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Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission

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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />

Erbschaft oder Vermächtnis?<br />

Bevor Sie ein <strong>Testament</strong> erstellen, ist es wichtig, sich die Unterschiede<br />

zwischen Erbschaft und Vermächtnis klarzumachen. Umgangssprachlich<br />

werden die beiden Begriffe oft im selben Sinn verwandt, doch rechtlich<br />

sind sie strikt voneinander zu trennen. So umfasst die Erbschaft alles,<br />

was der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes hinterlässt. Sie wird auch<br />

als „Nachlass“ bezeichnet.<br />

Ihr Erbe wird automatisch Ihr Rechtsnachfolger. Er übernimmt Ihre<br />

sämtlichen Rechte und Pflichten – mit allen Vor- und Nachteilen. Er<br />

muss z.B. Ihre Wohnung auflösen, Ihre Immobilie verkaufen und er erbt<br />

Ihre Vermögensgegenstände, aber auch Ihre Schulden und Verpflich -<br />

tungen (z.B. Hypotheken- und Darlehensverpflichtungen).<br />

Sie können in Ihrem <strong>Testament</strong> eine Person oder mehrere Personen als<br />

Erben einsetzen. Sind mehrere Erben vorhanden, bilden sie eine Erbengemeinschaft.<br />

Mitglieder einer Erbengemeinschaft heißen Miterben. Sie<br />

verwalten den Nachlass bis zur endgültigen Aufteilung gemeinsam.<br />

Wer mit einem Vermächtnis (z.B. Geldbetrag, Kunstgegenstand, Immobilie)<br />

bedacht ist, kann sich an den Er ben oder <strong>Testament</strong>s vollstrecker<br />

wenden und das Vermachte verlangen. Der Erbe ist verpflichtet, es dem<br />

Begünstigten herauszugeben. (Siehe auch Seite 30)<br />

„Mein Mann musste zeit lebens<br />

mit einer Sehbehinderung leben,<br />

die durch eine Kriegsverletzung<br />

bedingt war. Diese Sehbehinderung<br />

war für uns Anlass, gemeinsam<br />

Menschen mit Seh -<br />

behinderungen in den ärmsten<br />

Regionen der Erde in unserem<br />

<strong>Testament</strong> mit einer Erbschaft<br />

zu bedenken. Was Gott uns im<br />

Leben anvertraut hat, geben wir<br />

nach unserem Ableben weiter, damit Menschen in Not geholfen wird<br />

und damit blinde Menschen durch eine medizinische Behandlung, die<br />

sie sich selbst niemals leisten könnten, das Augenlicht wiedererlangen.<br />

Dies tun wir zur Ehre Gottes.“ Christel Berenstecher mit ihrem<br />

mittlerweile verstorbenen Ehemann<br />

Foto: privat<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Um Streitigkeiten in der<br />

Erbengemeinschaft zu<br />

vermeiden, empfiehlt es<br />

sich, eine <strong>Testament</strong>s voll -<br />

streckung anzuordnen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Wenn Sie die <strong>Christoffel</strong>-<br />

<strong>Blindenmission</strong> als Erbin<br />

oder Vermächtnisnehmerin<br />

einsetzen möchten,<br />

nennen Sie im <strong>Testament</strong><br />

bitte deren genauen<br />

Namen und die Adresse,<br />

damit es nicht zu Verwechslungen<br />

mit anderen<br />

Organisationen kommt:<br />

<strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />

Deutschland e.V.<br />

Nibelungenstraße 124<br />

64625 Bensheim<br />

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