Das notarielle Testament - Christoffel-Blindenmission
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Vorsorgen, vererben und erben – ein Ratgeber der <strong>Christoffel</strong>-<strong>Blindenmission</strong><br />
<strong>Das</strong> Gesetz teilt die Blutsverwandten des Erblassers in verschiedene<br />
Erbordnungen ein:<br />
Die eigenen Kinder (einschließlich nichtehelicher und adoptierter),<br />
Enkel und Urenkel gehören zu Erben erster Ordnung. Sie haben<br />
Vorrang vor den<br />
Erben zweiter Ordnung, zu der die Eltern des Erblassers und deren<br />
Abkömmlinge gehören (Geschwister, Nichte, Großneffe etc.).<br />
Zu Erben dritter Ordnung gehören Großeltern und deren<br />
Abkömm linge (Onkel, Tante, Cousin, Cousine usw.).<br />
Erben erster Ordnung schließen bei gesetzlicher Erbfolge Erben zweiter<br />
und dritter Ordnung aus. Ebenso schließen Erben zweiter Ordnung die<br />
Erben dritter Ordnung aus.<br />
Für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner gilt ein eigenes<br />
Erbrecht, da er mit dem Erblasser nicht blutsverwandt ist. Besteht der<br />
Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann bleibt das Vermögen der<br />
Eheleute grundsätzlich getrennt.<br />
Eine Zugewinngemeinschaft ist gegeben, wenn die Ehepartner keinen<br />
<strong>notarielle</strong>n Ehevertrag abgeschlossen haben. Nur das, was während<br />
einer Ehe bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeinsam erworben<br />
wurde, wird beim Tod eines Ehegatten bzw. Partners geteilt. In diesem<br />
Fall erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte.<br />
Ehegatte Kind 1 Kind 2<br />
Erblasser 1/2 1/4 1/4<br />
(1/4 gesetzl. Erbteil +<br />
1/4 Zugewinn)<br />
1/2 1/4 verstorben<br />
(1/4 gesetzl. Erbteil +<br />
1/4 Zugewinn) Abkömmlinge 1/4<br />
Ist bei Eheschließung in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart<br />
worden, so erbt der überlebende Ehegatte den gleichen Anteil wie eventuell<br />
vorhandene Kinder, mindestens jedoch ein Viertel des Vermögens.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Liegt kein <strong>Testament</strong><br />
vor, tritt die gesetzliche<br />
Erbfolge in Kraft.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
auch das Informationsblatt<br />
zu Erbschaftund<br />
Schenkungsteuer,<br />
das dieser Broschüre<br />
beiliegt.<br />
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