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Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission

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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />

<strong>Das</strong> Gesetz teilt die Blutsverwandten des Erblassers in verschiedene<br />

Erbordnungen ein:<br />

Die eigenen Kinder (einschließlich nichtehelicher und adoptierter),<br />

Enkel und Urenkel gehören zu Erben erster Ordnung. Sie haben<br />

Vorrang vor den<br />

Erben zweiter Ordnung, zu der die Eltern des Erblassers und deren<br />

Abkömmlinge gehören (Geschwister, Nichte, Großneffe etc.).<br />

Zu Erben dritter Ordnung gehören Großeltern und deren<br />

Abkömm linge (Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.).<br />

Erben erster Ordnung schließen bei gesetzlicher Erbfolge Erben zweiter<br />

und dritter Ordnung aus. Ebenso schließen Erben zweiter Ordnung die<br />

Erben dritter Ordnung aus.<br />

Für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner gilt ein eigenes<br />

Erbrecht, da er mit dem Erblasser nicht blutsverwandt ist. Besteht der<br />

Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann bleibt das Vermögen der<br />

Eheleute grundsätzlich getrennt.<br />

Eine Zugewinngemeinschaft ist gegeben, wenn die Ehepartner keinen<br />

<strong>notarielle</strong>n Ehevertrag abgeschlossen haben. Nur das, was während<br />

einer Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeinsam erworben<br />

wurde, wird beim Tod eines Ehegatten bzw. Partners geteilt. In diesem<br />

Fall erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte.<br />

Ehegatte Kind 1 Kind 2<br />

Erblasser 1/2 1/4 1/4<br />

(1/4 gesetzl. Erbteil +<br />

1/4 Zugewinn)<br />

1/2 1/4 verstorben<br />

(1/4 gesetzl. Erbteil +<br />

1/4 Zugewinn) Abkömmlinge 1/4<br />

Ist bei Eheschließung in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart<br />

worden, so erbt der überlebende Ehegatte den gleichen Anteil wie eventuell<br />

vorhandene Kinder, mindestens jedoch ein Viertel des Vermögens.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Liegt kein <strong>Testament</strong><br />

vor, tritt die gesetzliche<br />

Erbfolge in Kraft.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

auch das Informationsblatt<br />

zu Erbschaftund<br />

Schenkungsteuer,<br />

das dieser Broschüre<br />

beiliegt.<br />

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