Ausgangsstoffe mit Ausnahme des Zugabewassers,<br />

also Zement, Gesteinskörnung, Zusatzmittel, Fasern<br />

und Zusatzstoffe unter die BauPVO fallen. Sie benötigen<br />

nun eine Leistungserklärung. Das Bauprodukt<br />

„Transportbeton“ selbst fällt nicht unter die BauPVO,<br />

da es nicht harmonisiert ist. Die europäische Betonnorm<br />

EN 206 selbst ist eine freiwillige europäische<br />

Norm. Die Kennzeichnung erfolgt weiterhin mit dem<br />

nationalen „Ü-Zeichen“. Hintergrund ist, dass vom<br />

Bauunternehmen selbst hergestellter Baustellenbeton<br />

nicht unter die BauPVO fallen würde, da dieser Beton<br />

nicht gehandelt wird. Transportbeton dem gegenüber<br />

wird gehandelt und wäre dann kennzeichnungspflichtig.<br />

Die Europäische Transportbetonindustrie hat<br />

daher den Weg einer freiwilligen Norm gewählt, die<br />

sowohl für Baustellenbeton als auch für Transportbeton<br />

gilt. Ausnahmen bilden im Transportbetonwerk<br />

nach harmonisierten Normen hergestellte Produkte<br />

wie Mauermörtel nach EN 998 oder Estrich nach EN<br />

13813. Diese fallen unter die BauPVO und es gelten<br />

die gleichen Anforderungen wie für die genannten<br />

Betonausgangsstoffe.<br />

Neue Entwicklung: Flüssigboden<br />

Derzeit sind Regelwerke zur Herstellung und Verarbeitung<br />

von so genanntem „Flüssigboden“ über die<br />

Bundesverband Baustoffe –<br />

Steine und Erden e.V.<br />

Die neue Bauprodukte-Verordnung<br />

1<br />

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />

e.V. (FGSV) in Erarbeitung. Parallel haben Organisationen<br />

wie der Bundesüberwachungsverband<br />

Transportbeton e.V. (BÜV TB) spezielle Regelungen<br />

für die Baustoffüberwachung in Vorbereitung. Um<br />

diese Arbeiten zu begleiten, hat der BTB eine neue<br />

Arbeitsgruppe „Flüssigboden“ gegründet. Die Praxistauglichkeit<br />

der neuen Regelungen und Prüfverfahren<br />

ist das Hauptziel der Arbeit der neuen Gruppe.<br />

Europäische Normung für Beton<br />

bbs-Leitfaden zur<br />

Bauprodukte-Verordnung<br />

Im Februar <strong>2012</strong> fanden für die zukünftigen europäischen<br />

Regeln für Beton und zugehörige Produkte<br />

zwei wichtige Sitzungen der zuständigen Komitees<br />

des Europäischen Normungsinstitutes CEN statt. Die<br />

Mitglieder des Technischen Komitees TC 104 „Beton<br />

und zugehörige Produkte“ sowie des Unterausschusses<br />

TC 104 SC 1 „Beton – Festlegung, Eigenschaften,<br />

Herstellung und Konformität“ trafen sich zu einer<br />

kombinierten Sitzung in Paris, die folgende, für die<br />

Transportbetonindustrie wichtige Ergebnisse brachte.<br />

Revision der EN 206 zur Schlussabstimmung<br />

„formal vote“ verabschiedet<br />

Zum Entwurf der europäischen Betonnorm prEN<br />

206:<strong>2012</strong>-03 lagen nach der so genannten „CEN-Umfrage“,<br />

einer Art Probeabstimmung, rund 650 Stellungnahmen<br />

vor. Diese wurden zusammenfassend beraten.<br />

Dabei wurden Vorarbeiten aus den Arbeitsgruppen<br />

„Konformitätsbewertung“ und „Verwendung von Gesteinskörnung“<br />

mit einbezogen. Ein neues Dokument,<br />

das die Entscheidungen zu den Stellungnahmen<br />

Wichtige<br />

Ergebnisse<br />

21

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