Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission
Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission
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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />
Erbschaft oder Vermächtnis?<br />
Bevor Sie ein <strong>Testament</strong> erstellen, ist es wichtig, sich die Unterschiede<br />
zwischen Erbschaft und Vermächtnis klarzumachen. Umgangssprachlich<br />
werden die beiden Begriffe oft im selben Sinn verwandt, doch rechtlich<br />
sind sie strikt voneinander zu trennen. So umfasst die Erbschaft alles,<br />
was der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes hinterlässt. Sie wird auch<br />
als „Nachlass“ bezeichnet.<br />
Ihr Erbe wird automatisch Ihr Rechtsnachfolger. Er übernimmt Ihre<br />
sämtlichen Rechte und Pflichten – mit allen Vor- und Nachteilen. Er<br />
muss z.B. Ihre Wohnung auflösen, Ihre Immobilie verkaufen und er erbt<br />
Ihre Vermögensgegenstände, aber auch Ihre Schulden und Verpflich -<br />
tungen (z.B. Hypotheken- und Darlehensverpflichtungen).<br />
Sie können in Ihrem <strong>Testament</strong> eine Person oder mehrere Personen als<br />
Erben einsetzen. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie eine Erbengemeinschaft.<br />
Mitglieder einer Erbengemeinschaft heißen Miterben. Sie<br />
verwalten den Nachlass bis zur endgültigen Aufteilung gemeinsam.<br />
Wer mit einem Vermächtnis (z.B. Geldbetrag, Kunstgegenstand, Immobilie)<br />
bedacht ist, kann sich an den Er ben oder <strong>Testament</strong>s vollstrecker<br />
wenden und das Vermachte verlangen. Der Erbe ist verpflichtet, es dem<br />
Begünstigten herauszugeben. (Siehe auch Seite 30)<br />
„Mein Mann musste zeit lebens<br />
mit einer Sehbehinderung leben,<br />
die durch eine Kriegsverletzung<br />
bedingt war. Diese Sehbehinderung<br />
war für uns Anlass, gemeinsam<br />
Menschen mit Seh -<br />
behinderungen in den ärmsten<br />
Regionen der Erde in unserem<br />
<strong>Testament</strong> mit einer Erbschaft<br />
zu bedenken. Was Gott uns im<br />
Leben anvertraut hat, geben wir<br />
nach unserem Ableben weiter, damit Menschen in Not geholfen wird<br />
und damit blinde Menschen durch eine medizinische Behandlung, die<br />
sie sich selbst niemals leisten könnten, das Augenlicht wiedererlangen.<br />
Dies tun wir zur Ehre Gottes.“ Christel Berenstecher mit ihrem<br />
mittlerweile verstorbenen Ehemann<br />
Foto: privat<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Um Streitigkeiten in der<br />
Erbengemeinschaft zu<br />
vermeiden, empfiehlt es<br />
sich, eine <strong>Testament</strong>s voll -<br />
streckung anzuordnen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Wenn Sie die <strong>Christoffel</strong>-<br />
<strong>Blindenmission</strong> als Erbin<br />
oder Vermächtnisnehmerin<br />
einsetzen möchten,<br />
nennen Sie im <strong>Testament</strong><br />
bitte deren genauen<br />
Namen und die Adresse,<br />
damit es nicht zu Verwechslungen<br />
mit anderen<br />
Organisationen kommt:<br />
<strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />
Deutschland e.V.<br />
Nibelungenstraße 124<br />
64625 Bensheim<br />
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