700 Jahre: Rackendorf – Rackenstein – Roggenstein
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Auch die Braut musste ihre Vermögensverhältnisse darlegen. Hat sie nichts<br />
gespart und de Bräutigam auch nicht, dann erteilten die Grundherren keine<br />
Heiratserlaubnis. Die Folge war eine Anzahl außerehelicher Kinder, welche die<br />
Härte des Gesetzes zum Auskosten bekamen.<br />
Der Hofmarksherr von <strong>Rackenstein</strong> war über diese in seinem Sinn veralterte<br />
Handhabung des Gesetzes der Gerichtsbarkeit anderer Meinung.<br />
Heiraten, ohne einen Besitz aufweisen zu können, ist immerhin noch besser als<br />
eine Schar außerehelicher Kinder. Das war seine Ansicht und danach handelte<br />
er und erteilte Heiratsgenehmigungen, welche andere Patrimonialgerichte ablehnten.<br />
Das sprach sich herum, und so kamen von weit und breit unbemittelte Heiratswillige,<br />
um sich in der Adelspfarrei <strong>Rackenstein</strong> trauen zu lassen. Viele von<br />
ihnen blieben nachher im Ort.<br />
Wo schon sechs in einem notdürftigen Häusel wohnten, wurde irgendwo unter<br />
dem Dach oder neben dem Ziegenstall noch ein Gelaß eingerichtet. In dem<br />
Ortsteil „Winkel“, in dem hauptsächlich die Arbeiter des Schlosses wohnten,<br />
war das Gewinkel bis vor 20 <strong>Jahre</strong>n so groß, dass man sich nur wundern kann,<br />
wie in jedem der am Hang klebenden Häuslein eine große Kinderschar heranwachsen<br />
konnte.<br />
Natürlich war in solchen Wohn- und Verdienstverhältnissen die Not groß. Dem<br />
Landrichter war das aus der Reihe tanzende Patrimonialgericht ein Ärgernis<br />
und jahrelang gabs ein Tauziehen um die Wegnahme der Gerichtsbarkeit.<br />
Man wies dem Patrimonialgericht <strong>Rackenstein</strong> nach, dass zwischen 1825 bis<br />
1831 23 Glasschleifer, 12 Hirten und 19 Taglöhnern Heiratserlaubnis erteilt<br />
wurde.<br />
Der plötzliche Tod des überaus aufgeschlossenen und tatkräftigen Heinrich<br />
Wilhelm im <strong>Jahre</strong> 1836 führte die Entscheidung über die endgültige Wegnahme<br />
des Patrimonialgerichts herbei. Ab 1841 wurde die niedere Gerichtsbarkeit für<br />
<strong>Rackenstein</strong> aufgehoben.<br />
Johann Baptist nahm nach dem Tode des Bruders die Gesamtverwaltung in die<br />
Hand. Er hatte eine gutmütige, friedliebende Art, die sich für das Wohl der Hintersassen<br />
verantwortlich fühlte.<br />
Als sein 20-jähriger Sohn auf einer Treibjagd, die Baron v. Hirschberg in Muglhof<br />
veranstaltete, plötzlich erblindete und der zweite Sohn im 34. Lebensjahr<br />
verstarb, gab es keinen männlichen Erben weder in <strong>Rackenstein</strong> noch auf dem<br />
Hammerbetrieb.<br />
Was Wilhelm Friedrich aufgebaut hatte, bröckelte immer mehr ab. 1851 wurde<br />
die Luhmühle an den Müller Wurm verkauft, die Glasschleifen kaufte der Fabrikant<br />
Bloch.