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700 Jahre: Rackendorf – Rackenstein – Roggenstein

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Auch die Braut musste ihre Vermögensverhältnisse darlegen. Hat sie nichts<br />

gespart und de Bräutigam auch nicht, dann erteilten die Grundherren keine<br />

Heiratserlaubnis. Die Folge war eine Anzahl außerehelicher Kinder, welche die<br />

Härte des Gesetzes zum Auskosten bekamen.<br />

Der Hofmarksherr von <strong>Rackenstein</strong> war über diese in seinem Sinn veralterte<br />

Handhabung des Gesetzes der Gerichtsbarkeit anderer Meinung.<br />

Heiraten, ohne einen Besitz aufweisen zu können, ist immerhin noch besser als<br />

eine Schar außerehelicher Kinder. Das war seine Ansicht und danach handelte<br />

er und erteilte Heiratsgenehmigungen, welche andere Patrimonialgerichte ablehnten.<br />

Das sprach sich herum, und so kamen von weit und breit unbemittelte Heiratswillige,<br />

um sich in der Adelspfarrei <strong>Rackenstein</strong> trauen zu lassen. Viele von<br />

ihnen blieben nachher im Ort.<br />

Wo schon sechs in einem notdürftigen Häusel wohnten, wurde irgendwo unter<br />

dem Dach oder neben dem Ziegenstall noch ein Gelaß eingerichtet. In dem<br />

Ortsteil „Winkel“, in dem hauptsächlich die Arbeiter des Schlosses wohnten,<br />

war das Gewinkel bis vor 20 <strong>Jahre</strong>n so groß, dass man sich nur wundern kann,<br />

wie in jedem der am Hang klebenden Häuslein eine große Kinderschar heranwachsen<br />

konnte.<br />

Natürlich war in solchen Wohn- und Verdienstverhältnissen die Not groß. Dem<br />

Landrichter war das aus der Reihe tanzende Patrimonialgericht ein Ärgernis<br />

und jahrelang gabs ein Tauziehen um die Wegnahme der Gerichtsbarkeit.<br />

Man wies dem Patrimonialgericht <strong>Rackenstein</strong> nach, dass zwischen 1825 bis<br />

1831 23 Glasschleifer, 12 Hirten und 19 Taglöhnern Heiratserlaubnis erteilt<br />

wurde.<br />

Der plötzliche Tod des überaus aufgeschlossenen und tatkräftigen Heinrich<br />

Wilhelm im <strong>Jahre</strong> 1836 führte die Entscheidung über die endgültige Wegnahme<br />

des Patrimonialgerichts herbei. Ab 1841 wurde die niedere Gerichtsbarkeit für<br />

<strong>Rackenstein</strong> aufgehoben.<br />

Johann Baptist nahm nach dem Tode des Bruders die Gesamtverwaltung in die<br />

Hand. Er hatte eine gutmütige, friedliebende Art, die sich für das Wohl der Hintersassen<br />

verantwortlich fühlte.<br />

Als sein 20-jähriger Sohn auf einer Treibjagd, die Baron v. Hirschberg in Muglhof<br />

veranstaltete, plötzlich erblindete und der zweite Sohn im 34. Lebensjahr<br />

verstarb, gab es keinen männlichen Erben weder in <strong>Rackenstein</strong> noch auf dem<br />

Hammerbetrieb.<br />

Was Wilhelm Friedrich aufgebaut hatte, bröckelte immer mehr ab. 1851 wurde<br />

die Luhmühle an den Müller Wurm verkauft, die Glasschleifen kaufte der Fabrikant<br />

Bloch.

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